18.01.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 147 / Tagesordnungspunkt 17

Daniela Kluckert - Umsetzung des Digital Services Act

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lüge, Hetze, Hassrede, Verleumdung von Frauen, aber auch Kinderpornografie, Angebote für gefälschte Markenprodukte – all das erleben wir tagtäglich auf den Plattformen im Internet. Dass das in vielen Bereichen unerträglich, in anderen Bereichen wirtschaftsschädlich ist, ist klar. Es muss gelten: Das, was offline verboten ist, muss auch online verboten sein. Und vor allem müssen diese Verbote dann auch umgesetzt werden. Das ist eine sehr große Verantwortung, die die Plattformen tragen.

Damit sie dieser Verantwortung gerecht werden, gibt es jetzt auf europäischer Ebene den Digital Services Act, den DSA. Die Plattformen sind verpflichtet, hierauf abzustellen, Dinge zu löschen, zu verfolgen, aber auch Vorkehrungen zu treffen, um solche Dinge zu verhindern, damit das Internet ein besserer Ort ist: sicherer, transparenter. Seit August 2023 gilt das auf europäischer Ebene für die ganz großen Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern. Das betrifft 17 Plattformen, unter anderem Amazon, Instagram, Facebook, X, ehemals Twitter. Und es gibt auch schon die ersten Verfahren. Das erste Verfahren betrifft X, ehemals Twitter, und ist in Brüssel anhängig.

Es ist gut, dass wir an dieser Stelle die EU haben; denn die nationalen Behörden wären mit der Vielzahl und der Größe der Unternehmen überfordert. Wir in Deutschland sind auf nationaler Ebene für die kleinen Plattformen zuständig, Plattformen mit weniger als 45 Millionen Nutzern, die in Deutschland angesiedelt sind, hier explizit ihr Geschäft betreiben. Für diese kleinen Plattformen machen wir jetzt den Digital Services Act in Deutschland, das Digitale-Dienste-Gesetz. Wir schaffen einen unabhängigen Koordinator, der bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist und insbesondere im Bereich des Jugendschutzes mit den Landesmedienanstalten sehr eng kooperiert und zusammenarbeitet. Die Umsetzung dieser bedeutsamen Aufgabe des unabhängigen Koordinators, der dafür sorgt, dass auch in Deutschland diese Regeln gelten, ist uns im Gesetzentwurf wirklich gut gelungen.

Ich will nicht verhehlen, dass wir uns vielleicht an der einen oder anderen Stelle eine schnellere Umsetzung gewünscht hätten.

(Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU]: Wir auch! – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Die Kommission auch!)

Ich kann mir vorstellen, dass das auch gleich von der Opposition kommt. Natürlich wollen wir immer schneller sein, aber es ist wichtig, dass wir es gut machen, dass wir den Koordinator so aufstellen, dass er dann am Ende auch schlagkräftig ist in allen Einzelheiten. Das ist uns mit diesem Gesetzentwurf hervorragend gelungen. Ich will auch nicht verhehlen, dass wir in Europa einer der Ersten sind, die im Gesetzgebungsprozess so weit sind, und damit auch einer der Ersten sein werden, die einen solchen Koordinator haben.

Das Ganze ist eben komplex, insbesondere in einem föderalen Staat. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf eine gute Vorlage für das Parlament geliefert, um in die Anhörung zu gehen, in den Ausschüssen zu beraten und dann zu einem Abschluss zu kommen – für ein sicheres, für ein faires, für ein transparentes Internet, das wir uns alle wünschen und das wir brauchen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU])

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Catarina dos Santos-Wintz das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605697
Wahlperiode 20
Sitzung 147
Tagesordnungspunkt Umsetzung des Digital Services Act
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