Markus HerbrandFDP - Wachstumschancengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschlands Wirtschaft schwächelt. Das hat konjunkturelle Ursachen, aber vor allem auch strukturelle Ursachen. Das von der Bundesregierung eingebrachte Wachstumschancengesetz ist ein gutes Gesetz, diese Strukturschwächen aufzubrechen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Bundesminister Christian Lindner, dass er dieses Gesetz eingebracht hat.
(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Wo ist er denn?)
Es ist ein Gesetz, das in schwierigen Zeiten auf viele der bestehenden Herausforderungen Antworten gibt. Wir wissen: Mehr geht immer. Aber die finanzpolitischen Realitäten geben uns den Rahmen vor, und das gilt nicht nur für die Regierung, sondern auch für die Opposition.
Fünf Minuten Redezeit sind sicher zu kurz, dieses sehr umfangreiche Gesetz sachgerecht zu besprechen. Ich gehe daher auf wenige Dinge besonders ein.
Der erste Strang dieses Gesetzes ist das Ermöglichen von Wachstumschancen. Das ist der Kern des Gesetzes, wie der Name auch verrät. Es kommt zu wesentlichen Verbesserungen und Erweiterungen der steuerlichen Forschungsförderung. Bestehende Regelungen werden praxistauglicher ausgestaltet. Zusätzlich wird der Mittelstand besser als bisher adressiert. Hier wurden wertvolle Informationen aus der Praxis verwertet. Es ist gut, wenn Politik auf Praxis hört.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Darüber hinaus werden verbesserte Abschreibungsbedingungen sowie deutlich verbesserte Verlustverrechnungsmöglichkeiten die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern. Dieses Geld wird dann für Investitionen an anderer Stelle zur Verfügung stehen. Besondere Aufmerksamkeit diesbezüglich verdient die Erhöhung der Sonderabschreibung für kleine Unternehmen von 20 auf 50 Prozent sowie die Implementierung einer degressiven Gebäudeabschreibung, die unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zu der bereits bestehenden Sonderabschreibung genutzt werden kann. Das ist ein sehr starkes Signal des Gesetzgebers an die Bauwirtschaft, die besonders unter der Inflation und den Folgen geldpolitischer Notwendigkeiten leidet.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem verbessern wir die praktischen Möglichkeiten, einbehaltene Gewinne begünstigt zu besteuern. Diese Regelung wird ebenfalls praxistauglicher ausgestaltet.
Der zweite Strang dieses Gesetzes sind Vereinfachungen im Steuerrecht. Das sind viele kleine Regelungen.
(Olav Gutting [CDU/CSU]: Anzeigepflichten!)
An vielen Stellen hebt das Gesetz Schwellen- und Grenzwerte an, die zum Teil seit Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Dies wird vor allen Dingen vielen Kleinstunternehmern Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer und anderswo bringen sowie Abgabe- und Buchführungspflichten ersparen. Auch Grenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Geschenken und Betriebsfeiern werden endlich noch mal angehoben.
Sicherlich keinen Beitrag zur Entbürokratisierung – das ist kein Geheimnis – leistet die Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltung. Das ist aus meiner Sicht ein Bürokratiemonster ohne erkennbaren Mehrwert und rechtsstaatlich fragwürdig. Wir haben uns aber entschlossen – und das ist wichtig –, den Aufwand an entscheidender Stelle möglichst gering zu halten, indem wir bekannte Fälle in einer sogenannten Whitelist aufführen werden,
(Maximilian Mordhorst [FDP]: So ist es!)
die dann eine Anzeigepflicht entbehrlich macht.
(Beifall bei der FDP – Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Lassen Sie es doch gleich!)
Der dritte Strang dieses Gesetzes ist die Implementierung von noch mehr Steuerfairness. Bestehende Gesetze wollen wir umsetzen; das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen. Einen ersten Schritt werden wir in Richtung der E-Rechnung gehen. Wir müssen jetzt aber auch darauf achten, dass wir kleine und kleinste Unternehmen auf dem Weg in diese digitale, papierlose Zukunft begleiten. Das wird am Ende – da sind wir uns alle sicher – eine deutliche Verfahrenserleichterung für alle darstellen.
Wir senden hier aber auch ein Signal dahin gehend, dass wir Steuerbetrug effektiver bekämpfen wollen; denn leider ist insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer das Betrugsbekämpfungspotenzial immer noch besonders hoch.
Nicht zu vergessen ist die Bekämpfung der Doppelbesteuerung bei Renten. Hierzu geht die Koalition jetzt den zweiten Schritt und damit zwei Schritte mehr als alle Regierungen zuvor. Wir werden die Versteuerung von Renten zeitlich weiter strecken und deshalb einen Riesenschritt gegen die Doppelbesteuerung schon mit diesem Gesetz unternehmen.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, das Gesetz an entscheidenden Stellen noch zu verbessern. Die ursprünglich darin angelegte Antifragmentierungsregelung – ein etwas sperriger Begriff – bei der Zinsschranke wird entfallen ebenso wie die Zinshöhenschranke. Diese wird ersetzt durch eine OECD-konforme Verrechnungspreisregel, wie international üblich. Beide Änderungen verhindern Wettbewerbsnachteile unseres Standorts im Steuerrecht. Das ist ein gutes Signal.
Ich bedanke mich bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern – ein großes Gesetz; viele Berichterstatter waren daran tätig – und insbesondere selbstverständlich bei meinen Kollegen Katharina Beck und Michael Schrodi für die guten Beratungen zu diesem Gesetz.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Mathias Middelberg.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603889 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 138 |
Tagesordnungspunkt | Wachstumschancengesetz |