Wilfried OellersCDU/CSU - Änderung des Nachweisgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ampelkoalition hat ihrem Koalitionsvertrag damals die Überschrift „Fortschrittskoalition“ gegeben. Das war natürlich ein großer Begriff, vor allen Dingen, wenn man betrachtet, was die Umsetzung gebracht hat. Die Koalition hatte dann die Möglichkeit, mit der Umsetzung der EU-Nachweisrichtlinie zu beweisen, ob Fortschritt wirklich geht oder nicht. Man hat in den Koalitionsvertrag – ich habe einmal nachgeschaut – insgesamt 73-mal den Begriff „Digitalisierung“ oder „Digitalisieren“ geschrieben. Dagegen gab es nur 15-mal den Begriff „Gerechtigkeit“, wie ich festgestellt habe. Na ja, diese Vorgabe hatte man sich selber gesetzt.
Dann kommt die EU-Nachweisrichtlinie, und man hat jetzt wirklich mal die Gelegenheit, Digitalisierung und elektronische Übermittlungsformen einzurichten.
(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das ist Ihnen jetzt eingefallen?)
Und was passiert? Die Ampel versagt auf ganzer Linie.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die EU-Richtlinie hat Ihnen damals die Möglichkeit gegeben, die entsprechenden Nachweise, die im Arbeitsverhältnis zu übermitteln sind, auch in elektronischer Form zu übermitteln. Lediglich die Schriftform wurde ins Gesetz aufgenommen. Wenn man sich das, meine sehr geehrten Damen und Herren, einmal vor Augen führt, dann ist es so, als würden wir uns jetzt wieder in der Übermittlungssteinzeit befinden.
Deswegen legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie die Möglichkeit haben, genau das zu korrigieren. Wir haben ihn sogar so einfach gemacht, dass wir die Formulierung in der EU-Richtlinie eins zu eins übernommen haben, damit keine Rechtsunklarheit entsteht. Sie hätten die Gelegenheit, das hier zu beschließen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
In der Randnummer 24 der EU-Richtlinie – die möchte ich an der Stelle zitieren – heißt es nämlich:
„Im Hinblick auf den verstärkten Einsatz von digitalen Kommunikationsmitteln können die Informationen, die nach dieser Richtlinie schriftlich zur Verfügung zu stellen sind, auf elektronischem Wege übermittelt werden.“
Ich glaube, dies sagt alles, und es wäre heute an der Zeit, liebe Ampelkoalition, diesen Schritt zu gehen, damit Sie Ihrer wirklich großen Überschrift – „Fortschrittskoalition“ – irgendwo auch gerecht werden.
Was mich in der Tat überrascht hat – das muss ich ganz ehrlich sagen –: In § 36a SGB I steht ausdrücklich, dass elektronische Übermittlungsformen möglich sind. Sie haben es im Änderungsgesetz zum SGB XII und SGB XIV sogar ermöglicht, dass Anträge digital gestellt werden können. Warum ist das im SGB möglich, aber im Arbeitsverhältnis soll keine digitale Übermittlung möglich sein? Das verstehe ich bis heute nicht. Ich bin auf Ihre Ausführungen jetzt sehr gespannt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Das Wort hat für die SPD-Fraktion Jan Dieren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605251 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 144 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Nachweisgesetzes |