Johannes FechnerSPD - Elementarschadenversicherung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In der Tat: Nur die Hälfte der Hauseigentümer und Wohnungseigentümer in Deutschland hat eine Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenselemente umfasst. Und das kann nicht mehr so bleiben; denn der Klimawandel kann heute jeden treffen; die schreckliche Ahr-Katastrophe hat uns das eindrücklich gezeigt.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und die Erft-Katastrophe!)
Deshalb ist klar: Wir müssen dafür sorgen, dass es in Deutschland für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger den Schutz einer Elementarschadenversicherung gibt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Es gibt Bundesländer – etwa mein Heimatbundesland Baden-Württemberg –, in denen ist die Quote ganz gut. Das hat historische Gründe.
(Axel Müller [CDU/CSU]: Genau!)
Denn bis Anfang der 90er-Jahre gab es über die Gemeindeversicherungsverbände in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft entsprechende Elementarschadenversicherungen. Das ist dann durch Liberalisierungen im europäischen Binnenmarkt aufgehoben worden, sodass wir heute sehen, dass wirklich zu wenige diesen Versicherungsschutz haben.
Anders ist es in anderen EU-Staaten, in Spanien, Dänemark, vor allem in Frankreich, oder in der Schweiz. Dort haben wir heute eine viel höhere Versicherungsdichte, und das ist auch gut so. Deswegen sollten wir das Rad nicht neu erfinden, sondern uns anschauen, wie das andere EU-Staaten regeln.
Die Union formuliert hier in einem etwas dünnen Antrag die Bitte an die Bundesregierung, doch tätig zu werden, und schlägt das sogenannte Opt-out-Modell vor. „ Opt out“ bedeutet: Die Versicherung muss etwas anbieten, und der Bürger kann sagen: Das will ich nicht. – Nirgendwo findet sich hier aber ein Vorschlag – das ist der entscheidende Schwachpunkt –, wie denn die Höhe der Prämie sein soll. Wenn die Prämien zu hoch sind, dann wird der Bürger sagen: Das mache ich nicht; das kann ich mir nicht leisten.
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist Marktwirtschaft!)
Dann haben wir keine Verbesserung im Vergleich zur heutigen Situation.
Deswegen ist es viel sinnvoller, wie es etwa die Franzosen machen, nämlich gesetzlich vorzugeben, wie die Höhe der Prämie aussieht. Ich habe große Sympathien für das französische Modell. Die Franzosen sagen nämlich: Wir verpflichten die Versicherungsunternehmen, eine Elementarschadenversicherung mit jeder Wohngebäudeversicherung anzubieten. – Das hat dort für eine hohe Dichte gesorgt. Insbesondere ist dort auch im Detail geregelt, wie hoch die Prämie sein darf.
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist Staatswirtschaft!)
Das sorgt für faire Preise; das sorgt für eine hohe Versicherungsdichte und vor allem auch für ein gutes Geschäft bei den Versicherungskonzernen; denn die Nachfrage nach diesen Versicherungen ist – das möchte ich hier ausdrücklich sagen – gestiegen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das wäre in der Tat ein Eingriff in die Vertragsautonomie – unbestritten –; aber dieser ist gerechtfertigt. Denn es geht hier darum, das Eigentum unserer Bürgerinnen und Bürger, der Hauseigentümer, vor allem aber auch die Mieterinnen und Mieter zu schützen.
Wie gesagt: Der Klimawandel kann heute jeden treffen. Es ist, glaube ich, sehr ungerecht, dass – wir erinnern uns an die letzten Schadensereignisse, bei denen der Bund mit großem Mitteleinsatz eingestiegen ist – die Flutkatastrophen unmittelbar vor Bundestagswahlen kamen. Und es ist auch ungerecht, dass am Ende der Steuerzahler eintritt, und zwar auch für Leute, die sich eben nicht versichert haben, obwohl sie es durchaus hätten tun können.
(Beifall der Abg. Ariane Fäscher [SPD])
Also der Handlungsbedarf – da hat die Union recht – ist durchaus gegeben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Es ist auch nichts Ungewöhnliches, dass wir in Deutschland die Höhe der Prämie festlegen bzw. eine Versicherungspflicht einführen. Ich darf nur an Herrn Professor Kingreen als einen Rechtsexperten erinnern. Er hat ein wirklich gutes Gutachten für den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen geschrieben. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Versicherungspflicht zulässig ist, weil wir hier das Eigentum schützen wollen.
Das ist auch nichts Neues. Wenn man heute im Straßenverkehr Auto fahren möchte, ist man verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, und in der privaten Krankenversicherung haben wir sogar bis ins Detail gehende Vorgaben, wie die Tarife für die Versicherten auszusehen haben.
Ganz wichtig ist uns dabei aber auch, dass eine solche Elementarschadenversicherung nicht zulasten der Mieterinnen und Mieter geht. Deswegen wollen wir nicht, dass eine solche Versicherung eins zu eins auf die Mieter/-innen umgelegt werden kann. Wir haben beim CO2-Preis eine Lösung gefunden, die man auch hier anwenden könnte. Das ist für uns also auch ein ganz wichtiger Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir freuen uns auf die Beratungen, wenngleich wir meinen, dass die Opt-out-Regelung, die Sie vorschlagen, nicht die gute Lösung ist, die wir brauchen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der nächste Redner ist Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7604493 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 141 |
Tagesordnungspunkt | Elementarschadenversicherung |