Petra NicolaisenCDU/CSU - Polizeibeauftragtengesetz
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen meiner Meinung nach wirklich an einem Scheideweg; denn die Zukunft unserer Bundespolizistinnen und Bundespolizisten und ihr Verhältnis zur Gesellschaft wird ab heute wesentlich anders geprägt sein.
Ich nenne Ihnen jetzt einfach mal die drei Punkte – meine Redezeit ist knapp bemessen –, die wir als CDU/CSU-Fraktion an dieser Stelle kritisieren.
Erstens. Es ist unbestritten, dass die Schaffung eines Polizeibeauftragten des Bundes eine rein politische Entscheidung ist. Es muss hervorgehoben werden, dass es überhaupt keine rechtliche Notwendigkeit dafür gibt. Auch wenn Sie versucht haben, das in Ihrer Protokollerklärung neulich im Ausschuss so darzulegen: Es ist keine rechtliche Notwendigkeit für die Errichtung einer solchen Stelle vorhanden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Zweitens. Ein weiterer gravierender Punkt ist die Verfassungsmäßigkeit. Deswegen ist dieses Vorhaben zumindest infrage zu stellen; auch das hat die Anhörung zutage gebracht. Die Einrichtung eines Polizeibeauftragten des Bundes, wie sie derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen ist, bedarf unserer Auffassung nach einer grundgesetzlichen Verankerung. Das ist ganz wichtig; das wurde in der Anhörung so dargelegt. Die aktuelle einfachgesetzliche Etablierung dieser Position steht im Widerspruch zum Grundgesetz, und es verbietet sich schon deshalb jeder Vergleich, der hier mit dem Amt der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gezogen wird. Das ist so nicht richtig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Drittens und letztens. Ihr Entwurf verfolgt ein gänzlich anderes Ziel als die Polizeibeauftragtengesetze der Länder.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist völlig falsch, Frau Nicolaisen!)
In Schleswig-Holstein ist der Beauftragte bei der Beauftragten für soziale Angelegenheiten angesiedelt und nicht annähernd mit den Befugnissen und Eingriffsrechten ausgestattet, wie Sie sie jetzt einbringen wollen.
(Manuel Höferlin [FDP]: Ein zahnloser Bürgerbeauftragter, den sie da haben!)
Der oder die Polizeibeauftragte des Bundes soll – so steht es in § 1 Ihres Entwurfs – „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag“ aufdecken und untersuchen.
Es geht also nicht um die Stärkung des Verhältnisses zwischen der Bevölkerung und der Polizei, sondern es ist nach wie vor – und dabei bleibe ich auch – eine Misstrauensbekundung gegenüber unseren Bundespolizeibehörden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Und das haben übrigens auch die beiden großen Polizeigewerkschaften in der Anhörung sehr deutlich gemacht; das ist nicht nur CDU-Meinung.
Wir haben es bei der Schaffung des Amts eines Bundespolizeibeauftragten eindeutig mit einem konfrontativen Ansatz zu tun.
(Sebastian Hartmann [SPD]: Nee, nee!)
Sie haben kein Interesse daran, ein vermittelndes Organ zu schaffen. Sie wollen um jeden Preis eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag zulasten unserer Bundespolizistinnen und Bundespolizisten umsetzen.
Abschließend möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen keine der wesentlichen Bedenken überhaupt berücksichtigt haben. Wir als CDU/CSU-Fraktion lehnen diesen Gesetzentwurf weiterhin mit Entschiedenheit ab.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Carmen Wegge für die SPD-Fraktion ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605651 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 147 |
Tagesordnungspunkt | Polizeibeauftragtengesetz |