Christoph MeyerFDP - Regierungserklärung zur Haushaltslage
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat wegweisenden Charakter. Wir spüren, erleben seit dem 15. November die Auswirkungen kurzfristig, und wir werden längerfristig damit arbeiten müssen.
Wir werden in dieser Woche den Nachtragshaushalt 2023 einbringen, um Rechtssicherheit herzustellen. Es wird ein technischer Nachtrag sein, ohne zusätzliche Schulden. Mein Kollege Dürr hat bereits darauf hingewiesen. Wir werden mit 27 Milliarden Euro die Nettokreditaufnahme sogar deutlich reduzieren können.
Ich möchte an dieser Stelle – auch wenn wir am Freitag darüber diskutieren werden – noch mal klar sagen: Die Notlage nach Artikel 115 GG bezieht sich auf die Situation Anfang des Jahres 2023. Wenn wir gewusst hätten, wie das Bundesverfassungsgericht urteilt und die Schuldenbremse auslegt, dann hätten wir die Notlage für 2023 Anfang des Jahres gezogen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Bundeskanzler hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Haushalt 2024 nach dem Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu beraten ist, und er hat von einer neuen Realität gesprochen. Die neue Realität ist die Härtung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse steht. Andere Redner haben hier ihre Perspektive geschildert. Ich sehe keine Notlage in 2024,
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
die am Ende die Kriterien des Grundgesetzes erfüllt, und das ist der Auslegungsmaßstab, an den sich alle halten müssen. Konsolidierungsdruck rechtfertigt kein Aussetzen der Schuldenbremse.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir dürfen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht in ein Weiter-so verfallen. Und wir dürfen auch nicht – auch aufgrund des Respekts vor dem Verfassungsgericht – sofort in eine Diskussion um eine Reform der Schuldenbremse verfallen. Auch da müssen wir uns doch ehrlich machen!
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)
Wir haben das ganze letzte Jahr und dieses Jahr verschiedene Vorschläge bekommen, warum man gegebenenfalls eine Notlage zusätzlich erklären könne. Wir haben in Wahrheit seit 2022 die Debatte darüber, dass man die Schuldenbremse gegebenenfalls reformieren möge oder solle. Mit der FDP sehe ich hier wenig Gemeinsamkeiten. Wir werden dies nicht zulassen in dieser Regierung.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben kein Einnahmeproblem. Wir sagen: Wir müssen priorisieren, und wir müssen konsolidieren. Das wäre auf diese Koalition in Wahrheit auch bei den Haushaltsberatungen 2025 zugekommen. Wir werden es jetzt machen müssen. Dies wird härter werden. Wir müssen Ausgaben beschränken – der Kanzler hat es gesagt – und Schwerpunkte setzen.
Ich möchte hier ebenfalls noch mal auf die Situation in den Bundesländern zu sprechen kommen. Da ist die Frage, wie unionsgeführte Länder oder Länder, wo die Union an der Regierung beteiligt ist, sich zu der Schuldenbremse und diesem Urteil verhalten und wie die Buchungspraxis in diesen Ländern war. Es ist, glaube ich, nicht erstaunlich, dass die Wirtschaftsminister Anfang dieser Woche begrüßt und bestätigt haben, dass der Bund weiter mehr Geld geben soll. Das ist ja das Prinzip, das die Bundesländer in den letzten Jahrzehnten perfektioniert haben. Wenn wir hier darüber reden, dass der Bund schon jetzt 55 Milliarden Euro für die Länder übernimmt, dann ist das zum Beispiel auch ein Thema, das wir uns perspektivisch angucken.
Aber ich möchte hier die CDU beim Wort nehmen. Herr Merz sprach am Anfang von nicht gekannter Dreistigkeit. Ich frage Sie: Was machen Sie in den Ländern, wo neue Sondervermögen eingerichtet werden, die eklatant gegen das Urteil aus Karlsruhe verstoßen, zum Beispiel hier in Berlin, was machen Sie da?
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Achim Post [Minden] [SPD])
Herr Merz – der nicht mehr da ist; aber andere von der CDU reden ja noch, können sich dazu ja mal verhalten – sprach hier von einer staatsbürgerlichen Verantwortung, die Verfassung einzuhalten. Heißt das, dass Sie als Union eine konkrete Normenkontrolle gegen das Land Berlin anstrengen werden? Das wäre konsequent, wenn man Ihnen glauben könnte, dass Sie hier Verteidiger der Schuldenbremse sind.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich komme zum Schluss. – Die Antwort können Sie vielleicht geben.
Vor uns liegen Wochen der Wahrheit. Das ist gut so. Am Ende des Tages werden wir das Land mit dem Haushalt 2024 stärker aufstellen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])
Für die SPD-Fraktion hat das Wort Achim Post.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7604120 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 139 |
Tagesordnungspunkt | Regierungserklärung zur Haushaltslage |