Hermann-Josef TebrokeCDU/CSU - Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Frau Präsidentin! Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Herbrand, Sie haben ausführlich ausgeführt, was alles nicht kommt. Bei allem Respekt sollten Sie auch selbstkritisch fragen, woran das gelegen hat. Vielleicht hat es daran gelegen, weil die Ampel viel zu lange gebraucht hat, um sich zu einigen,
(Michael Schrodi [SPD]: Nein!)
vielleicht auch daran, weil die Ampel viel zu spät Unterlagen präsentiert hat, und vielleicht waren diese Vorschläge auch völlig unausgegoren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Und dass etwas kommt, ist sicherlich auch der Union zu verdanken;
(Markus Herbrand [FDP]: Das stimmt nicht! Es wird viel kommen!)
der Kollege Rainer wird darauf noch zu sprechen kommen.
Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass wir hier ein Gesetz mit einem langen Namen beraten, das als Kreditzweitmarktförderungsgesetz bezeichnet wird und im Grunde genommen aus zwei Teilen besteht: einem ersten Teil, der sich auf das Kreditzweitmarktförderungsgesetz im engeren Sinne bezieht, und einem weiteren Teil, der aus vielen Änderungsanträgen im Kontext des Wachstumschancengesetzes resultiert; Herr Rainer wird darauf Bezug nehmen.
Ich möchte auf den ersten Teil zu sprechen kommen, nämlich darauf, dass im Wesentlichen ein Kreditzweitmarkt eingerichtet wird. Es geht darum, die Pflichten von Käufern und Verkäufern notleidender Kredite zu klären, aufzuzeigen, was zu erbringen ist, wenn Kreditdienstleistungen angeboten werden sollen, und wie die Aufsicht über diese neuen Kreditdienstleistungsinstitute organisiert wird.
Das Ziel dieses Unterfangens unterstützen wir ausdrücklich. Es geht darum, den Sekundärmarkt für notleidende Kredite zu fördern, um damit wiederum den Primärmarkt für Kredite zu stärken. Das ist in unserem Sinne. Deswegen freuen wir uns über diese Zielsetzungen.
Wir haben allerdings auch einige Bedenken, die ich hier ganz kurz in Erinnerung bringen möchte:
Das erste Bedenken richtet sich darauf, dass Deutschland längst einen funktionierenden Sekundärmarkt für notleidende Kredite hat. Deutschland ist auch eigentlich gar nicht der Adressat dieser Initiative Europas. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise ist aufgefallen, dass viele notleidende Kredite in den Büchern der Banken zu großer Unsicherheit geführt haben und dass Banken damit befasst waren, das Vertrauen wiederherzustellen, statt diese notleidenden Kredite aus den Banken heraus zu verkaufen. Das soll jetzt besser werden. Aber in der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Prozess sehr weit fortgeschritten. Deswegen wäre es eigentlich kein Anliegen gewesen, in der Bundesrepublik etwas zu verändern. Wir haben aber ein Interesse daran, dass das im europäischen Kontext passiert, dass es im Gleichschritt passiert. Wir denken nicht nur an die zurückliegende Finanzkrise, sondern auch an andere mögliche Probleme, und darauf wollen wir im gesamten europäischen Kontext vorbereitet sein. Deswegen sind wir dafür.
Das zweite Bedenken richtet sich darauf, dass die BaFin die Aufsicht über die Kreditdienstleistungsinstitute übernehmen sollte und nicht das Bundesamt für Justiz. Das wäre naheliegend gewesen, weil dieses auch bisher zum Beispiel die Inkassoinstitute beaufsichtigt. Es hat offensichtlich intensive Beratungen gegeben zwischen der BaFin und dem Bundesministerium der Justiz. Die große Nähe der großen Kreditdienstleister zum Finanzmarkt und die Relevanz für die Finanzmarktstabilität waren schließlich ausschlaggebend. Wir glauben, das ist ein wichtiger Punkt. Wir unterstützen auch dieses Vorhaben. Wir unterstützen die Ansiedlung dieser Aufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zumal die Kooperation mit der Bundesbank und auch mit dem Bundesamt für Justiz ausdrücklich im Gesetz vorgesehen wird.
Ein drittes Bedenken – damit haben wir uns lange befasst; das haben wir lange diskutiert – bezieht sich auf den großen Aufwand, der mit Melde- und Berichtspflichten, mit Organisationspflichten, mit Antragsverfahren etc. verbunden ist. Wir haben aus den Verbänden die Rückmeldung bekommen, dass einige Anbieter dieser Dienstleistungen möglicherweise aus dem Markt ausscheiden würden, ihr Angebot also zurückziehen würden. Das wäre ja kontraproduktiv, weil es den Sekundärmarkt schwächen würde, statt ihn zu stärken. Es hat im Laufe des Beratungsverfahrens – der Kollege Herbrand hat es erwähnt – einige Verbesserungen gegeben. Wir glauben, dass damit unseren vorgetragenen Bedenken hinreichend Genüge getan ist. Und wir haben die Zusicherung, dass auch seitens des Finanzministeriums die Entwicklung auf diesem Sekundärmarkt sehr sorgfältig beobachtet wird und wir entsprechend informiert werden.
Insgesamt kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir das Ziel, den Sekundärmarkt zu stärken, mit diesem Gesetzesvorhaben tatsächlich erreichbar sehen. Bei all den Vorbehalten überwiegen am Ende die Vorteile, die positiven Aussichten. Deswegen werden wir als Unionsfraktion diesem Teil des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Für die SPD-Fraktion hat Michael Schrodi das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605176 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 144 |
Tagesordnungspunkt | Kreditzweitmarktförderungsgesetz |