Johannes SchrapsSPD - Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Weil meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits viele richtige Dinge zum Gesetz erläutert haben, möchte ich den Abschluss der Debatte hier noch mal nutzen, um mich bei allen beteiligten Berichterstattern für die wirklich gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Gesetzes zu bedanken, insbesondere weil ja neben dem Kreditzweitmarktförderungsteil – das ist angesprochen worden – noch weitere Punkte im parlamentarischen Verfahren ergänzt wurden. Ich denke, das kann ich auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen sagen: Ein herzlicher Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF und unseres Ausschusssekretariats für die wirklich hilfreiche Begleitung. Vielen Dank!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Bereits bei der ersten Lesung des Gesetzes hatten wir hier im Plenum festgestellt, dass dieses Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, um den Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen zu fördern. Wir schaffen damit nun auch diesen einheitlichen europäischen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite und gewährleisten gleichzeitig das hohe Schutzniveau für die Schuldnerinnen und Schuldner, das in Deutschland ja für Inkassodienstleister ohnehin bereits weitgehend Standard gewesen ist.
In den weiteren Beratungen – das ist angesprochen worden – ist in den Berichterstattergesprächen an der einen oder anderen Stelle noch eine kleine Änderung vorgenommen worden. Insbesondere durch die bereits angesprochenen Anpassungen bei Kreditsicherheiten mit Blick auf die Pfandbriefbanken haben wir, glaube ich, noch mal einiges klargestellt.
Zum Abschluss ein kurzes Wort vielleicht zur Aufsicht für Kreditdienstleister; denn diese etablieren wir als Institute mit diesem Gesetz ja nun erstmalig und stellen sie unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin. Darüber haben wir ja auch ein wenig diskutiert, weil der Bundesrat anfänglich die Sorge geäußert hatte, dass es hier möglicherweise zu einer uneinheitlichen Aufsichtspraxis kommen könnte.
Inkassounternehmen haben ja seit einiger Zeit eine einheitliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundesamt für Justiz. Nach Gesprächen mit den Inkassoverbänden, aber auch mit der Verbraucherschutzzentrale und weil es sich bei diesen Kreditdienstleistungen eben nun wirklich unzweifelhaft um sehr finanzmarktnahe Tätigkeiten handelt, konnten sich letztlich auch alle Gesprächspartner damit anfreunden, dass die Aufsicht letztlich bei der BaFin liegt.
Eine einheitliche Aufsichtspraxis ist durch das Gesetz aus unserer Sicht auch deshalb hinreichend sichergestellt, weil vorgesehen ist, dass BaFin und Bundesamt für Justiz dort, wo es vergleichbare gesetzliche Anforderungen gibt, auch zusammen auf eine widerspruchsfreie Aufsichtspraxis hinwirken sollen.
Bei den regulatorischen Anforderungen für die Kreditdienstleister haben wir wirklich sehr genau darauf geachtet, dass wir kein Gold-Plating betreiben. Und bei den Berichtspflichten – es ist angesprochen worden: jährlich statt halb- oder vierteljährlich – oder auch bei den Umsetzungsfristen haben wir wirklich darauf geachtet, unnötige bürokratische Aufwände zu vermeiden.
Zusammengefasst können wir deshalb sagen, dass das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wirklich ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Vollendung der Bankenunion ist. Er hilft, dass sich der Erfüllungsaufwand für Kreditdienstleistungsunternehmen einigermaßen im Rahmen hält und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen vereinfacht werden.
Ich glaube, das ist ein guter Schritt. Und dass wir damit zumindest jetzt auch noch einige Teile aus dem Wachstumschancengesetz rechtzeitig vor Ende des Jahres umsetzen können, sollte doch auch ein versöhnlicher Abschluss dieser Debatte sein.
(Markus Herbrand [FDP]: Genau!)
Ich bitte um Zustimmung und danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605184 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 144 |
Tagesordnungspunkt | Kreditzweitmarktförderungsgesetz |