18.01.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 147 / Tagesordnungspunkt 15

Stephan ThomaeFDP - Rückführungsverbesserungsgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch mal ganz kurz auf die Bemerkung des Kollegen de Vries eingehen; weil Sie, Herr Kollege de Vries, vorhin meinten, ich sei im Ausschuss gestern ganz irritiert gewesen über eine Rückfrage.

(Philipp Amthor [CDU/CSU]: Das war auch mein Eindruck!)

Nun ja, das hat der Kollege Kuhle durch seine Frage in gewisser Weise schon aufgelöst. Mir war nicht klar, dass Ihnen nicht klar ist, dass die Frage, die Sie stellten, im Gesetz schon beantwortet ist.

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Das ist doch falsch! So ein Eiertanz!)

Um es noch mal klarzustellen: Mein Gefühl – das sich auch in Ihrer Reaktion als Antwort auf die Frage Herrn Kuhles bestätigte – war, dass Sie noch nicht so ganz genau durchdrungen haben, welchen Weg wir gewählt haben.

(Philipp Amthor [CDU/CSU]: Das war jetzt aber gemein!)

Dieser § 427 Absatz 3 (neu) im FamFG, also in der Verfahrensvorschrift, besagt, dass das Gericht dann keine vorherige Anhörung vor der einstweiligen Anordnung – eine Ingewahrsamnahme – durchführen muss, wenn diese Anhörung dazu führen würde, dass der Zweck der Anordnung, also die Ingewahrsamnahme, gefährdet würde. Dann wird die Anhörung nachgeholt.

(Marc Henrichmann [CDU/CSU]: Ist das der Bürokratieabbau, von dem Sie immer reden? Das versteht man ja jetzt schon nicht!)

Und dann brauche ich natürlich die Pflichtbeiordnung, aber nicht vorher. Nur, dann habe ich ihn ja schon. Deswegen, Herr de Vries: Ihre Frage ist ja schlau. Aber die Antwort der Regierung ist schlauer.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben die Frage schon gelöst. Die Antwort findet sich schon im Gesetz. Wenn das Ihr großes Problem ist, dann hoffe ich, es gelöst zu haben und vielleicht jetzt auch Ihre Zustimmung zu dem Gesetz gewinnen zu können.

Denn wir schaffen hier in der Tat mit in der Summe um die 40 Einzelmaßnahmen eine gewaltige Verbesserung der Möglichkeit, Rückführungen durchzuführen. Abschiebungen sind enorm aufwendig, langwierig und kompliziert. Wir machen sie jetzt ein gutes Stück weniger aufwendig, langwierig und kompliziert. Das ist die Leistung dieses Gesetzes, meine Damen und Herren.

Momentan scheitern viele Abschiebungen zum Beispiel daran, dass sich die betroffenen Personen entziehen, indem sie in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht auffindbar sind. Wir erweitern Betretungsrechte der Vollzugsbeamten, damit sie auch in anderen Räumen schauen können, ob die gesuchte Person sich dort befindet; wenn ein Anhaltspunkt besteht, dass die Person sich dort aufhält.

(Moritz Oppelt [CDU/CSU]: So wie wir es vorgeschlagen haben! Ist ja auch gut!)

Wir ermöglichen eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage. Warum? Auch bei der Ingewahrsamnahme kann es ja passieren, dass die Person nicht abgeschoben werden kann, weil etwas dazwischenkommt; weil bei den Einreisepapieren, weil bei den Flugpapieren, den Tickets oder auf der Gegenseite, wo die Person im Zielland der Abschiebung entgegengenommen werden soll, etwas nicht klappt. Dann wird es mit diesen 10 Tagen schon ganz schön eng. Das verlängern wir jetzt auf maximal 28 Tage und verbessern damit die Möglichkeit der Abschiebung.

Oder: Wir ermöglichen die Auslesung von Handydaten bei Personen, die keine Passpapiere besitzen, um die Identität, die Herkunft, die Staatsangehörigkeit besser nachweisen zu können. All das sind sinnvolle und gute Maßnahmen.

Wir können nur hoffen, dass die Länder und Kommunen von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machen; denn die Abschiebungen führen am Ende die Länder und Kommunen durch.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Nicht der Bund schiebt ab – die Länder machen es, die Kommunen machen es. Wir verbessern aber ihre Möglichkeiten, und ich hoffe, dass die Behörden von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machen.

Zusätzlich schaffen wir neue Ausweisungsmöglichkeiten, neue Ausweisungsgründe, zum Beispiel die Möglichkeit, ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu verhängen, wenn eine Person mit falschen Papieren eingereist ist oder dies versucht hat. Wir schaffen einen schweren Ausweisungsgrund, wenn sich jemand antisemitischer Straftaten schuldig gemacht hat. Wir schaffen bessere Möglichkeiten, Schleuser zu bestrafen oder auszuweisen, wenn dies notwendig ist; weil die Schleuserkriminalität der eigentliche Kerngrund unseres Problems ist.

Meine Damen und Herren, dieses Rückführungsverbesserungsgesetz ist eingebunden in ein Gesamtkonzept. Es ist kein isoliertes Gesetz, mit dem wir alle Probleme auf einen Schlag lösen – wie Sie es vorhin kritisiert haben, Herr de Vries –, es ist ein Teil einer Gesamtkonstruktion.

Wir brauchen auch Migrationsabkommen mit Rückführungsvereinbarungen, wie sie zurzeit verhandelt werden und erste schon abgeschlossen worden sind.

Wir müssen auch weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten ausweisen, weil dann schon der Anreiz, zu uns zu kommen, sinkt.

Deswegen ist das eine integrale Maßnahme, ein Teil des Gesamtkonzepts dieser Koalition, um das Migrationsthema besser in den Griff zu bekommen, um es aufzulösen, falsche Anreize abzubauen, um den Anreiz innerhalb Europas zu senken, ausgerechnet nach Deutschland zu kommen.

Vor allem wollen wir natürlich auch, dass durch Grenzkontrollen, vor allem an den Außengrenzen Europas, eine bessere Kontrolle stattfindet. So ist dieses Gesetz heute ein Teil, ein weiterer Bestandteil einer integralen Migrationspolitik dieser Regierung.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Thomae. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun bitte ich um Aufmerksamkeit für den Kollegen Philipp Amthor, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605675
Wahlperiode 20
Sitzung 147
Tagesordnungspunkt Rückführungsverbesserungsgesetz
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