01.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 142 / Zusatzpunkt 10

Florian OßnerCDU/CSU - Nachtragshaushaltsgesetz 2023, Antrag Art. 115 II GG

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der klägliche Versuch aller Ampelkollegen, den eigenen Verfassungsbruch jetzt auch noch auf die Länder zu schieben

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

oder das Ahrtal-Hochwasser derart zu missbrauchen, ist wirklich grob unanständig.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es überhaupt nicht verstanden!)

Diese Nebelkerzen schaffen kein Vertrauen in diesem Land!

Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November wird in unserem Land hitzig über die richtige Haushalts- und Finanzpolitik diskutiert. Vieles wird vermengt, teilweise werden nur Halbwahrheiten gesagt.

(Achim Post [Minden] [SPD]: Genau so ist es! – Zuruf der Abg. Dr. Wiebke Esdar [SPD])

Und die Situation wird abermals dazu missbraucht, um in eine neue Verschuldungspolitik zu steuern. Dabei war das Bundesverfassungsgerichtsurteil völlig unmissverständlich: Wir müssen zurückkehren zu soliden Staatsfinanzen ohne Tricksereien, ohne Schattenhaushalte und mit klarer Ausgabenpriorisierung. Das war doch die Botschaft, und das müssen wir jetzt auch konsequent umsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vor fast genau zwei Jahren habe ich meine Rede zum Nachtragshaushalt 2021 – jetzt sind wir beim Nachtragshaushalt 2023 –

(Achim Post [Minden] [SPD]: Wir zitieren uns schon selbst!)

mit einem Zitat des Schriftstellers Mark Twain eingeleitet. Er hat gesagt: „Von jetzt an werde ich nur so viel ausgeben, wie ich einnehme, selbst wenn ich mir dafür Geld borgen muß.“

(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD)

Exakt nach diesem Prinzip handelt seither die Ampel: Ich borge mir das Geld, das ich brauche – von wem auch immer es kommt.

(Zuruf des Abg. Dennis Rohde [SPD])

Oder wie lässt es sich sonst erklären, dass alle Warnungen des Bundesverfassungsgerichts bereits im letzten Jahr schlichtweg ignoriert wurden? Weder der Kanzler noch irgendeiner der Minister hatte einen Plan B. Alle hat es jetzt kalt erwischt. Alles, was wir als Union Ihnen vorhergesagt haben, ist jetzt eingetreten. Das war schon ein Scheitern mit klarer Ansage.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Erlauben Sie mir bitte auch, bei dieser Haushaltsdebatte zum unfreiwilligen Nachtragshaushalt 2023 mit über 45 Milliarden Euro zusätzlichen Schulden ein paar Grundsätze zu erläutern. Durch alle Medien geistern momentan zwei Ansätze, welche als große Heilsbringer in dieser Haushaltskrise aufgeführt werden: Erstens. Die Schuldenbremse müsste jetzt gelockert werden. Zweitens. Die Steuern müssten erhöht werden, um wieder mehr Geld in die Staatskasse zu bekommen. Das ist der linke Ansatz. Als Volkswirt kann ich mit voller Überzeugung feststellen:

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alle Ökonomen vertreten diesen Ansatz! Auch konservative Ökonomen!)

Beides käme direkt aus dem Giftschrank und würde zu mehr Arbeitslosigkeit, weniger Wettbewerbsfähigkeit und am Ende zu weniger Wohlstand in Deutschland führen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die notwendigen staatlichen Investitionen und ebenso die Ahrtal-Hilfen stellt bei uns in der CDU/CSU niemand infrage.

(Achim Post [Minden] [SPD]: Hört! Hört! – Zuruf der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das macht übrigens gerade mal einen Anteil an den Gesamtinvestitionen von 2,5 Prozent des gesamten Bruttoinlandsprodukts aus; der Rest wird privat erwirtschaftet. Hier entsteht Wachstum. Durch höhere staatliche Verschuldung und die damit steigenden Zinsausgaben würde der Spielraum für Investitionen in der Zukunft kleiner und ginge damit absolut zulasten künftiger Generationen. Das kann hier doch wirklich keiner wollen und schadet massiv unserer zukünftigen Entwicklung in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Ganze würde im Extremfall nur dann Sinn ergeben, falls wir ein massives Einnahmeproblem hätten. Dies ist jedoch beileibe nicht der Fall. Bei einer Staatsquote von 50 Prozent und einer Steuer- und Abgabenquote von 40 Prozent sind unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer bereits an der absoluten Belastungsgrenze. Hinzu kommt, dass die prognostizierten Steuereinnahmen des Bundes allein in den nächsten drei Jahren um satte – halten Sie sich fest! – 52 Milliarden Euro anwachsen werden.

(Zuruf des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Alle notwendigen Zukunftsinvestitionen ließen sich bei vernünftiger Haushaltsführung damit locker aus dem Kernhaushalt finanzieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es braucht dafür definitiv keine Steuererhöhungen. Ganz im Gegenteil: Jetzt wäre es an der Zeit, diejenigen Leute zu entlasten, die jeden Tag aufstehen, arbeiten und unser Land aufrechterhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Teure neue Sozialprojekte wie die Bürgergelderhöhung, die Einführung der Kindergrundsicherung mit über 5 000 zusätzlichen Personalstellen, ohne dass ein Kind bessergestellt wird, das Heizungsgesetz: Das alles lehnen wir ab. Allein da wären bereits über 15 Milliarden Euro einzusparen.

Der starke Sozialstaat, unsere Rolle als fiskalpolitisches Vorbild in Europa und unser Wohlstand sind nur möglich, wenn die Wirtschaft brummt. Und auch im Privaten – ich sage es ganz offen – gilt: Ein Dispokredit ist kein Sondervermögen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Schulden machen heißt, auf Kosten der Zukunft zu leben. Das ist weder nachhaltig, noch hat es mit einer soliden und verlässlichen Haushaltsplanung zu tun.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ideologischer Schwachsinn, den Sie da von sich geben!)

Herzliches „Vergelts Gott!“ fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU/CSU – Thorsten Frei [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Als Nächste hat das Wort die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7604542
Wahlperiode 20
Sitzung 142
Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltsgesetz 2023, Antrag Art. 115 II GG
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