15.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 145 / Tagesordnungspunkt 23

Dietmar NietanSPD - Änderung des Parteiengesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von SPD, Union, Grünen und FDP legen heute zur zweiten und dritten Lesung eine umfassende Reform des Parteiengesetzes vor, mit der wir die Parteiendemokratie in Deutschland stärken werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und des Abg. Sebastian Brehm [CDU/CSU])

An der Erarbeitung dieser Reform hat die damalige Fraktion Die Linke intensiv und konstruktiv mitgewirkt, wofür ich mich an dieser Stelle insbesondere bei der Kollegin Petra Pau noch einmal herzlich bedanken möchte.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und bei fraktionslosen Abgeordneten)

Das Reformpaket hat drei Schwerpunkte: Wir erweitern die digitalen Partizipationsmöglichkeiten für die politischen Parteien, wir verbessern die Transparenz in der Parteienfinanzierung, und wir stärken die Finanzkraft der Parteien, damit diese ihrem verfassungsgemäßen Auftrag auch in angemessener Weise gerecht werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf, die am 27. November stattgefunden hat, bewertete die große Mehrheit der Sachverständigen unseren Gesetzentwurf positiv. So stellte Professor Wieland in seiner Stellungnahme zur Anhörung fest, dass der Gesetzgeber in dem hier vorgelegten Gesetzentwurf die ursprünglich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts unzureichende Begründung der Erhöhung der absoluten Obergrenze nunmehr durch eine den Anforderungen des Urteils genügende Begründung ersetzt habe. Diese von den meisten Sachverständigen attestierte sorgfältige und transparente gesetzgeberische Arbeitsweise, verbunden mit dem Willen zu einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit, sollte meiner Meinung nach der Goldstandard bei allen zukünftigen Reformen des Parteiengesetzes sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Bitte lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch einmal betonen, dass uns die Ermöglichung einer digitalen Teilhabe durch die Einführung der Zulässigkeit virtueller und hybrider Versammlungen ein wichtiges Anliegen war. Und auch unsere Änderungen zur Erhöhung der Transparenz bei der Parteienfinanzierung haben viel Lob bei den Sachverständigen gefunden. So stellte zum Beispiel Frau Professorin Lange fest – ich zitiere –:

„Die vorgesehenen Änderungen sind ausnahmslos zu begrüßen, da sie teilweise vorhandene Regelungslücken schließen und die Finanzquellen der politischen Parteien in größerem Umfang als bisher für die Öffentlichkeit offenlegen.“

Natürlich wird es jetzt auch wieder die üblichen Verdächtigen geben, die die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der absoluten Obergrenze wider besseres Wissen in der üblichen populistischen Manier geißeln werden. Doch diese billige Kritik blendet die Realitäten unserer Parteiendemokratie unter den Rahmenbedingungen von Clickbaiting in Nachrichtenportalen und Fake News auf allen Social-Media-Kanälen aus meiner Sicht in unverantwortlicher Weise aus. Denn um in den öffentlichen Debatten auf digitalen Plattformen und sozialen Medien im ungleichen Kampf mit den von Algorithmen genährten emotionalen Erregungsspiralen überhaupt noch eine Wahrnehmbarkeit und damit Relevanz zu erreichen, müssen demokratische Parteien massiv in die digitale Kommunikation investieren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Peter Boehringer [AfD]: Sie haben keine Vorstellung von sozialen Medien! Gar keine!)

Gleichzeitig müssen die Parteien aber auch ein lückenloses Partizipationsangebot sicherstellen und auch die klassischen analogen Parteistrukturen weiterfinanzieren. Diese Doppelbelastung durch eine kostenintensive Dualität von analogen und digitalen Kommunikations- und Partizipationsstrukturen müssen wir jetzt schultern, um in der Parteiendemokratie für die Demokratie wirken zu können. Das bestätigte übrigens auch Frau Professorin Borucki, als sie in der Anhörung auf die notwendige Etablierung dieser Doppelstrukturen – einmal im Digitalen und einmal im Analogen – ausdrücklich hinwies und sagte, man müsse ihnen Folge leisten.

„Insbesondere in Fällen, in denen das Gesetz allein aufgrund einer mangelhaften Begründung für nichtig erklärt wurde, hat der Gesetzgeber ein ‚Recht auf zweiten Anlaufʼ.“ Diese Aussage stammt nicht von mir, sondern von Frau Professorin Lange in ihrer Stellungnahme zu unserem Gesetzentwurf. Dieses Recht auf einen zweiten Anlauf haben wir genutzt, um mit diesem Gesetzentwurf die Parteiendemokratie zu stärken.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linkspartei, die daran mitgewirkt haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und bei fraktionslosen Abgeordneten)

Julia Klöckner hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605332
Wahlperiode 20
Sitzung 145
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
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