30.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 141 / Tagesordnungspunkt 11

Stephan BrandnerAfD - Fortentwicklung des Völkerstrafrechts

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung plant, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Völkerstrafrecht zu erweitern. So sollen die Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Kriegsverbrechens gegen Personen um die Tatbestandsalternativen des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Sklaverei und des erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs erweitert, die Opferrechte gestärkt und die Verbesserung der Breitenwirkung der entsprechenden Urteile und Prozesse umgesetzt werden. So weit, so gut, so erforderlich.

Den von den Grünen bejubelten Meilenstein können wir in diesem Entwurf jedoch nicht erkennen. Der Historiker Michael Wolffsohn – das ist übrigens der, der auch betont hat, dass deutsches Geld in palästinensische Schulbücher und Mordanleitungen floss – hat im Oktober in einer Talkshow erklärt, das Völkerrecht sei hervorragend geeignet zur internationalen Bekämpfung der Blattlaus. Demgegenüber meinte Kevin Kühnert – das ist der zweite Völkerrechtsexperte in der Ampelkoalition neben Frau Baerbock – in der gleichen Sendung, dem Völkerrecht würde es schon reichen, wenn darüber geredet werde. Ich frage mich, warum der Herr Kühnert heute nicht redet; wahrscheinlich weil er doch nicht so ein Völkerrechtsexperte ist. Aber wer will das bei ihm schon wissen?

Meine Damen und Herren, Ihr Anliegen, den Opferschutz zu verbessern, ist ein richtiges und wichtiges Anliegen; aber wir fragen uns natürlich: Wie sieht es denn mit dem Opferschutz hier in unserem Lande aus? Wenn Sie es richtig ernst nehmen mit dem Opferschutz in diesem Lande: Wieso ist es dann in Deutschland möglich, dass fast ein Dutzend Gruppenvergewaltiger im Laufe dieser Woche freigesprochen oder jedenfalls nicht bestraft wurden?

(Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch überhaupt nicht!)

Wo ist der Opferschutz in Deutschland? Wir würden uns wünschen, Sie würden ernsthaft auch den Opferschutz in Deutschland angehen.

(Sonja Eichwede [SPD]: Herr Brandner, verbreiten Sie keine Märchen! Wir haben eine gut funktionierende Justiz in Deutschland!)

Dann könnte man diesen Gesetzentwurf von Ihnen, von der Ampelkoalition, noch ernster nehmen, meine Damen und Herren.

Auch die Tatsache, dass viel Gegender und Klamauk in diesem Gesetzentwurf zum Völkerstrafrecht jetzt eine Rolle spielen, irritiert uns sehr. Es heißt – ich zitiere mal, das kann man kaum glauben –: Die „Tatbestandsalternative des Gefangenhaltens einer unter Anwendung von Zwang geschwängerten Frau“ soll geschlechtsneutral formuliert und „das Wort ‚Frauʼ durch ‚Menschenʼ ersetzt werden“. Haben Sie nichts anderes zu tun, als Ihren Genderirrsinn auch noch im Völkerstrafrecht zu verankern?

(Beifall bei der AfD – Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Verhöhnung der Opfer!)

Sie wollen hier die „Frau“ aus dem Gesetz streichen und unsinnigerweise aus der geschwängerten Frau einen geschwängerten Menschen machen, obwohl jeder, der klar bei Verstand ist, doch weiß, dass nur Frauen schwanger werden können. Wer denn sonst soll schwanger werden als Frauen?

(Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ekelhaft, Herr Brandner! Das wissen Sie!)

Gleichzeitig versuchen Sie, mit Ihrem Gesetzentwurf die UN-Agenda 2030 umzusetzen, in der alle Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen beseitigt werden sollen. Sie verirren sich da in Ihrem eigenen Genderirrsinn und Ihrem eigenen Genderklamauk. Wir wünschen uns da eine klare Linie und vor allem eine Linie, die faktenbasiert und auf gesundem Menschenverstand basiert ist.

(Beifall bei der AfD)

Sie beseitigen damit nämlich die Frauen aus der öffentlichen Wahrnehmung, und damit erreichen Sie genau das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Wahrscheinlich freut sich die eine oder andere grüne Person aus der Fraktion der Grünen klammheimlich darüber, dass so etwas passiert, meine Damen und Herren.

Der Gesetzentwurf muss ausführlich – die Vorrednerin hat darauf zu Recht hingewiesen – im Ausschuss beraten werden, zum einen, was die Blattlauskritik angeht – also: wie kann man Völkerstrafrecht tatsächlich noch greifbarer machen? –, zum anderen aber auch, was die Frage der Immunität angeht. Denn eine Grundfrage bleibt auch in diesem Gesetzentwurf ungelöst: Wie wird mit ausländischen Amtsträgern verfahren, die mit ihrer Immunität auch vor deutschen Gerichten geschützt sein können? Denn wir wissen alle: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden fast immer von staatlichen Repräsentanten ausgeübt. Also, da ist noch einiges zu tun.

Die Grundrichtung ist richtig. Schieben Sie Ihre krude Genderideologie beiseite! Versuchen Sie, den gesunden Menschenverstand regieren zu lassen, auch bei diesem wichtigen Thema Völkerstrafrecht!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat Boris Mijatović für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7604406
Wahlperiode 20
Sitzung 141
Tagesordnungspunkt Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
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