17.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 138 / Tagesordnungspunkt 7

Anja SchulzFDP - Zukunftsfinanzierungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der deutsche Kapitalmarkt künftig interessanter wird: für Unternehmen, für Investoren und auch für Kleinanleger.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass auch Start-ups für die Toptalente aus dem In- und Ausland attraktiver werden. Wenn ich mir das Feedback seit der Ausschusssitzung am Mittwoch anschaue, bin ich sehr zuversichtlich, dass uns das gelungen ist; denn die Start-up-Szene spricht bereits von der „wahrscheinlich größten Reform in der Geschichte der deutschen Start-up-Szene“.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Warum? Weil wir mit diesem Gesetz endlich die richtigen Rahmenbedingungen für internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Gestern noch auf dem letzten Platz, ab heute in Bezug auf die Rahmenbedingungen unter den Top Five!

Bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen lösen wir endlich die Dry-Income-Problematik. Wir stellen klar, dass die angepassten Regelungen des neuen § 19a des Einkommensteuergesetzes auch für vinkulierte Anteile gelten. Und wir erweitern den Anwendungsbereich deutlich und tragen damit der dynamischen Entwicklung von Start-ups und insbesondere auch Scale-ups Rechnung.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Johannes Schraps [SPD])

Wir schaffen auch die Grundlage für die Ausgabe international anerkannter Anteilsoptionen.

Das bringt mich zum nächsten Punkt, zu der Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Alternativen Investmentfonds. Mit dieser Maßnahme wollen wir mehr privates Kapital nach Deutschland locken, insbesondere das für Start-ups wichtige Wagniskapital. Denn was bringt die beste Mitarbeiterkapitalbeteiligung, wenn den Unternehmen am Ende das Kapital fehlt? Es hilft uns wenig, wenn Investmentfonds in Luxemburg aufgelegt werden. Wir wollen, dass privates Kapital nach Deutschland fließt und auch in Deutschland bleibt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nur so können wir sicherstellen, dass ausreichend Mittel für die Finanzierung von wichtigen Transformationsprozessen zur Verfügung stehen und dass das deutsche Start-up-Ökosystem nicht in eine zunehmende Abhängigkeit von ausländischem Kapital gerät. Daher befreien wir alternative Investmentfonds von der Umsatzsteuer.

Wir verbessern mit dem Gesetz auch das Crowdfunding und so die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen. Innovative Ideen, die bei Banken vielleicht zunächst auf Zurückhaltung stoßen, können über Crowdfunding-Plattformen finanziert werden. Der Markt ist da, das Potenzial für Milliardeninvestitionen ist da – das sehen auch ausländische Lizenzplattformen. Wir wollen die Situation für Emittenten vor Ort in Deutschland verbessern und passen daher das Haftungsregime an.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Doch wir wollen mit dem Gesetz nicht nur Unternehmen die Finanzierung oder den Gang an die Börse erleichtern. Wir wollen mit diesem Gesetz auch breite Teile der Bevölkerung ansprechen. Daher verdoppeln wir die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage auf 40 000 Euro für Ledige und auf 80 000 Euro für Ehepaare. Zwischenzeitlich war dieses Instrument gar nicht mehr vorgesehen. Daher bin ich froh, dass wir diesen Part im Zuge der parlamentarischen Beratungen gemeinsam wieder in das Gesetz gebracht haben.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Insgesamt können wir auf diesem Weg 13 Millionen Anspruchsberechtigte erreichen. Damit unterstützen wir die Mittelschicht beim Aufbau eines eigenen Vermögens. Das ist der richtige Weg, den wir mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für die Unionsfraktion hat das Wort der Kollege Stefan Müller.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603993
Wahlperiode 20
Sitzung 138
Tagesordnungspunkt Zukunftsfinanzierungsgesetz
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