14.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 144 / Tagesordnungspunkt 25

Lennard OehlSPD - Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz behandeln wir ein echtes Spezialgebiet des Finanzmarktes, nämlich – wie der Kollege Schmidt richtig gesagt hat – den Sekundärmarkt für notleidende Kredite. Auf diesem Markt werden Kredite von Banken, deren Kreditnehmer in Verzug geraten sind, an spezialisierte Inkassodienstleister veräußert. Das geschieht in Deutschland schon sehr lange in einem gesonderten Rechtsrahmen. Dieser war in Deutschland auch sehr ausgeprägt. Deswegen haben wir es uns mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie auch sehr leicht gemacht.

Diese Vereinheitlichung der Richtlinie für einen europaweiten Rechtsrahmen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die neue Regelung müssen Inkassodienstleister die Umstände von Kreditnehmern stärker berücksichtigen. Befindet sich ein Kreditnehmer in einer Schuldnerberatung oder lebt selbst in der finanzierten Immobilie, dann muss dies Beachtung finden. Diese sogenannten Nachsichtsmaßnahmen schützen den Kreditnehmer vor der Zwangsvollstreckung. Zusätzlich bestehen Beschwerdemöglichkeiten sowohl bei den Kreditdienstleistern selbst als auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, nämlich der BaFin.

Wir als SPD begrüßen ausdrücklich die zusätzlichen Verbraucherschutzmaßnahmen; denn schließlich kann jeder mal in eine schwierige Lebenssituation kommen. Besonders in aktuellen Zeiten von steigenden Lebenshaltungskosten ist dies ein wichtiges Signal auch an die Bevölkerung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die Kreditdienstleister wird das europaweite Handeln deutlich erleichtert. Durch die Anerkennung des EU-Passes reicht die Lizenz in einem EU-Mitgliedstaat zukünftig aus, um europaweit agieren zu können und den nationalen Aufsichtsbehörden eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Wir haben im parlamentarischen Verfahren explizit kein Gold-Plating betrieben, sondern die Richtlinie nahezu eins zu eins übernommen – sogar mit zusätzlichen Erleichterungen.

Im Entwurf war ursprünglich eine halbjährliche Meldung für Kreditdienstleister an die Aufsicht vorgesehen. Wir haben das in der Koalition ausgiebig geprüft und haben uns darauf geeinigt, dass eine jährliche Meldung ausreicht unter der Maßgabe, dass sich die Aufsicht natürlich bei Bedarf jederzeit Informationen vom jeweiligen Kreditdienstleister beschaffen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das war eine richtige Änderung; denn damit wägen wir maßvoll ab zwischen Bürokratieabbau einerseits und der Gewährleistung der Finanzstabilität andererseits.

Zusammengefasst: Wir schaffen ein Gesetz für eine einheitliche europäische Regulierung. Wir unterstützen die Rechte von Kreditnehmern, und wir bauen Bürokratie, insbesondere für kleinere Kreditdienstleister, ab.

Wir haben gezeigt, dass wir als Koalition für die Umsetzung einer Richtlinie sehr schnell, kurzfristig und vor allem praxisorientiert eine Lösung finden. Dafür bitte ich um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Wort hat der Kollege Alois Rainer für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605181
Wahlperiode 20
Sitzung 144
Tagesordnungspunkt Kreditzweitmarktförderungsgesetz
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