14.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 144 / Tagesordnungspunkt 10

Klaus StöberAfD - Verwendung der Steuermehreinnahmen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Arbeit muss sich wieder lohnen. Wir haben derzeit 5,5 Millionen Menschen im Bürgergeld. Zum 1. Januar 2024 wird es noch mal um 12 Prozent erhöht. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich betonen, dass es nicht den Bürgergeldempfänger gibt. Wer wegen Kindererziehung oder Krankheit nicht erwerbstätig ist oder unverschuldet seine Selbstständigkeit aufgeben musste, hat natürlich Anspruch auf angemessene Sicherung des Lebensunterhalts.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die anderen nicht, oder wie?)

Aber es gibt auch eine nicht geringe Anzahl von Bürgergeldempfängern, die sich in diesem Sozialsystem eingerichtet haben. Viele Erwerbstätige fragen sich mit Recht, wieso sie noch jeden Morgen täglich zur Arbeit fahren sollen, wenn sie auch mit Bürgergeld zuzüglich Miete, Strom etc. gut über die Runden kommen.

Wie kann man diesem fehlenden Abstandsgebot entgegenwirken? Indem man a) die Sozialabgaben von versicherungsfremden Leistungen befreit und b) durch Senkung der Steuerbelastung dafür sorgt, dass mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

(Beifall bei der AfD)

Eine deutliche Erhöhung des Grundfreibetrages hilft insbesondere Mindestlohnempfängern, und eine Abmilderung der Progression durch Verschiebung der Eckwerte entlastet alle Steuerpflichtigen. Es kann doch nicht sein, dass man mit 63 000 Euro Einkommen den Spitzensteuersatz von 42 Prozent entrichtet. Kollege Schrodi, das sind doch keine Reichen; das sind Ingenieure, Facharbeiter, mittelständische Unternehmer, die auch Ihre Diäten finanzieren. Die wollen Sie jetzt noch höher belasten. Das geht doch nicht.

(Beifall bei der AfD)

Wir fordern weiterhin einen Anstieg und einen Automatismus bei der Anpassung der Eckwerte und der Freibeträge. Und diesen Tarif auf Rädern, werte Kollegen von der FDP, haben Sie ja mal auf den Weg gebracht.

Herr Kollege Mordhorst, weil Sie vorhin die Gastronomie angesprochen haben, will ich gern noch mal darauf eingehen. Als zum 1. Juli 2020 die Umsatzsteuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent reduziert wurde, wurde das hier als Wohltat angepriesen. Den meisten hat das nichts genutzt, weil Sie gleichzeitig diese Betriebe geschlossen haben. Ich weiß nicht, ob Sie das wirtschaftlich nachvollziehen können, aber wenn ich keinen Umsatz erziele, dann habe ich auch nichts von der ermäßigten Umsatzsteuer.

(Beifall bei der AfD)

Erst durch die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Jahr 2022 konnte sich die Gastronomie wieder etwas erholen. Sie haben aber gleichzeitig für neue Belastungen durch höhere Strom- und Gaspreise und explodierende Einkaufspreise für Lebensmittel und Getränke bei den Gastronomen gesorgt. Das haben Sie mit Ihrer Klimapolitik zu verantworten.

Dass man die Umsatzsteuer im Januar wieder auf 19 Prozent erhöht und das mit der Haushaltslage begründet, ist einfach nur eine Frechheit.

(Beifall bei der AfD)

Diese Haushaltslage haben wir einzig und allein der Unfähigkeit dieser Regierung zu verdanken. Dass Kanzler Scholz 2021 mal gesagt hatte: „Diese Steuersenkung wird nie wieder zurückgenommen“, obwohl sie jetzt doch zurückgenommen wird, ist auch eine Frechheit. Und das zeigt, dass er offensichtlich vergesslich ist.

(Beifall bei der AfD – Kay Gottschalk [AfD]: Nichts Neues seit Cum-ex! – Tim Klüssendorf [SPD]: Den Punkt hatten Sie zurückgezogen!)

– Wie?

(Tim Klüssendorf [SPD]: Den Punkt hatten Sie selber zurückgezogen! Wissen Sie, ne?)

Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen.

Herr Scholz hat in der „Wahlarena“ gesagt: Wir werden diesen Steuersatz nie wieder zurücknehmen. – Das hat er wohl vergessen, oder?

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie reden zu einem Antrag, der nicht existiert! – Dr. Lukas Köhler [FDP]: Sie haben ihn selber zurückgezogen! Sie sind verwirrt! – Weiterer Zuruf: Sie haben selber den Antrag zurückgenommen!)

Vertreter aus Ihrer Fraktion haben doch hier gestanden und gesagt: Ja, auch wir wollen die Umsatzsteuer reduzieren, aber die Haushaltslage! – So war es doch, als wir im September über den Antrag der CDU/CSU gesprochen haben.

Herr Stöber, Ihre Redezeit ist vorbei. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Wir müssen im neuen Jahr einfach noch mal über diese Thematik sprechen.

(Dr. Lukas Köhler [FDP]: Dann bringen Sie es doch noch mal ein! Dann gäbe es was, worüber wir reden könnten!)

Und ja, wir brauchen vielleicht auch einen einheitlichen Steuersatz, wie auch immer der aussehen sollte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort Stefan Schmidt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605072
Wahlperiode 20
Sitzung 144
Tagesordnungspunkt Verwendung der Steuermehreinnahmen
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