17.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 138 / Tagesordnungspunkt 32

Johannes ArltSPD - Entfernung von Verfassungsfeinden aus der Bundeswehr

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In unserer Bundeswehr gibt es keinen Platz für Extremisten und Feinde unserer Verfassung, die die Sicherheit unseres Landes gefährden. Soldaten müssen stets und ständig, und zwar mit ihrem gesamten Verhalten, aktiv für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. So steht es in § 8 unseres Soldatengesetzes.

Wenn wir heute über Extremisten sprechen, sprechen wir nur über eine verschwindend geringe Minderheit der Truppe, nämlich über 0,07 Prozent. Dennoch fühlt es sich als Soldatenoffizier trotz der wichtigen Zielsetzung dieses Gesetzentwurfes auf den ersten Blick komisch an, den neuen § 46 Absatz 2a zu verhandeln. Denn diese Regelung ermöglicht es, Berufssoldaten und Zeitsoldaten nach dem vierten Dienstjahr unter gewissen Voraussetzungen ohne richterlichen Beschluss aus dem Dienst zu entfernen.

Das klingt zunächst einmal insbesondere wegen des engen wechselseitigen Treueverhältnisses zwischen Soldat und Staat widersinnig. Aber wir brauchen, wie André Wüstner, der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbands, vor einigen Tagen betont hat, einen Notausknopf. Wir brauchen diesen Notausknopf. Denn was ist, wenn jemand nicht mehr auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht? Dann ist rasches Handeln geboten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Stattdessen dauert es aber durchschnittlich vier Jahre, bis am Ende eines Disziplinarverfahrens die Entscheidung steht, ob ein Soldat aus dem Dienst entfernt wird oder nicht. Das ist kein Zustand. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir der Truppe nun ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie Verfassungsfeinde zügig und effektiv aus ihren Reihen entfernen kann. André Wüstner sprach in der Anhörung in dieser Woche von einer Verkürzung der Verfahrensdauer auf ungefähr drei Monate. Unser Entwurf ist in dieser Hinsicht also ein Systemwechsel.

(Henning Otte [CDU/CSU]: Ja, das ist das Problem!)

Denn nun muss die Bundeswehr nicht mehr reaktiv und langwierig Extremisten herausklagen, sondern sie kann agieren. Und gleichzeitig bleibt – denken Sie an den Notausknopf – eine Entlassung durch Verwaltungsakt die Ultima Ratio und im Sinne der Verhältnismäßigkeit auf schwerwiegende verfassungswidrige Betätigungen bezogen.

Ich möchte betonen: Wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Wir müssen aber in der Lage sein, verfassungsfeindliche Bestrebungen von einigem Gewicht, die sich auf das Gefüge der Bundeswehr und auch die interne Disziplin auswirken, zu unterbinden. Diese Möglichkeit ist ein scharfes Schwert. Aber nach der Entscheidung steht jedem Soldaten der Rechtsweg offen, und um soziale Härten zu vermeiden, werden bis zur Beendigung des Verfahrens die Hälfte der Dienstbezüge weitergezahlt.

Richtig ist, dass wir über eine Minderheit in der Truppe reden. Aber wir reden leider eben nicht über eine abstrakte Gefahr. Wir alle denken an den Namen Franco A. Es hat übrigens sechs Jahre gedauert, ihn zu entfernen.

(Konstantin Kuhle [FDP]: So ist es!)

Wir sprechen über die sogenannten Rotfälle. Und wir brauchen in diesem Plenarsaal leider gar nicht so weit zu schauen, bis wir auf einen Rotfall treffen. Mein Blick richtet sich nach rechts auf den Kollegen Hannes Gnauck von der AfD-Fraktion. Er ist nämlich Zeitsoldat im Dienstgrad eines Oberfeldwebels und wurde vom MAD als Extremist als roter Fall eingestuft. Gemäß eigener Aussage gegenüber dem „Nordkurier“ – ich zitiere – wurde er irgendwann 2020 vom Dienst freigestellt, mit Uniformtrageverbot belegt und darf das Kasernengelände nur nach Aufforderung durch seine Vorgesetzten betreten.

Meine Damen und Herren, es sollte im Sinne von uns allen sein, schweren extremistischen Betätigungen durch Soldaten der Bundeswehr rasch und effektiv zu begegnen, und das tun wir mit deren Entlassung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Kerstin Vieregge hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7604015
Wahlperiode 20
Sitzung 138
Tagesordnungspunkt Entfernung von Verfassungsfeinden aus der Bundeswehr
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