16.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 137 / Tagesordnungspunkt 13

Stephan ThomaeFDP - Georgien, Republik Moldau - sichere Herkunftsstaaten

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetz fügt die Koalition einen weiteren Baustein in die Migrationspolitik der Ampelregierung ein,

(Mechthilde Wittmann [CDU/CSU]: Bausteinchen!)

die das Ziel hat, irreguläre Migration zu begrenzen und die reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt leichter zu machen. Weil manchmal der Eindruck erweckt wird, dass da in den letzten Jahren gar nichts geschehen sei, will ich einfach ein paar Dinge in Erinnerung rufen, die in den letzten 24 Monaten von dieser Koalition beschlossen worden sind.

Wir haben im Dezember letzten Jahres das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren beschlossen.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Effekt?)

Wir haben mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht dafür gesorgt, dass mehr Leute mit langjähriger Duldung in Arbeit kommen können.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Falscher Anreiz!)

Es ist ein Sonderbevollmächtigter eingesetzt worden, der derzeit bereits Migrationsabkommen inklusive Rücknahmevereinbarungen aushandelt.

(Josef Oster [CDU/CSU]: Aber eben die falschen Schwerpunkte! – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Agiert bis heute nicht!)

Die GEAS-Reform, die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems,

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: … ist in unendlich weite Ferne gerückt!)

die sich fast zwei Jahrzehnte verkantet hat, löst sich jetzt allmählich auch

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: … in Luft auf!)

mit Zutun dieser Regierung. Die Grenzkontrollen zur Schweiz werden jetzt bereits in der Schweiz durchgeführt. Mit Polen und Tschechien wird eine Taskforce eingerichtet, um die Grenzkontrollen dort zu verbessern.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ein Feigenblatt!)

Die MPK-Beschlüsse von Mai und November befinden sich jetzt bereits in der Umsetzung. Das Scholz/Habeck/Lindner-Papier setzt neue Maßstäbe.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Leere Blätter!)

In der nächsten Sitzungswoche werden wir weitere Gesetze in erster Lesung im Bundestag einbringen. Und heute fügen wir zwei weitere sichere Herkunftsstaaten in das Asylgesetz ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Zwischenbilanz,

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Eine historische Leistung! Lassen Sie es mich aussprechen!)

die sich sehen lassen kann, wie ich finde.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Und ich will an der Stelle auch sagen, dass der Versuch, zwei Herkunftsländer als sicher einzustufen, nämlich Georgien und Moldawien,

(Detlef Seif [CDU/CSU]: Moldau heißt das!)

bereits von Ihnen in der GroKo in der letzten Wahlperiode unternommen worden ist – ohne Erfolg, weil dieser Versuch nicht hinreichend vorbereitet worden ist und im Bundesrat aufgehalten wurde.

(Josef Oster [CDU/CSU]: Ja, von wem denn?)

Jetzt setzen wir das durch, was Sie nicht geschafft haben. Das gelingt uns zusammen mit Grünen und SPD, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Eijeijei! Lächerlich!)

Warum ist diese Einstufung wichtig? Es führt zur Verfahrensbeschleunigung. Denn mit Georgien und Moldawien werden zwei Länder – wir haben es gehört – mit einer Schutzquote von weniger als einem halben Prozent in den letzten Jahren – 0,1 Prozent bei Georgien, 0,4 Prozent bei Moldawien im letzten Jahr – als sichere Herkunftsländer eingestuft. Das heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylanträge aus diesen Ländern zunächst einmal als offensichtlich unbegründet ablehnen kann. Kollege Lindh hat schon ausgeführt, dass es da auch Ausnahmen gibt; die Schutzquote beträgt ja nicht 0,0 Prozent. Aber zunächst einmal kann der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden.

Das entlastet das BAMF, weil diese Anträge priorisiert und vereinfacht behandelt werden können. Die Klagefrist ist dann deutlich verkürzt auf eine Woche, und die Klage entfaltet keine aufschiebende Wirkung gegen die Abschiebung. Es besteht dann zwar die Möglichkeit, dagegen einen Eilantrag zu stellen; aber die Gerichte werden den Eilantrag auf Abschiebeschutz und das Hauptsacheverfahren verbinden und zusammen verhandeln, sodass diese Sachen schnell entschieden sein werden. Das bewirkt eine Beschleunigung und eine Entlastung des BAMF, also genau das, was wir brauchen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Aber auch, wenn diese Entscheidungen beschleunigt getroffen werden, sind die Personen natürlich immer noch da. Deswegen muss sich das mit anderen Elementen verbinden, zum Beispiel mit der freiwilligen Ausreise. Manchmal wird gesagt: Wer reist denn schon freiwillig aus? Macht doch niemand!

(Zuruf der Abg. Nina Warken [CDU/CSU])

Tatsächlich sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Im letzten Jahr, 2022, sind doppelt so viele Menschen freiwillig ausgereist, wie abgeschoben worden sind. Das zeigt: Es macht Sinn, die Förderprogramme für eine freiwillige Rückkehr beizubehalten; denn sie wirken.

Wenn aber jemand nicht freiwillig ausreist, dann muss natürlich auch die Abschiebung als Vollzug einer staatlichen Entscheidung möglich sein. Dafür sind Migrationsabkommen ein wichtiges ergänzendes Element. Und genau deswegen verhandelt der Sonderbevollmächtigte Joachim Stamp gerade mit diesen beiden Ländern – Georgien und Moldawien –

(Detlef Seif [CDU/CSU]: Moldau! Moldawien ist sozialistisch!)

Migrationsabkommen und Rücknahmevereinbarung. Das ist eine sinnvolle Ergänzung, damit der Ablehnung auch die Rückführung auf dem Fuße folgen kann.

Das zeigt: Es ist sinnvoll, weitere Länder in dieser Hinsicht jedenfalls mal zu prüfen. Usbekistan, Kirgisistan, Kenia, Kolumbien, die Maghreb-Staaten, Armenien, Gambia – all das sind Kandidaten für weitere Migrationsabkommen und die Prüfung einer Einstufung als sichere Herkunftsstaaten.

(Jan Korte [DIE LINKE]: Warum nicht alle?)

Wenn die Rückführung zwangsweise erfolgen muss, dann müssen wir natürlich Hürden und Blockaden lockern. Deswegen wird in der nächsten Sitzungswoche ein Rückführungsverbesserungsgesetz eingebracht werden mit Elementen wie der Verlängerung der Abschiebehaft und dergleichen mehr.

Meine Damen und Herren, ich muss zum Schluss kommen. Es bleibt die Signalwirkung, dass Menschen gar nicht mehr versuchen, ins Land zu kommen, wenn sie wissen, dass ihre Bleibeperspektive schlecht ist. Deswegen ist das Fazit: Wir entlasten das BAMF. Die Zahlen werden zurückgehen. Wir entlasten die Kommunen, die Kindergärten und die Schulen. Es ist ein weiteres Element dieser Migrationspolitik, die dazu führen wird, dass die Zahlen zurückgehen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich gestatte mir den Hinweis: Die Ankündigung des Schlusspunktes ersetzt diesen nicht. Also bitte ich, auch Aufzählungen schon miteinzupreisen.

(Stephan Thomae [FDP]: Da waren lauter Kommata zwischen!)

Das Wort hat die Kollegin Clara Bünger für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603736
Wahlperiode 20
Sitzung 137
Tagesordnungspunkt Georgien, Republik Moldau - sichere Herkunftsstaaten
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