Michael SchrodiSPD - Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz setzen wir eine EU-Richtlinie um. Kredite, die nicht mehr bedient werden können, non-performing loans, sind eine Belastung für die Bankbilanz. Das haben wir in der Finanzkrise erlebt. Wir regeln jetzt, dass beispielsweise ein Portfolio an notleidenden Krediten an Investoren weitergegeben werden kann. Dabei haben wir vor allen Dingen verstärkt auf das Aufsichtsrecht und den Verbraucherschutz geachtet. Und das ist, glaube ich, für die Stabilität insgesamt, aber auch für den Verbraucherschutz ein gutes Signal.
Wir haben in diesem Kreditzweitmarktförderungsgesetz auch Änderungen vorgenommen; mein Kollege Lennard Oehl wird sie nachher vorstellen. Es gibt aber auch eine Erweiterung – Herr Herbrand hat es schon gesagt – um Punkte, die eigentlich in ein anderes Gesetz gehören, nämlich in das Wachstumschancengesetz.
Das Wachstumschancengesetz haben wir hier beschlossen, um Impulse für mehr Wirtschaftswachstum zu setzen, aber auch, um mehr Steuerfairness zu erreichen. Ich kann mich noch an die Verabschiedung hier und auch an die Debatten im Ausschuss erinnern. Die CDU/CSU hat immer gesagt: „Wir wollen noch mehr haben“, zum Beispiel eine Ausweitung bei der Verlustverrechnung, was das Volumen noch mal erhöht hätte. Im Bundesrat ist dann aus einem ganz anderen Grund der Vermittlungsausschuss angerufen worden: weil es vielen Ländern in der jetzigen Situation zu teuer war. Sie hatten den Wunsch nach Änderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sie geben ja immer vor, dass Sie sich wünschen würden, in den Gesetzesberatungen von uns mitgenommen zu werden.
(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Muss nicht sein! – Matthias Hauer [CDU/CSU]: Es reicht, wenn Sie auf uns zukommen!)
Vertreterinnen und Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion saßen jetzt dreimal mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern – mit uns, den Ampelfraktionen, auch mit den A-Ländern – zusammen. Wir haben dreimal sehr intensiv verhandelt.
Zwei Dinge sind, glaube ich, bemerkenswert.
Zum Ersten gibt es – ich glaube, dass man das sagen kann – eine maximale Uneinigkeit zwischen den unionsregierten Ländern und der Unionsbundestagsfraktion.
(Dr. Hermann-Josef Tebroke [CDU/CSU]: Stimmt gar nicht! – Johannes Schraps [SPD]: Sehr richtig!)
Denn die Länder wollen das Gesetz. Sie wollen einige Maßnahmen, die gerade Sie ausweiten wollten, wie etwa den Verlustvortrag, aber streichen.
(Lennard Oehl [SPD]: Ja!)
Übrigens habe ich da kein Widerwort in diesen Verhandlungen gehört; das haben Sie alles akzeptiert.
(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Sie haben nur vier Minuten! Wollen Sie nicht mal zu Inhalten kommen?)
Es ist dann doch ein Unterschied, ob man hier Opposition macht oder in den Ländern Verantwortung trägt. Orientieren Sie sich in Ihrer Haltung mehr an den verantwortlichen Ländern! Das ist mein Rat.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zum Zweiten. Wir als Ampel haben Vorschläge gemacht – Vorschläge, die genau das aufgenommen haben, weshalb dieser Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Was die Länder nämlich wollten: das Gesetz so zu gestalten, dass es auch für sie zustimmungsfähig wird. Der Bundesfinanzminister hat ausgeführt: Im Rahmen von 3 Milliarden Euro – in dem Volumen, das auch die Länder so wollten – kann man Einigungen treffen. Wir haben dann Vorschläge gemacht, mit denen wir genau dort gelandet sind.
(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Und jetzt sind es plötzlich 6! Gut, dass wir gewartet haben!)
– 6 Milliarden Euro bleiben es, Frau Tillmann, weil wir es nicht geändert haben; es bleibt beim ursprünglichen Entwurf.
(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Im ursprünglichen Entwurf waren es 7!)
Wir haben ja ein Gesetz beschlossen, dass bei 6,2 Milliarden Euro liegt. Das bleibt es jetzt weiterhin, weil Sie nicht weiterverhandelt haben und weil wir es nicht ändern konnten.
Sie aber haben in diesen Verhandlungen als Unionsseite keinen einzigen Vorschlag aufgenommen oder selbst eingebracht. Da sollten Sie sich, wenn Sie schon immer mitgenommen werden wollen, dann auch beteiligen, wenn Sie können. Das haben Sie nicht getan.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Antje Tillmann [CDU/CSU]: Das, was Sie da sagen, steht übrigens alles überhaupt gar nicht in diesem Gesetz!)
Wir haben jetzt fünf zeitkritische Punkte herausgenommen und vorgezogen. Was aber tatsächlich nicht kommt, sind Wachstumsimpulse, die Sie verhindert haben: die Forschungszulage, die jetzt nicht zum 1. Januar kommt, das Ausschließen der Doppelbesteuerung von Renten, die darin enthalten war und die jetzt nicht kommt, –
(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Die Erhöhung der Gaspreise!)
Kollege Schrodi, denken Sie an die Redezeit Ihrer Kollegen.
– die Digitalisierung der E-Rechnung. All das sind Dinge, bei denen Sie dafür verantwortlich sind, dass sie jetzt nicht kommen.
Wir wollen Wachstumsimpulse setzen. Ich hoffe, Sie gehen über die Feiertage in sich. Wir schließen das dann schnell ab, damit diese Impulse schnellstmöglich kommen und wir der Wirtschaft und den Arbeitsplätzen etwas Gutes tun.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe der Abg. Moritz Oppelt [CDU/CSU] und Dr. Hermann-Josef Tebroke [CDU/CSU])
Das Wort hat der Abgeordnete Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605177 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 144 |
Tagesordnungspunkt | Kreditzweitmarktförderungsgesetz |