Alois RainerCDU/CSU - Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim heute diskutierten Kreditzweitmarktförderungsgesetz sind mehrere wichtige Anhänge aus dem Wachstumschancengesetz dabei. Wenn man die letzten Tage Revue passieren lässt, dann spürt man, dass die Spannungen durch die Diskussion des Wachstumschancengesetzes im Vorfeld im Bundesrat auch im Ausschuss spürbar waren. Aber es hilft nichts. In unserem deutschen Zweikammersystem geht die gesetzgeberische Gewalt eben nicht allein von der Ampelmehrheit im Deutschen Bundestag aus, und das gilt es zu akzeptieren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Jetzt steht die Regierung vor der Situation, mit zahlreichen juristischen Unklarheiten in das Steuerjahr 2024 hineinzustolpern. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, man hätte das schon verhindern können, wenn man ein Stück weit früher begonnen hätte. Es war nämlich absehbar, dass der Bundesrat nicht sofort zustimmen würde, dass es jetzt hier noch zusätzliche Diskussionen braucht. Und wenn man alles kurz vor Schluss macht, dann kommt so etwas raus, wie es jetzt rausgekommen ist.
(Beifall bei der CDU/CSU – Markus Herbrand [FDP]: Man hätte trotzdem einen Vorschlag machen können!)
Aber es gibt ja noch die Unionsfraktion. Sie hat in dieser Woche ein ganzes Paket an Änderungsanträgen geliefert, um die wichtigsten Modifikationen für das Jahr 2024
(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja, na ja! – Michael Schrodi [SPD]: Den Brand gelegt und als Feuerwehr aufgetreten!)
in dem festgefahrenen Wachstumschancengesetz herauszulösen.
Es freut mich auch, dass die Ampelkoalition zumindest einem Änderungsantrag der Unionsfraktion im Finanzausschuss zugestimmt hat.
(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Donnerwetter!)
Dennoch werfen die Umstände, die zu dieser Entscheidung geführt haben, Bedenken auf.
Wenn bereits an der Eingangsformel des Gesetzesentwurfes Korrekturbedarf besteht und die Unionsfraktion einen Satz einfügen muss, um auf die Beteiligung des Bundesrates hinzuweisen, sagt das mehr über die Qualität der Arbeit der Regierung aus als über unsere.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Schrodi [SPD]: Das ist weiße Salbe! Das ist Quatsch! Das hätten wir nicht gebraucht!)
Die Diskussionen um den Haushalt 2024 wurden bereits umfassend geführt. Obwohl gestern dem Anschein nach eine vorläufige Einigung erzielt wurde, hatte diese lange Wackelpartie weitere Gesetzgebungsverfahren überlagert, verzögert und die Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Wirtschaft massiv verunsichert.
Trotzdem ist es lobenswert, dass die dringlichen Änderungen im Steuerrecht auf Druck der Unionsfraktion
(Lachen des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
pragmatisch noch vor Jahresende in ein anderes Gesetzgebungsverfahren integriert wurden. Aktuell, wie gesagt, wird dies im Rahmen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes behandelt. Ich möchte dies für Außenstehende noch einmal zusammenfassen, da der Vorgangsablauf nicht mehr so leicht nachvollziehbar ist.
(Markus Herbrand [FDP]: Für die, die dabei waren, schon!)
Glücklicherweise können einige der ab dem 1. Januar 2024 entstehenden Rechtsunsicherheiten durch die aktuelle Form des Gesetzes, das morgen dem Bundesrat vorgelegt wird, abgewendet werden. Die Kostenübernahme des Bundes für Gas und Wärme, auch „Dezemberhilfe 2022“ genannt, wird nun steuerfrei sein. Meine Damen und Herren, unsere AG-Vorsitzende Antje Tillmann hat es bereits seit circa einem Jahr mehrfach und immer wieder gefordert und Sie darauf aufmerksam gemacht. Das hätte man schon früher machen können.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Kay Gottschalk [AfD])
Im Sinne der Planungssicherheit wäre es schön, wenn die Koalition zukünftig ihre Entscheidungsfindung bei solch wichtigen Fragen nicht immer bis zum Jahresende verschleppt. Die Abgabenordnung wird an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts angepasst. Die Einführung des elektronischen Datenaustausches zwischen Arbeitgebern, Versicherungsträgern und Finanzverwaltung wird aufgrund der technischen Komplexität bei lohnsteuerlichen Änderungen auf 2026 verschoben. Trotz Ihrer leider recht späten Umsetzung handelt es sich um wichtige Änderungen, die den Menschen endlich Sicherheit geben. Und das, denke ich, ist entscheidend.
(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wie 40 weitere Formulierungen im Wachstumschancengesetz!)
– Ja, die ihr aber noch fertig diskutieren müsst.
(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind fertig!)
Und wenn ihr dann einmal einen Haushalt für das Jahr 2024 vorliegen habt, dann können wir auch einmal im Bundesrat darüber reden, weil wir erst dann vernünftig darüber reden können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Im Moment wird nur in Überschriften über den Haushalt gesprochen. Jetzt geht es ans Eingemachte. Ich bin gespannt, was am Ende der Tage rauskommt; das sage ich Ihnen ganz ehrlich.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Antje Tillmann [CDU/CSU]: Wir auch! – Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich auch! – Markus Herbrand [FDP]: Es hat halt erst einen Haushalt gebraucht!)
– Ja, da sind wir alle gespannt. Ihr wisst es nämlich selbst nicht.
Die Unionsfraktion hat im Ausschuss allen Änderungsanträgen zugestimmt,
(Zuruf des Abg. Markus Herbrand [FDP])
und wir werden auch dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz heute in Gänze zustimmen.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Johannes Schraps [SPD])
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Sascha Müller das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Marcus Faber [FDP])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605182 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 144 |
Tagesordnungspunkt | Kreditzweitmarktförderungsgesetz |