14.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 144 / Tagesordnungspunkt 16

Michael GerdesSPD - Änderung des Nachweisgesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wesentlichen hat mein Kollege Jan Dieren inhaltlich alles klargestellt, deshalb in Kürze: Die meisten Unternehmen und Betriebe haben ein großes Interesse daran, für ihre Kunden und Geschäftspartner unverwechselbar und vor allem wiedererkennbar zu sein. Deshalb transportieren sie ihre Identität unter anderem über die Farben und Formen ihres Logos, über die Wahl ihrer Schrifttype und über die Wahl ihres Firmenpapiers. Nicht nur die Grammatur des Papiers, auch die Haptik sagt viel über die Wertigkeit und Zielrichtung eines Unternehmens aus.

Warum sage ich das? Auch in Arbeitsverträgen werden die beruflichen Vereinbarungen zweier Parteien, nämlich Gehalt, Urlaubsansprüche, Arbeitszeit und alles Weitere, festgehalten, dokumentiert und gerichtsfest hinterlegt. Für mich gilt: Wer schreibt, der bleibt.

Mein erster Arbeitsvertrag von 1976 ist für mich immer noch greifbar. Eine Urkunde auf Originalpapier liest man anders und oftmals eben doch sorgfältiger und aufmerksamer als ein elektronisches Dokument.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei fraktionslosen Abgeordneten)

Im Übrigen, meine Damen und Herren, würde ich mich freuen, wenn wir viele neue Arbeitsverträge abschließen würden. Im Moment ist auf jeden Fall für mich nicht absehbar, dass es in dieser Situation eine Arbeitsbelastung der Unternehmen gibt. Da ist noch viel Luft nach oben. Und dann könnten wir meinetwegen auch darüber diskutieren, ob digital oder in Papierform. Im Moment – ich sage es noch einmal – sehe ich da keine große Arbeitsbelastung.

Viele Menschen sind es trotz permanenter Handynutzung gewohnt, Schriftstücke von Papier abzulesen. Und nicht jeder Arbeitnehmer und nicht jede Arbeitnehmerin kann es sich finanziell leisten, elektronisch jeweils auf dem letzten Stand zu sein.

Wenn wir uns nun von der Schriftform auf Papier verabschieden würden, müssten wir den Wechsel sorgfältig vorbereiten und dann auch in geordneten Schritten auf den Weg bringen. So halte ich es für unerlässlich, dass Betriebe wie auch künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Versenden eines Arbeitsvertrages und anderer wesentlicher Arbeitsbedingungen in elektronischer Textform vorab zustimmen müssen.

Die meisten Unternehmen werden kein Problem mit der Erstellung oder Entschlüsselung einer qualifizierten elektronischen Signatur haben. Aber wie sieht es bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus? Auch sie müssen ja damit umgehen können und die technischen Voraussetzungen dafür haben.

Damit ein Arbeitsvertrag etwa bei einer Auseinandersetzung vor Gericht Bestand hat, brauchen wir das höchste Sicherheitsniveau und die stärkste Rechtswirksamkeit. Dies erreichen wir nur mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn wir uns hier auf ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Beteiligten einigen können und garantieren, dass auch alle bei dem Prozess mitgenommen werden, dann, meine Damen und Herren, kann man über die Digitalisierung nachdenken. Ich jedenfalls lege Wert auf die schwarz-weiß geschriebene gedruckte Form.

In diesem Sinne: Herzlichen Dank und Glück auf! Und ich sage jetzt schon: Frohe Weihnachten!

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abg. Ina Latendorf [fraktionslos] und Dr. Petra Sitte [fraktionslos])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605260
Wahlperiode 20
Sitzung 144
Tagesordnungspunkt Änderung des Nachweisgesetzes
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