17.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 138 / Tagesordnungspunkt 27

Axel MüllerCDU/CSU - Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass u. Hetze

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im dritten Quartal 2023 wurden 540 antisemitische Straftaten gezählt. Wir haben es gerade gehört: Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober waren es 2 700. Die Zahlen sind raketenartig nach oben geschnellt. Jede Tat ist eine Tat zu viel; das darf uns nicht ruhen lassen. Gespräche und Anschauen der Vorgänge sind da zu wenig. Daher haben wir als Union diese Gesetzentwürfe vorgelegt.

Wir wollen in den Tatbeständen des Landfriedensbruchs, der kriminellen, der terroristischen Vereinigung und der Volksverhetzung sowohl eine Ausweitung der Strafbarkeit als auch eine Verschärfung der Sanktionen. Wir schaffen damit eine breitere Grundlage für Untersuchungs- und Strafhaft. Gleichzeitig tragen wir dem generalpräventiven Gedanken der Abschreckung Rechnung und erreichen damit, dass solche abscheulichen Taten erst gar nicht begangen werden. Das sind wir den bei uns lebenden jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern angesichts des einzigartigen Unrechts des nationalsozialistischen Deutschlands und der neueren Geschichte schuldig, aber auch den Menschen, die im Staate Israel Schutz und Zuflucht gesucht und gefunden haben.

Diese Vergangenheit hat auch für die Bundesrepublik Deutschland prägenden Charakter und prägende Bedeutung, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat. Daher müssen wir uns noch viel entschiedener und entschlossener als bisher den jüngsten antisemitischen Ausschreitungen bei Demonstrationen, Hasskommentaren oder Übergriffen gegen jüdische Menschen entgegenstellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das tun wir mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Wir setzen damit zugleich den im letzten Monat von den Regierungsfraktionen und der Union gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag ganz konkret um. Wir bedienen uns dabei des schärfsten Schwerts, das unser Recht kennt: des Strafrechts. Und das gilt nicht nur für zugewanderte oder islamische Gläubige, sondern das gilt für alle Menschen, die in Deutschland leben. Das scheint mir doch wichtig zu sein, das noch einmal zu betonen.

Im Einzelnen:

Wir wollen beim Tatbestand des Landfriedensbruchs, § 125 StGB, den Strafrahmen von bisher drei auf fünf Jahre erhöhen und den Tatbestand um eine Variante erweitern, sodass auch diejenigen, die sozusagen aus Sympathie vor Ort sind, sich solidarisieren und keinen aktiven Beitrag leisten, der Strafbarkeit unterworfen werden.

(Zuruf der Abg. Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das ist auch kein Griff in die Mottenkiste, Herr Kollege Fechner, sondern das ist eine Rückkehr zu einer früheren Rechtslage, die durch eine Liberalisierung beendet wurde. Ich glaube, die Zeit der Liberalisierung ist mittlerweile nach den Ereignissen in der Berliner Sonnenallee und in Essen vorbei: Keine Toleranz mit den Intoleranten!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen, dass die Sympathiewerbung für eine kriminelle Vereinigung oder eine terroristische Vereinigung als Tatbestand gilt, der wieder unter Strafe gestellt wird. Ich glaube nicht, dass uns das Bundesverfassungsgericht dabei Grenzen aufzeigen wird.

Schließlich wollen wir den Tatbestand des § 130 StGB um den Schutz des Existenzrechts Israels erweitern. Das ist auf den ersten Blick vielleicht etwas systemfremd. Aber Tatsache ist: Das Existenzrecht des Staates Israels zu leugnen, ist ein Synonym für die Verbreitung des Vernichtungsgedankens gegenüber allen Jüdinnen und Juden.

Außerdem wollen wir –

Kommen Sie bitte zum Schluss.

– durch die Ausdehnungen des Strafrechts den Weg, den wir bei der Strafzumessung in § 46 Absatz 2 StGB eingeschlagen haben, im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs fortsetzen.

Ich freue mich auf konstruktive Beratungen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Wort erhält Sebastian Fiedler für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603917
Wahlperiode 20
Sitzung 138
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass u. Hetze
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