15.12.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 145 / Tagesordnungspunkt 23

Stephan ThomaeFDP - Änderung des Parteiengesetzes

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die politischen Parteien in Deutschland tragen ganz entscheidend zur demokratischen Willensbildung in unserem Land bei. Ungefähr 1 Million Mitglieder tragen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz in ihrer Freizeit, aber auch durch ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden wesentlich dazu bei, dass die Demokratie in diesem Lande funktioniert. Diese Mitglieder sind wichtige Träger der parlamentarischen Demokratie bei uns. Durch diese mitgliedschaftliche Organisation haben auch die Parteien eine stetige Anbindung an alle Schichten der Gesellschaft, an alle Berufsstände, an alle Altersgruppen, an die Geschlechter, an Nord und Süd, Stadt und Land, Gebirge und Küste. Das ist gerade in einer Zeit ganz wichtig, in der die liberale Demokratie von innen und außen herausgefordert und oft auch infrage gestellt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Dietmar Nietan [SPD] und Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit der Änderung des Parteiengesetzes schaffen wir zunächst einmal die Möglichkeit, künftig Parteitage und Mitgliederversammlungen digital durchzuführen, wenn man das will. Das soll nicht der Normalfall werden; denn natürlich kann man persönliche Begegnungen nicht digital abbilden. Aber es schafft die Möglichkeit, in begründeten Fällen davon Gebrauch zu machen. Digitalisierung kostet aber auch Geld. Man muss Hardware und Software anschaffen, und man muss für IT-Sicherheit sorgen, um sich gegen Cyberangriffe zur Wehr zu setzen, von denen stets alle Parteien betroffen sind. Man braucht Personal für mehr und schnellere Kommunikation an allen Tagen des Jahres, rund um die Uhr. Denn es gibt heute wesentlich mehr E-Mails, als es früher Briefe gegeben hat. Das dafür benötigte Plus an Personal ist digitalisierungsbedingter Mehrbedarf.

Deswegen hat schon die Vorgängerregierung 2018 die Obergrenze, also den Maximalbetrag, für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien an den Digitalisierungsbedarf angepasst. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch beanstandet, dass dieses Gesetzgebungsverfahren damals in einem Eilverfahren – mitten in einer laufenden Fußballeuropameisterschaft – mit unzureichender Begründung durchgeführt worden ist. Deswegen haben wir das als nichtig verworfene Gesetz jetzt in einem mehrmonatigen, den gesamten Sommer und Herbst 2023 andauernden öffentlichen und transparenten Gesetzgebungsverfahren durch ein verfassungsgemäßes ersetzt. Wir kommen der Begründungspflicht nach und legen auch den Mehrbedarf durch die Digitalisierung – auch für die Vergangenheit – dar. So heilen wir den Fehler aus der früheren Gesetzgebung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Sebastian Brehm [CDU/CSU])

Der jetzige interfraktionelle Gesetzentwurf geht aus der Mitte des Deutschen Bundestages hervor. Aber auch die nicht im Bundestag vertretenen Parteien, die das Gesetz auch betrifft, sind informiert und in einem schriftlichen Verfahren beteiligt worden. Wir schaffen mit diesem Gesetz mehr Transparenz. Es werden künftig im Rechenschaftsbericht nicht nur die Spendeneinnahmen ausgewiesen, sondern auch die Sponsoringeinnahmen. Es wird künftig einen Sponsoringbericht geben, der auch im Rechenschaftsbericht nachlesbar ist. Ferner gibt es auch Werbemaßnahmen Dritter – von Organisationen, Verbänden, Unternehmen und auch Privatpersonen –, bei denen Geld nicht direkt einer Partei zufließt, aber doch für eine Partei geworben wird. Und auch diese Werbemaßnahmen, diese Parallelaktionen machen wir transparenter, indem die Höhe und die Herkunft dieser Mittel öffentlich dargelegt werden müssen. Das schafft mehr Transparenz, und das ist gut so in unserer Demokratie, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Somit legen wir mit dieser heutigen Änderung des Parteiengesetzes die Grundlagen für modernere, digital ausgerichtete Parteien. Wir schaffen einen Zugewinn an Transparenz. Wir statten die Parteien mit den Mitteln aus, die sie benötigen, um digital aktiver, moderner, offener und transparenter zu werden. Das ist so in Ordnung; denn niemand muss Angst davor haben, transparent darzulegen, wie er sich finanziert.

Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen aus Koalition und Opposition, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben, bedanken. Wir haben lange und intensiv diskutiert, es hat einige Monate gedauert. Aber es waren, wie ich finde, sehr intensive, konstruktive Diskussionen, für die ich mich bei Ihnen allen bedanken möchte. Ich möchte Ihnen schon jetzt, obwohl ich nachher noch einmal reden werde, ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr wünschen.

Vielen Dank und auf Wiedersehen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und bei fraktionslosen Abgeordneten)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605336
Wahlperiode 20
Sitzung 145
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta