16.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 137 / Tagesordnungspunkt 13

Peggy SchierenbeckSPD - Georgien, Republik Moldau - sichere Herkunftsstaaten

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Tribünen und zu Hause! In der Debatte um Fluchtmigration sollen uns zwei Gedanken leiten: Humanität und Ordnung.

Humanität heißt, dass wir denjenigen helfen, die Schutz brauchen. Für uns gelten Asylrecht und völkerrechtlicher Flüchtlingsschutz. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekennen uns klar und eindeutig zu Humanität und Solidarität, zu unseren menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Und Ordnung bedeutet, dass die irreguläre Migration deutlich reduziert werden soll. Diejenigen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, sollen das Land schnell wieder verlassen. Dies ist im Interesse der Schutzbedürftigen und auch im Interesse unserer Kommunen.

Aber schauen wir uns zuerst die Zahlen der Asylanträge aus Georgien und Moldau der letzten zwei Jahre an.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind aber nicht relevant!)

Die Anerkennungsquoten aus dem Jahr 2022 und aus dem ersten Halbjahr 2023 geben uns ein eindeutiges Zeichen. Die Anerkennungsquote von Antragstellenden aus Georgien und Moldau beträgt weniger als 1 Prozent. Die Zahlen sprechen für sich. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung. Somit ist klar: Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und der Republik Moldau werden ganz überwiegend abgelehnt.

Asylanträge aus diesen Staaten sollen durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten schneller bearbeitet und die Aufenthaltsdauer in Deutschland verkürzt werden. Das wird uns helfen, die aktuelle Situation zu bewältigen. Unsere Länder und Kommunen sowie Gerichte, die zunehmend an ihre Grenzen stoßen, werden dadurch entlastet. Darüber hinaus wird uns diese Einstufung gezielte Migrationsvereinbarungen mit beiden Staaten ermöglichen.

Um wieder auf den Punkt der Humanität zurückzukommen: Das individuelle Recht auf Asyl ist für uns nicht verhandelbar. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass Verfolgte aus sicheren Herkunftsstaaten nach wie vor Flüchtlingsschutz in Deutschland erhalten können. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat bringt die Vermutung mit sich, dass in diesem Staat keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Diese Vermutung kann aber im Asylverfahren widerlegt werden. Der individuelle Anspruch auf Einzelfallprüfung bleibt somit unberührt. Humanität und Ordnung gehen für uns Hand in Hand und schließen sich nicht aus.

Die Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten bedeutet nicht, dass Menschen aus diesen beiden Ländern bei uns nicht willkommen sind. Wir haben mit unterschiedlichen Mitteln dafür gesorgt, dass für die Menschen, die zu uns kommen wollen, mehr Möglichkeiten für die legale Migration nach Deutschland geschaffen werden.

Lassen Sie mich hier zum Beispiel das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nennen. Es ist ein Meilenstein, weil wir damit den Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland mit gezielter Einwanderung wirksam bekämpfen. Wir bieten den Menschen eine echte Bleibeperspektive.

(Beifall bei der SPD)

Wir geben Menschen im Asylverfahren die Chance, einen Spurwechsel zu vollziehen und hierzubleiben und zu arbeiten. Damit schaffen wir auch für Menschen aus Georgien und Moldau einen sicheren Weg nach Deutschland.

Mit diesem Gesetz gehen wir einen sehr wichtigen Schritt, um unser Ziel einer geordneten Migrationspolitik, die den Menschen weiterhin in den Vordergrund stellt, zu erreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Kollege Josef Oster für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603738
Wahlperiode 20
Sitzung 137
Tagesordnungspunkt Georgien, Republik Moldau - sichere Herkunftsstaaten
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