14.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 144 / Tagesordnungspunkt 17

Stephan ThomaeFDP - Datenübermittlung im Ausländer- und Sozialrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Titel des Gesetzes, das wir heute Abend einbringen, heißt „Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz“. Klingt sehr technisch, ist es auch ein bisschen. Aber trotzdem ist es ein weiterer wichtiger Baustein für das ausländer- und aufenthaltsrechtliche Gesamtkonzept der Koalition. Es ist ein wichtiger Bestandteil; denn Klarheit über die Identität eines Ausländers ist im gesamten Ausländerrecht das A und O. Alle Behörden – Sozialbehörden, Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden – müssen wissen: Wer ist die Person, um die es sich jeweils handelt?

Um Klarheit über die Identität eines Ausländers gewinnen zu können, ist das Ausländerzentralregister ein ganz, ganz wichtiger, elementarer Bestandteil. Deswegen ist es sinnvoll, alle Daten, die dort vorhanden sind, zu sammeln und zu bündeln.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Natürlich ist auch hierbei das Persönlichkeitsrecht der Personen jeweils zu wahren. Auch da gibt es sensible Gesundheitsdaten, die nicht jeder immer gleich wissen muss. Deshalb ist es das Ziel, maximale Klarheit über die Identität einer Person herzustellen – welche Leistungen werden woher bezogen, und für wen sind sie gedacht? welche ausländerrechtlich relevanten Erkenntnisse liegen über eine Person vor? – und gleichzeitig klare Regeln zu schaffen und maximale Kontrolle über das zu behalten, was da gespeichert, verarbeitet, weitergegeben, verändert oder gelöscht wird.

Dazu muss man Zugriffsrechte klar definieren, also: Wer darf welche Daten an wen weitergeben, und zu welchen Zwecken dürfen Daten eingesehen, bearbeitet, verarbeitet, geändert, weitergegeben oder gelöscht werden? Man muss die Zugriffe auch dokumentieren, damit man nachvollziehen kann, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat; denn nicht jede Behörde muss und darf alles sehen. Aber entscheidende Informationen müssen ausgetauscht werden, in digitaler Form und am besten gleich in Echtzeit. Deswegen möchten wir, dass diese Daten an das Datenschutzcockpit angebunden werden, damit man sehen kann, wer auf die Daten zugreift, wer daran etwas geändert hat, wer sie weiterverarbeitet hat, wer sie gelesen hat und wer sie etwa gelöscht hat.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht das Bild von der Doppeltür entwickelt. Es braucht also eine Rechtsgrundlage für die Stelle, die Daten weitergibt, sie sozusagen durch die erste Tür in einen Zwischenraum hineinstellt, und es braucht auch eine Rechtsgrundlage für den Datenempfänger, also für die Behörde in dem Zimmer dahinter sozusagen, die durch die zweite Tür in diesen Zwischenraum hineingreift und die Daten herausholt. Das ist die Grundlage für die Datenweitergabe, und genau das wollen wir mit diesem Gesetz auch abbilden.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dunja Kreiser [SPD] und Misbah Khan [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Denn dieses Gesetz zielt darauf ab, beteiligte Behörden besser zu vernetzen, den digitalen Datenaustausch sicherzustellen, aber eben auch den Datenschutz bestmöglich zu wahren. Dazu dient es auch, dass Daten, die aktuell wichtig sind, gegebenenfalls durch Pushnachrichten schnell weitergegeben werden.

Ich will ein paar Bestandteile im Einzelnen erwähnen. Da sind zunächst einmal Mitteilungspflichten bei Sozialleistungsbezug. Bisher ist es so, dass die Ausländerbehörden keine Kenntnis darüber haben, bei welcher Behörde eine Person Sozialleistungen bezieht, welche Behörde also dafür zuständig ist. Das wollen wir künftig verbessern. Leistungsbehörden sollen zentral an das Ausländerzentralregister angeschlossen werden, um schnell relevante Informationen, zum Beispiel über den Fortzug eines Ausländers, zu erhalten. Das ist ein wichtiger Fortschritt, den wir mit diesem Gesetz erzielen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir wollen, dass erhobene Angaben zu ausländischen Papieren künftig nach bundeseinheitlichen IT-Standards verarbeitet werden, was bislang nicht der Fall ist. Bislang entstehen Medienbrüche, und die führen zu Verzögerungen und manchmal auch zu Unklarheiten. Genau das wollen wir verbessern.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Auch im Bereich der Erwerbsmigration wollen wir, dass künftig die zuständigen Stellen besser vernetzt sind, und zwar schon ab Visumsantrag oder Eingang des Aufenthaltsantrags bei der Ausländerbehörde, auch wenn der Aufenthalt nur kurz ist.

Schließlich kommt – das ist ein wichtiger Punkt für uns – der Datenschutz gleichwohl nicht zu kurz. Ich sagte es schon: Das Ausländerzentralregister soll ans Datenschutzcockpit angeschlossen werden, damit Abfragen für Betroffene besser nachvollziehbar sind.

So kann man als Fazit festhalten, dass die zuständigen Stellen besser vernetzt werden, dass Vorgänge besser automatisiert werden und dass gleichwohl der Datenschutz beachtet wird. Das ist alles sehr, sehr technisch; aber es sind wichtige Voraussetzungen, damit das Ausländerrecht bei uns besser funktioniert und die Prozesse bei uns besser und schneller ablaufen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Einen schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Ich gehe sofort weiter in der Debatte und gebe das Wort an Gülistan Yüksel für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Tobias B. Bacherle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Stephan Thomae [FDP])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605224
Wahlperiode 20
Sitzung 144
Tagesordnungspunkt Datenübermittlung im Ausländer- und Sozialrecht
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