Max StraubingerCDU/CSU - Übereinkommen: Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute das Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation beschließen und damit die Grundlage für die Ratifizierung durch die Bundesregierung schaffen.
Da die Frau Kollegin Glöckner gerade angeführt hat, sie freue sich so, dass 60 Prozent der Koalitionsvorgaben schon umgesetzt sind und mit diesem Übereinkommen möglicherweise 61 Prozent erreicht werden, stellt sich die Frage, ob uns das in unserem Land auch weitergebracht hat; das ist hier die entscheidende Frage,
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Trapattoni-Effekt! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können wir ganz schnell über 16 Jahre sprechen!)
und daran habe ich erhebliche Zweifel angesichts der Schwierigkeiten bei der Haushaltsfinanzierung und all dessen, was zu bewältigen ist in vielen anderen Bereichen.
Die Arbeitssicherheit für die Menschen insgesamt, aber besonders in der Landwirtschaft, das ist etwas, was wir ausdrücklich unterstützen.
Vielleicht muss man in der Geschichte ein bisschen zurückgehen, um zu sehen, wie sich die Arbeitssicherheit entwickelt hat. Es gibt immer einen Fortschritt. Die erste Grundlage für internationalen Arbeitsschutz ist 1958 gelegt worden, als es Empfehlungen für die Plantagenarbeit gab. Das zeigt sehr deutlich: Es ging um intensive landwirtschaftliche Produktion. Es begann mit Vorschriften zur Arbeitsaufsicht 1947. Die Vorschriften zu Arbeitsaufzeichnungen folgten 1969. Die Entwicklung dieser wichtigen Normen und die Übernahme dieser Normen bei uns in Deutschland waren ein langjähriger Prozess zum Segen für die Menschen.
Es ist dabei eine Gesamtbetrachtung des Arbeitsschutzes vorzunehmen. Wir haben die bereits angesprochenen Gesetze. Wenn es Verfehlungen gegenüber dem gesetzlichen Handeln gibt, dann müssen die Verantwortlichen natürlich auch zur Rechenschaft gezogen werden. Aber wir haben auch andere Bereiche, die dem Arbeitsschutz besondere Unterstützung geben. Da möchte ich heute den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Berufsgenossenschaften ein ausdrückliches Lob aussprechen; denn sie legen letztendlich in den Betrieben die Schutzvorrichtungen, die baulichen Dinge, mit fest. Darüber hinaus sind sie für Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten zuständig. Das alles ist gelebter Arbeitsschutz, und den wollen wir im internationalen Bereich mit verankern.
Herr Kollege Springer, es ist gut, wenn der Arbeitsschutz auch im internationalen Bereich vorangebracht wird und wir damit ein Trendsetter im Arbeitsschutz sind; das möchte ich ausdrücklich feststellen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)
Es geht hier nämlich um den Schutz von Menschen, und der muss überall gleich sein.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat Renate Künast für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7604436 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 141 |
Tagesordnungspunkt | Übereinkommen: Arbeitsschutz in der Landwirtschaft |