Aydan Özoğuz - Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen
Wir kommen zu den Zusatzpunkten 18 und 19.
Hier geht es um Einsprüche gemäß § 39 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Beatrix von Storch gegen die beiden ihr in der letzten Sitzung erteilten Ordnungsrufe. Beide Einsprüche wurden als Unterrichtung verteilt. Der Bundestag hat über die Einsprüche ohne Aussprache zu entscheiden. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.
Zusatzpunkt 18:
gemäß § 39 der Geschäftsordnung
Wer stimmt für diesen Einspruch? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle übrigen Fraktionen im Hause. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Einspruch zurückgewiesen.
Zusatzpunkt 19:
gemäß § 39 der Geschäftsordnung
Wer stimmt für den zweiten Einspruch? – Das sind ein paar Abgeordnete der AfD-Fraktion.
Wer stimmt dagegen? – Das sind alle übrigen Fraktionen.
Wer enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist auch dieser Einspruch zurückgewiesen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603774 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 137 |
Tagesordnungspunkt | Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen |