14.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 144 / Tagesordnungspunkt 25

Kay GottschalkAfD - Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Tribünen! Vor knapp einem Monat, am 9. November 2023, haben wir das vorliegende Gesetz in erster Beratung hier verhandelt. Meine persönliche Kritik vorneweg: Die Verhinderung – da kann ich der Union nicht zustimmen – der Doppelaufsicht durch die BaFin und das BfJ haben Sie nicht durchgesetzt. Es werden etwa 20 Millionen Euro – so sagt man; vielleicht auch mehr – an Forderungen aus der Aufsicht des RDG herausfallen. Wir werden eine Doppelaufsicht für die kleineren Inkassounternehmen haben. Das ist eben keine Stärkung des Verbraucherschutzes, und das kritisieren auch viele Verbände, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der AfD)

Staunen musste ich dann gezwungenermaßen doch – das Schauspiel zwischen Union und Herrn Schrodi von der SPD hier ist ja ganz lustig –; denn Sie von der Koalition müssen doch eigentlich eingestehen: Sind Sie wirklich so naiv in den Bundesrat gegangen und haben gedacht, dass das verpatzte Wachstumschancengesetz in dieser Form durchkommt, Herr Schrodi? Das müssen Sie anscheinend bejahen. Neben anderen Kollegen hat Herr Tschentscher beispielsweise – das weiß ich – bei einem Vortrag gesagt: Wir stimmen uns schon ganz gut ab. – Noch nicht mal das scheint bei Ihnen mehr zu klappen; denn Sie sind mit diesem Gesetz im Bundesrat krachend gescheitert.

(Beifall bei der AfD – Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch nicht!)

Man staunt ja schon an dieser Stelle, meine Damen und Herren. Das muss man sich mal vorstellen: Die Union – das müssen Sie da oben einfach mal erfahren; das immerhin ist gut – bringt mehrere Änderungsanträge ein – auf die werde ich gleich noch mal kurz eingehen –, und eins zu eins – man müsste ja sagen: Plagiat oder Copy-and-paste – übernehmen SPD, FDP und die Grünen in ihrer Not diese Anträge komplett. Immerhin: Sie haben mir vor Weihnachten doch eine gewisse Freude bereitet; denn Ihre Lernkurve nähert sich also doch nicht asymptotisch der Nulllinie an. So ein bisschen darüber liegen Sie in Ihrer Lernkurve. Aber das macht mir an dieser Stelle auch keine Hoffnung für das Land.

Kommen wir aber zu den Einzelheiten. Bei der Besteuerung der Dezemberhilfe hat die Koalition völlig danebengelegen, meine Damen und Herren. Wir haben Sie gewarnt, was das Wachstumschancengesetz und das Einbringen der Anträge angeht. Der Vollzugsaufwand wäre so immens gewesen: Er hätte in keinem Verhältnis zu den möglichen Steuereinnahmen gestanden. Sie hätten unsere Finanzverwaltung wieder einmal überlastet. Deswegen wollen Sie in Teilen darauf verzichten – gut so! Das ist einer der positiven Aspekte.

Sie haben die Einführung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherungswirtschaft, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern um zwei Jahre verschoben. Auch das ist gut so; denn Sie haben an dieser Stelle handwerklich einfach grottoid gearbeitet, meine Damen und Herren von der Koalition.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben es, was die Zinsschranke angeht – auch davor haben wir Sie gewarnt –, tatsächlich fertiggebracht, einen Vorschlag einzubringen – das hat der ZIA, das haben auch andere Fachleute gesagt –, der in Einzelfällen vielleicht dazu geführt hätte, dass Wohnungsbauunternehmen, Immobilienunternehmen ihre Schuldzinsen nicht mehr in Abzug hätten bringen können.

(Markus Herbrand [FDP]: Das steht doch gar nicht im Gesetz drin! – Michael Schrodi [SPD]: Das steht doch gar nicht im Gesetz!)

„Insolvenz“ ist, glaube ich, für Sie und Herrn Habeck ein Fremdwort; Sie interpretieren es vielleicht anders. Auf Bedenken sind Sie eingegangen, wie beim MoPeG; ich will nicht auf weitere Einzelheiten eingehen. Auch das ist immerhin gut so.

(Michael Schrodi [SPD]: Hallo! Das ist ein eigenes Gesetz! Das ist gar nicht dadrin! Oje!)

Wegen all dieser guten Ansätze, liebe Kollegen der Koalition, haben wir im gestrigen Finanzausschuss auch den Änderungsanträgen zugestimmt, weil wir von der AfD eben nicht ideologisch alles, was von anderen Fraktionen hier eingebracht wird, wegen irgendwelcher Farbklänge ablehnen, sondern darüber rein nach ihrer Wirkung abstimmen. Wir sind konstruktiv und haben daher diesen Anträgen zugestimmt. Vielleicht sollten Sie mit Ihrer pseudodemokratischen Grundhaltung über die Feiertage mal in sich gehen, wie Sie hier mit vielen Vorschlägen von unserer konservativen Seite umgehen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD – Michael Schrodi [SPD]: Rechtsextrem!)

Doch nur weil Sie in diesem Gesetz in fünf Punkten mal nachgeben – die Richtung ist richtig –, bei vielen anderen Punkten aber nicht nachgeben, kann meine Fraktion diesem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen; denn bereinigt haben Sie, wie eben schon gesagt, § 1 Absatz 2 des Kreditzweitmarktgesetzes nicht. Insoweit wird meine Fraktion dieses Gesetz ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat Stefan Schmidt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605178
Wahlperiode 20
Sitzung 144
Tagesordnungspunkt Kreditzweitmarktförderungsgesetz
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