Sebastian HartmannSPD - Polizeibeauftragtengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einrichtung eines unabhängigen Beauftragten für die Polizeien des Bundes schaffen wir etwas grundsätzlich Neues. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken. Wir haben aus der Mitte des Parlaments eine Gesetzesinitiative gestartet, um es der Mehrzahl der Länder gleichzutun, die den Beauftragten für die Polizeien der Länder schon kennen, und schaffen damit endlich eine neue Institution, die einem demokratischen Rechtsstaat gut zu Gesicht steht.
Es ist ein Ansprechpartner für die Polizistinnen und Polizisten, für die Beschäftigten der Polizeien des Bundes. Es ist aber auch ein Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wir schaffen damit eine unabhängige Instanz, die in unserem demokratischen, rechtsstaatlichen Gefüge hinzutritt. Wir betreten damit nicht Neuland, sondern schaffen damit einen neuen Standard, der auch maßgeblich für weitere Länder einen Standard setzen wird. Wir können uns hierüber sehr freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Auch wenn wir es in der Diskussion hatten: Es ist nicht dazu geeignet, zu sagen: Wir schaffen jetzt eine weitere Verwirrung der Zuständigkeiten; denn wo Staatsanwälte zuständig sind, wenn es um Strafbarkeiten oder mögliches Fehlverhalten geht, ist das in unserem Rechtsstaat schon gut geregelt. Aber immer dann, wenn es zu strukturellen Fragestellungen kommt, wenn möglicherweise Strukturen der Organisation hinterfragt werden sollen, da, wo es nicht um die Strafbarkeit geht oder ein Staatsanwalt sagt: „Das betrifft mich nicht“, ist das etwas, was dem Polizeibeauftragten vorgelegt werden kann – sicher und anonym, sodass auch der Eingebende geschützt ist.
Damit auch eine Sache, die möglicherweise gleich in der Debatte aufkommen sollte, klargemacht wird: Es geht nicht um Misstrauen gegenüber den Beschäftigten der Polizeien des Bundes. Nein, es ist ein Instrument, mit dem wir mehr Vertrauen in die Arbeit der Polizei schaffen können. Um es in aller Klarheit zu sagen: Der weit, weit überwiegende Teil – das ist die ganz klare Mehrheit – derjenigen, die jeden Tag unsere Sicherheit in diesem Land verteidigen, steht fest auf dem Boden der Verfassung, des Gesetzes.
(Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Das ist aber großzügig von Ihnen, das zuzugestehen! Etwas gönnerhaft!)
Aber es gibt auch in den Reihen der Polizei Menschen, die auf einzelne Verfehlungen hinweisen und dafür Sorge tragen wollen, dass da, wo es Fehlentwicklungen und wo es Mängel gibt, Abhilfe geschaffen wird – auch unterhalb oder neben der Möglichkeit einer Staatsanwaltschaft. Und diesen Menschen in den Polizeien möchten wir unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. Sie schützen uns jeden Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Um auch das klar zu sagen: Es ist nicht etwas, was gegen die Polizei gerichtet ist. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Polizeibeauftragten schaffen wir eine Stelle beim Deutschen Bundestag. Der oder die Polizeibeauftragte wird auch uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern als Ansprechpartner dienen. Er wird umgekehrt aber auch für jeden Polizisten und jede Polizistin in diesem Land jederzeit ansprechbar sein. Wir versprechen uns davon, dass ebendiese Institution uns als Gesetzgeber auch auf Bedarfe hinweist, wo wir Gesetzgebung anpassen müssen, wo wir möglicherweise in der Verantwortung sind, auch Haushaltsmittel – ich glaube, das passt zum heutigen Tag – entsprechend auszuweiten, damit Polizistinnen und Polizisten in diesem Land vernünftig bezahlt und alimentiert werden, damit die Ausrüstung stimmt und wir etwas dafür tun – wir haben die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt –, dass dieser Dienst attraktiv ist. Ich bin mir sehr sicher, wenn ich daran denke, dass wir zur Wahl in diesem Plenum schreiten werden, dass derjenige, der das Amt ausfüllt, das auch mit deutlichen Worten innerhalb der Ausschüsse, in diesem Plenum und für uns als Bundestag machen wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Manuel Höferlin [FDP])
Es ist auch nichts, was der Bundestag ausschließlich für sich geschaffen hat, eine Institution, die grundsätzlich neu ist. Aber wir schaffen – das habe ich an anderer Stelle auch schon ausgeführt – damit einen neuen Standard für die Polizeien des Bundes: für das Bundeskriminalamt, die Polizei des Bundestages und auch die Bundespolizei. Wir schaffen damit einen neuen Standard auch auf Basis der Erfahrungen der Länder, die wir erhalten haben. Das war zum Beispiel das Eingaberecht, die Möglichkeit, entsprechende Fristen zu wahren, aber auch Ansprechstrukturen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen oder zu beachten, dass diese Stelle nicht in der Exekutive angesiedelt ist. Darum wird diese besondere Stellung des Polizeibeauftragten – das ist auch nach den Diskussionen und der öffentlichen Anhörung hier klarzustellen – keine Konkurrenz zu den Gewerkschaften, die die Polizeien und ihre Beschäftigten vertreten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Nein, wir schaffen eine neutrale weitere Instanz, die eben nicht Partei ist, eben nicht der Interessenvertreter der einen Seite ist, sondern uns in die Lage versetzen soll, auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in einem demokratischen Rechtsstaat zu handeln, die einen neutralen Blick darauf wirft und sicherstellt, dass ein dritter Blick auf die Fragestellung gerichtet wird.
(Moritz Oppelt [CDU/CSU]: Ist das eine neutrale Person, aus der Politik?)
Wir haben aus der Zivilgesellschaft eine Vielzahl von Hinweisen bekommen, wie möglicherweise auch staatliche Stellen an einen Punkt kommen, wo gesagt wird: Das ist doch gar keine Frage der Strafbarkeit. Das ist doch gar keine Frage, wo man möglicherweise ein Verfolgungsinteresse deutlich macht. Aber wir erkennen: Hier muss der Gesetzgeber handeln oder hier muss die vorgesetzte Dienststelle handeln. – Das versprechen wir uns vom Polizeibeauftragten, der von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Plenum auch gewählt wird.
Es gab in der Vergangenheit Diskussionen – die liegen Jahrzehnte zurück – um den Wehrbeauftragten. Was war das für eine Diskussion! Und in diesen Tagen hat die Union an den Bericht der Wehrbeauftragten sogar noch einen Entschließungsantrag angehangen.
(Philipp Amthor [CDU/CSU]: Ja, weil Sie nicht an die Ukraine liefern!)
Wie sinnvoll ist es doch, unabhängige Beauftragte zu haben, die als Hilfsorgan des Bundestages tätig sind! Wir versprechen uns mit der neuen Institution des Polizeibeauftragten
(Philipp Amthor [CDU/CSU]: Für den Entschließungsantrag hätte es den Bericht nicht gebraucht!)
auch die Steigerung der Debatte. Wir rücken sie damit aus dem Innenausschuss
(Zuruf des Abg. Moritz Oppelt [CDU/CSU])
in die Mitte des Plenums.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist so neutral wie die Wehrbeauftragte!)
Denn die Polizeien des Bundes betreffen jede Kollegin und jeden Kollegen hier im Plenum. Das ist eine Institution für die Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger, die Dienst in Uniform tun.
Herzlichen Dank. Ich freue mich über die Beschlussfassung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die Unionsfraktion hat das Wort der Kollege Dr. Hendrik Hoppenstedt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605646 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 147 |
Tagesordnungspunkt | Polizeibeauftragtengesetz |