14.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 144 / Zusatzpunkt 5

Susanne HierlCDU/CSU - Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert in ihrem Antrag die Abschaffung des Digital Services Act, kurz: DSA. Sie behauptet, dass es mit dem DSA möglich sei, die Meinungs- und Informationsfreiheit in den sozialen Netzwerken zu beschränken, und dass Plattformen dazu gezwungen würden, in vorauseilendem Gehorsam Nutzerbeiträge zu löschen, die eigentlich der Meinungsfreiheit unterfallen würden.

Diese Behauptungen sind Fake News und zeigen – das haben wir gerade schon gehört –, wie Sie mit der Meinungsfreiheit umgehen und wie Sie die eigentlich nutzen wollen. Denn das Ziel des DSA ist es, im gemeinsamen Binnenmarkt durch die Festlegung harmonisierter Vorschriften ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Onlineumfeld zu schaffen, in dem Verbraucherschutz, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sichergestellt werden.

Dass dieser Schutz notwendig ist, das belegen die Ergebnisse eines aktuellen Forschungsprojekts an der Universität Leipzig. Dort wurde zu Hass und Hetze im Netz geforscht. Umfragen aus dem Jahr 2020 und 2022 zeigen eine Zunahme von Hass im Netz. Während im Jahr 2020 noch 18 Prozent der Menschen gesagt haben, sie seien mit Hasskommentaren überschüttet worden, waren es im Jahr 2022 schon 24 Prozent. Ich gehe davon aus, dass viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, so wie es auch mir schon passiert ist, Erfahrungen mit Hasskommentaren im Netz gemacht haben. Sie wissen also, wie es sich anfühlt, mit Hass und Häme überschüttet zu werden. Auf strafrechtlicher Ebene ist man deswegen in der letzten Legislaturperiode hergegangen und hat das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität gemacht. Davon, liebe Kollegen von der AfD, wollen Sie ja nichts wissen,

(Enrico Komning [AfD]: Nee, damit haben wir ja auch nichts zu tun! – Zuruf des Abg. Fabian Jacobi [AfD])

und dagegen wehren Sie sich ja mit Händen und Füßen; aber das passt in die Linie.

Der DSA ist eine Verordnung, die zum 17. Februar nächsten Jahres unmittelbar in Deutschland gelten wird. Wir müssen aber im nationalen Recht noch Anpassungen vornehmen. Auf das Digitale-Dienste-Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, warten wir jetzt schon seit über einem Jahr. Das wäre eine der Hausaufgaben, die Sie noch zu machen haben.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommt nächste Woche! – Maximilian Mordhorst [FDP]: Das kommt schon noch! Gründlichkeit vor Schnelligkeit! Das machen wir immer so!)

So wie es ausschaut, verstreicht der 17. Februar und Sie haben die Änderungen nicht vorgenommen. Es ist aber Eile geboten.

Was ist denn die Folge der Verrohung im Netz? Die Menschen ziehen sich zurück und reden nur noch in ihrer Blase – zulasten der Meinungsfreiheit und letztendlich zulasten unserer Demokratie.

Der öffentliche Diskurs lebt vom respektvollen Zuhören, vom Bemühen um sachliche Diskussion und von der Bereitschaft, eine andere Meinung

(Enrico Komning [AfD]: Ach nee!)

zu akzeptieren und diese auch anzuhören.

(Zuruf des Abg. Norbert Kleinwächter [AfD])

Frau Kollegin, nehmen Sie meine Bitte auf, zum Ende zu kommen.

Hass und Häme gehören nicht dazu, und Ihr Antrag fördert nicht die Demokratie.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605274
Wahlperiode 20
Sitzung 144
Tagesordnungspunkt Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
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