Peter BoehringerAfD - Aktuelle Stunde: BVerfG-Urteil zum Nachtragshaushalt 2021
Frau Präsidentin! Das Bundesverfassungsgericht hat ein für uns nicht überraschendes Urteil verkündet. Schon der allererste Ampelhaushalt damals, 2021/2022, wurde für verfassungswidrig und sogar nichtig erklärt.
Ich verweise bezüglich der 60 Milliarden Euro Zusatzverschuldung, die von Ihnen 2022 im Nachtragshaushaltsgesetz 2021 durchgesetzt wurde, auf unseren damaligen Entschließungsantrag Drucksache 20/488. Wir haben dort nicht nur das Urteil, sondern sogar fast exakt die drei Begründungsteile von Karlsruhe vorausgesagt,
(Beatrix von Storch [AfD]: Hört! Hört!)
nicht weil wir eine Kristallkugel gehabt hätten oder überragende Juristen, sondern weil die rechtliche Lage damals schon völlig klar war.
(Beifall bei der AfD)
Wir formulierten damals wörtlich im Antrag, das Gesetz „verstößt in geradezu offensichtlicher Weise gegen zentrale, verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze des Haushaltsrechts“.
(Beatrix von Storch [AfD]: Oh!)
Man kann es darum eigentlich nur mit frechem Vorsatz erklären, dass die Ampelregierung praktisch mit ihrer allerersten Amtshandlung zwingende Vorschriften des Grundgesetzes schlicht missachtet hat.
(Beifall bei der AfD)
Die Ampel wollte 2022 unbedingt die 60 Milliarden Euro an 2021 noch möglichem Zusatzkredit aufnehmen, obwohl das Jahr 2021 bereits vorbei war und obwohl die CO2-ideologisch begründeten Ausgaben keinerlei Veranlassungszusammenhang mit Corona hatten.
Es ist weiterhin sehr positiv, dass mit dem Urteil nun auch endlich die von uns seit ihrer Einführung für verfassungswidrig erkannte Verbuchungssystematik von Schulden in Sondervermögen außerhalb der Schuldenbremse beendet wird. Herr Post, es geht weit über die 60 Milliarden Euro hinaus.
(Beifall bei der AfD)
Das erkennt nun offensichtlich auch der Finanzminister. Gestern Abend sagte Herr Lindner im Haushaltsausschuss, das Urteil bewerte die Staatspraxis neu. Nun, eigentlich nicht, Herr Lindner. Es stellt die seit 2021 praktizierte illegale Staatspraxis aller Altparteien inklusive CDU wieder zurück auf rechtmäßige Füße.
(Beifall bei der AfD sowie der Abg. Joana Cotar [fraktionslos])
Lesen Sie hierzu unbedingt das ganze Urteil. Der von Ihnen allen angewandte Trick der überjährigen Rücklagenbildung auf Pump zur Nutzung nach dem offiziellen Ende einer Notsituation war rückblickend generell verfassungswidrig, damit unter anderem auch die 170 Milliarden Euro an kreditfinanzierter Reservezuführung zum WSF im Haushaltsjahr 2022 und übrigens auch schon die 26 Milliarden Euro Rücklagenbildung im EKF durch die CDU-geführte Regierung im Nachtragshaushalt 2020.
(Beatrix von Storch [AfD]: Ups!)
Lassen Sie mich die starken Worte eines Kollegen zitieren, gerichtet damals, am 2. Juli 2020, an Finanzminister Scholz:
„Heute legen Sie einen zweiten Nachtragshaushalt vor ... Er verstößt gegen das Grundgesetz ... Der zweite Nachtragshaushalt beeinträchtigt wesentliche Verfassungsgrundsätze wie Jährlichkeit, ... Wahrheit und Klarheit. ... Ich verstehe nicht, warum man in der SPD in Deutschland nur Karriere machen kann, wenn man verfassungswidrige Haushalte vorlegt ...“
Weiter sagt er: Ich verstehe nicht,
„warum die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hier zum Helfershelfer eines möglichen Verfassungsbrechers wird. ... Ich halte das für einen gigantischen Fehler, Herr Rehberg.“
In Klammern: CDU. – Ende des Zitats.
(Beifall bei der AfD)
Das wurde damals exakt so auch von mir und in den AfD-Anträgen vertreten. Das Zitat aber stammt vom heutigen FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Schön, dass Sie noch zu uns gefunden haben! Leider hat die FDP in der Ampel ihr damaliges Wissen sofort vergessen, Herr Dürr.
(Beifall bei der AfD – Beatrix von Storch [AfD]: Ganz schön peinlich!)
Der vorgelegte Haushalt 2024 wird wegen der darin verwendeten Buchungspraxis vom Tag seiner Verabschiedung an verfassungsrechtlich angreifbar sein. Ich frage Sie darum alle: Wie lang soll die Unsitte solcher Sondervermögen mit nicht legal gemäß Artikel 115 Grundgesetz verbuchten Krediten noch anhalten? Wie lange wollen Sie das noch durchziehen? Es läuft schon seit Jahren.
Im Klima- und Transformationsfonds führt das Urteil – das ist ja rechtlich unstrittig – mathematisch und rechtlich dazu, dass Ihrem wichtigsten Nebenhaushalt schon 2024 das Geld ausgehen wird. Meine Fraktion fände das zwar, ehrlich gesagt, nicht so tragisch, weil es sich dabei ohnehin fast nur um ideologisch begründete Fehlausgaben handelt.
(Zuruf der Abg. Gabriele Katzmarek [SPD])
Der aktuell vorliegende Ampelhaushalt kann aber nach diesem Urteil nun nicht wie vorgestellt verabschiedet werden.
Wir fordern, wie schon länger, die fast völlige Löschung aller KTF-Titel, und wir fordern eine Neuaufsetzung des Haushaltsprozesses 2024 unter Anrechnung der Kredite der Sondervermögen auf die Schuldenbremse.
(Beifall bei der AfD)
Eine auf Deutschland fokussierte Regierung müsste seit Jahren keine Abgaben erhöhen und – ohne verfehlte Eurorettungs-, Corona-, Energie- und Gesellschaftsideologien – auch keine illegalen Schulden machen. Machen Sie endlich unideologische und rechtskonforme Politik zum nationalen Wohl Deutschlands!
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der AfD – Gabriele Katzmarek [SPD]: Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ideologischen Rede! Mein Gott!)
Das Wort hat Andreas Audretsch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
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Electoral Period | 20 |
Session | 137 |
Agenda Item | Aktuelle Stunde: BVerfG-Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 |