17.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 138 / Zusatzpunkt 12

Bettina Stark-Watzinger - SPRIND-Freiheitsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, worum es bei diesem Thema geht. Professor Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates, hat es neulich noch einmal auf den Punkt gebracht; ich zitiere: „Wir brauchen wieder mehr ‚Lust auf Innovation‘.“ Ideen sind viele da, aber die Menschen mit den Ideen, sie müssen sie auch machen können. Und diejenigen, die unterstützen, die müssen ebenfalls machen können.

Gerade wenn es um Ideen geht, die das Zeug zu echten Umbrüchen oder Durchbrüchen haben: Ist das Potenzial besonders hoch, ist natürlich auch das Risiko entsprechend hoch, und da braucht es Unterstützung. Dafür ist die SPRIND da, unsere Agentur für Sprunginnovationen. Sie ist der Humus, auf dem die Gamechanger wachsen können, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber bei der Gründung, da fehlte leider eine ganze Portion Mut. Zu kurz gesprungen, so nennt man das. Und trotzdem hat die SPRIND alles gegeben und ist ihrem Namen wirklich gerecht geworden. Die Bilanz seit 2020: fünf Innovationswettbewerbe und bald ein Dutzend Tochterunternehmen.

Aber zur Wahrheit gehört auch: Immer wieder blieben vielversprechende Projekte auf der Strecke – nicht, weil die SPRIND nicht wollte, sondern weil sie nicht konnte. Und jetzt geben wir ihr die Freiheit, die sie braucht. Wir lösen unnötige bürokratische Fesseln mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz. Sprunginnovationen laufen eben nicht nach Fünfjahresplänen.

Das Ziel ist klar: Die SPRIND soll künftig schneller handeln können, flexibler, auch finanziell.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dass sie nämlich genau das tun kann, wofür sie gegründet ist, nämlich Sprunginnovationen zum Durchbruch verhelfen.

Was konkret ist vorgesehen? Zum Beispiel fällt die Schleife über das BMBF weg. Die SPRIND kann selbst entscheiden, welche Projekte sie unterstützt. Außerdem gibt es jetzt privatrechtliche Finanzierungsinstrumente und Ausnahmen vom Besserstellungsverbot, damit der Start eines Projektes nicht scheitert, weil keine marktüblichen Gehälter möglich sind.

Wir ermöglichen jetzt alles, was möglich ist – auch die Länder haben ihre Vorschläge eingebracht –, und wir haben gemeinsam jetzt den Gesetzentwurf noch mal feingeschliffen im gesamten parlamentarischen Prozess. Immer mit im Blick dabei: dass die Arbeit der SPRIND wirklich gut läuft.

Und ich finde, wir haben einen Erfolg erreicht: Für die SPRIND beginnt nämlich ein neuer Lebensabschnitt. Sie ist erwachsen und geht selbstbestimmt ihren Weg, mehr denn je zuvor, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Und sie wird das auch gut machen. Da bin ich nicht bange. Ich habe es bei meinen Besuchen erlebt. Die SPRIND hat „Bock auf Zukunft“, wie es bei ihr selbst heißt, und das ist genau das, was wir brauchen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für die konstruktiven Beratungen, und ich bitte Sie oder empfehle Ihnen: Stimmen Sie zu! Dann geht das Gesetz nämlich pünktlich in den Bundesrat, kann noch dieses Jahr in Kraft treten.

(Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Hallo!)

Und bei der SPRIND, da wartet man ungeduldig darauf.

Ich danke auch dem Team von Herrn Laguna de la Vera, allen um ihn herum. Dieses Team will nämlich loslegen, und das ist gut für unser Land, und das ist gut für Europa. Und deswegen freue ich mich jetzt auf die Diskussion und die Abstimmung heute.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Thomas Jarzombek für die CDU/CSU Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7604026
Wahlperiode 20
Sitzung 138
Tagesordnungspunkt SPRIND-Freiheitsgesetz
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