Detlef SeifCDU/CSU - Datenübermittlung im Ausländer- und Sozialrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur für den Bereich der Sicherheit ist es wichtig, dass Behörden verfügbare Daten und Informationen auch tatsächlich nutzen können, wenn sie für ihre Entscheidungen erheblich sind. Genau das Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht. Die Initiative geht letztlich auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. November 2022 zurück. Veranlasst durch den Massenzustrom aus der Ukraine soll eine verlässliche Datenlage geschaffen werden.
In zahlreichen Fällen sind Ausländerbehörden auf Informationen zum Sozialleistungsbezug angewiesen. Andersherum benötigen Leistungsbehörden Angaben zum Aufenthaltsstatus, aber auch zu anderen aufenthaltsrechtlichen Sachverhalten. Aktuell sind die Behörden – das hat der Staatssekretär schon angedeutet – nicht in der Lage, alle relevanten Informationen auszutauschen und vor allen Dingen auch zügig auszutauschen.
Es ist deshalb richtig und zu begrüßen, dass zukünftig über das Ausländerzentralregister automatisierte Mitteilungen, und zwar in Form von Pushnachrichten, erfolgen sollen. Hierdurch wird die zuständige Ausländerbehörde in die Lage versetzt, die Voraussetzungen für die Gewährung des Aufenthaltstitels zu überprüfen. Aber auch andersherum wird das Risiko ausgeschlossen, dass Leistungen weiter gewährt werden, obwohl die Grundlage dafür entfallen ist, oder dass Doppelzahlungen erfolgen.
Wenn ich die Aussage von Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner gestrigen Regierungserklärung in dem üblichen enthusiastischen und leidenschaftlichen Stil
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
richtig interpretiere, dann ist er stolz darauf, dass Deutschland und Polen die meisten registrierten ukrainischen Schutzsuchenden aufgenommen haben. Es ist und bleibt richtig – um das klarzustellen –, dass Deutschland Ukrainer, die vor dem Krieg geflüchtet sind und flüchten, hier aufgenommen hat und aufnimmt. Bundeskanzler und Bundesinnenministerin lenken aber davon ab, dass sich einige Mitgliedstaaten in der Europäischen Union einen schlanken Fuß gemacht haben.
Während Deutschland 1 090 000 Ukrainer aufgenommen hat, handelt es sich in Italien nur um 167 000 Menschen und in Frankreich sogar nur um 70 000 Menschen. Ukrainer, die in anderen Mitgliedstaaten bereits aufgenommen waren, sind von dort nach Deutschland zurückgewandert. Die Union hat im Innenausschuss bereits frühzeitig auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Die Bundesregierung hat nur zugeschaut, nichts getan und nicht innerhalb der EU für eine solidarische Verteilung gesorgt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, wir würden heute als Deutschland viel besser dastehen, wenn das geschehen wäre. Die Bundesregierung muss deshalb – und das ist an dieser Stelle noch wichtiger als Datenaustausch – dafür sorgen, dass das Ganze wenigstens in der Zukunft anders läuft.
Da das vom ersten Tag an ausgezahlte Bürgergeld offensichtlich dafür sorgt, dass die meisten aufgenommenen Ukrainer überhaupt kein Interesse daran haben, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, muss der Rechtskreiswechsel für die Zukunft rückgängig gemacht werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Am besten wäre es natürlich, wenn das Bürgergeld zukünftig insgesamt so ausgestaltet wird, dass die Menschen hierdurch nicht vom Arbeiten abgehalten werden. Datenaustausch ist gut, aber noch wichtiger ist an dieser Stelle, dass die Bundesregierung diese Themen auch adressiert.
Inhaltlich ist zu begrüßen, dass die Dokumentenprüfung, die im Rahmen der Identitätssicherung und -überprüfung erfolgt, nun auf der Grundlage eines einheitlichen IT-Sicherheitsstandards erfolgt. Dann können die Dokumente einheitlich aufgenommen und tatsächlich von jeder Behörde verwendet und herangezogen werden, ohne dass das Ganze nochmals händisch erfolgen muss. Das führt zu einem einheitlichen, sicheren und schnellen Verfahren.
Die angestrebte Umsetzung ist meines Erachtens aber nur die zweitbeste Lösung. Noch besser wäre es, wenn eine Blockchain-Lösung umgesetzt würde, wie sie zurzeit vom BAMF mit dem Fraunhofer-Institut entwickelt wird. Hierdurch wäre ein zeitnaher und vor allen Dingen medienbruchfreier Informationsaustausch sichergestellt, was Verfahrensdauer und -aufwand deutlich reduzieren würde. Es ist völlig unverständlich, dass im Haushaltsentwurf für 2024 eine drastische Kürzung der Mittel für IT beim BAMF vorgesehen ist. Das Projekt wäre nicht mehr finanzierbar. Die Ampel muss deshalb für die IT beim BAMF auch im Jahr 2024 auskömmliche Mittel zur Verfügung stellen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605213 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 144 |
Tagesordnungspunkt | Datenübermittlung im Ausländer- und Sozialrecht |