18.01.2024 | Deutscher Bundestag / 20. EP / Session 147 / Tagesordnungspunkt 13

Hendrik HoppenstedtCDU/CSU - Polizeibeauftragtengesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Montag war die große Bauerndemo vor dem Brandenburger Tor. Bundesfinanzminister Lindner hat Folgendes gesagt: Das Land befinde sich „in einer Phase, in der wir neu über die Aufgaben des Staates miteinander reden müssen“; wir seien in einer schwierigen Situation; „von Ihrem Geld zahle ich jedes Jahr 40 Milliarden Euro Zinsen“. Er müsse sich als Finanzminister immer fragen, welche Mittel nötig sind und wo er kürzen kann.

Nun sitzen wir hier heute, drei Tage später, und beraten in zweiter und dritter Lesung über die Einführung eines Polizeibeauftragten. Mit dieser neuen Behörde werden Kosten für Personal und Ausstattung in Millionenhöhe verbunden sein, und Sie haben nicht einmal den Mut, in Ihrem Gesetzentwurf ungefähr zu quantifizieren, wie viel es sein wird.

Im parlamentarischen Verfahren haben Sie, offen gestanden, nicht besonders viel zustande bekommen; aber dass der designierte Polizeibeauftragte, Herr Grötsch, jetzt von B 6 auf B 9 hochgestuft werden soll, das haben Sie hinbekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das scheint Frau Faeser offensichtlich so peinlich zu sein, dass sie jedenfalls fluchtartig dieses Plenum verlassen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Das ist billig!)

Meine Damen und Herren, ich finde, in Zeiten wie diesen, wo Politik mit dem Sparen als Allererstes bei sich selber anfangen sollte, ist es eine Instinktlosigkeit sondergleichen, jetzt hier eine Hochstufung in der Besoldung vorzunehmen. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, wir kennen Ihren Genossenfilz seit Jahren und sind nicht besonders überrascht.

(Sebastian Hartmann [SPD]: Das ist eine Unverschämtheit!)

Wir sind auch nicht überrascht, dass die Grünen mitmachen. Aber, liebe Freunde von der FDP, dass Sie sich hier zum Steigbügelhalter einer solchen Politik machen, das lässt mich zwar nicht sprachlos, aber doch einigermaßen fassungslos hier am Rednerpult verweilen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Polizeigewerkschaften – liebe Sozialdemokraten, Sie hören doch sonst immer auf die Gewerkschaften; warum eigentlich nicht mal hier? – verweisen in der Anhörung des Innenausschusses, wie ich finde, völlig zu Recht darauf, dass mit Ihrem Gesetz unnötige Doppelstrukturen geschaffen werden. Denn für all das, wofür Sie Ihren Polizeibeauftragten vermeintlich brauchen, gibt es schon längst zuständige und kompetente Stellen. Ich zähle sie mal auf: Staatsanwaltschaften, unabhängige Gerichte, Disziplinarstellen, Beschwerdestellen, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte, Beauftragte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, Vertrauensstellen der Bundespolizei, sozialmedizinische Dienste, die Innenrevision und übrigens auch – das möchte ich nicht versäumen – unser Petitionsausschuss. Es gibt also immer dann, wenn Menschen bei der Polizei fehlerhaftes Verhalten feststellen – auch die Polizei besteht nur aus Menschen, die arbeiten und gelegentlich Fehler machen –, alle möglichen Ansprechpartner und alle Möglichkeiten, um dagegen entsprechende Rechtsbehelfe einzulegen.

Ich halte Ihren Polizeibeauftragten schließlich aus noch einem weiteren Grund für hochproblematisch – auch das kam in der Anhörung des Innenausschusses zur Sprache –: Sie wollen ihn beim Deutschen Bundestag ansiedeln, also bei der Legislative. Ein elementarer Pfeiler unserer Verfassung ist die Gewaltenteilung. Danach haben die drei Gewalten – Judikative, Exekutive und Legislative – jeweils ihren eigenen Verantwortungsbereich,

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)

in den eine andere Gewalt nicht ohne Weiteres hineinregieren darf.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! – Sebastian Hartmann [SPD]: Warum haben wir denn eine parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste?)

Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag aber soll weitgehende Befugnisse zur Ermittlung in die Polizeibehörden hinein erhalten.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine zulässige Gewaltenverschränkung!)

Er nimmt also Aufgaben wahr, die solche der Justiz oder der Exekutive selber sind.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee, stimmt nicht! – Sebastian Hartmann [SPD]: Was ist denn mit den Nachrichtendiensten?)

Für diese Kontrollaufgaben des Polizeibeauftragten gibt es im Grundgesetz keine entsprechende Grundlage.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)

Das unterscheidet ihn übrigens signifikant von dem Wehrbeauftragten, den Sie immer als vermeintliches Vorbild heranziehen.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf Frau Högl keine Unterlagen einsehen, keine Dienststellen betreten? Das habe ich ja noch nie gehört!)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss noch mal auf Christian Lindner zurück. Er hat an diesem besagten Montag, also vor drei Tagen, vor dem Brandenburger Tor gesagt, wir sollten dafür sorgen, dass unseren Bäuerinnen und Bauern „nicht immer neue Knüppel zwischen die Beine geworfen werden“.

(Carmen Wegge [SPD]: Ich finde es gut, dass Sie gendern!)

Ich finde, wir sollten diesen Leitsatz übernehmen und sagen: Wir sollten unseren Polizistinnen und Polizisten nicht immer wieder neue Knüppel zwischen die Beine werfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen gibt es von uns die Bitte, die Polizei einfach ihre Arbeit machen zu lassen, damit sie Straftaten vereiteln und aufklären kann. Wir brauchen keinen Polizeibeauftragten. Deswegen lehnen wir Ihr Gesetz ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Source Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
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Electoral Period 20
Session 147
Agenda Item Polizeibeauftragtengesetz
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