Holger BeckerSPD - Umsetzung des Digital Services Act
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 160 Milliarden Euro! 160 Milliarden Euro sind nach einer in der letzten Woche veröffentlichten Studie von Cambridge Econometrics die jährlichen Kosten des Brexits in Großbritannien. Das kommt davon, wenn man die Europäische Union jahrelang nur schlechtredet, anstatt – bei aller berechtigten Kritik – zu sehen, welch enorme Vorteile uns dieses einzigartige Projekt nicht nur in den letzten Jahrzehnten beschert hat, sondern auch in Zukunft bescheren wird.
(Beifall bei der SPD – Dr. Rainer Kraft [AfD]: Warum haben die keine Rezession so wie wir?)
Ein hervorragendes Beispiel dafür ist der nun ins deutsche Recht zu überführende Digital Services Act. Mit ihm macht die EU unser digitales Miteinander sicherer und verantwortungsvoller. Wie auch schon mit der Datenschutz-Grundverordnung hat es die EU geschafft, sich auf einen gemeinsamen Rechtsrahmen mit bindenden Normen und Vorgaben zu einigen, um einen Standard zu etablieren, der den Wirtschaftsraum von über 447 Millionen Menschen geschützter, innovativer und verlässlicher macht.
Während sich insbesondere große Plattformen in den USA und China in einem Wettlauf um Marktanteile befinden, versucht die EU, einen alternativen, demokratieorientierten Ansatz in der digitalen Souveränität zu entwickeln. Durch das gemeinsame Zielbild einer gerechten und prosperierenden Gemeinschaft können wir den anderen Weltmächten so auf Augenhöhe begegnen. Gleichzeitig hat die EU den Spagat geschafft, die großen Marktakteure zu regulieren und dabei die Barrieren und Auflagen für kleinere Marktakteure so gering wie möglich zu halten, um Innovationen und Markteintritt weiter zu fördern.
Der durch den DSA geschaffene Rechtsrahmen sorgt dafür, dass die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern besser geschützt werden und dass illegale Inhalte leichter entfernt werden können. Gerade der letzte Punkt ist in Zeiten von Fake News und Kl-generierten Texten, Bildern und Videomaterial enorm wichtig. In unserer digitalen Welt ist die Schlagzahl an Falschinformationen nicht nur bildungs-, sondern auch demokratiegefährdend. In Zeiten eines erstarkenden Populismus und Rechtsextremismus ist es umso wichtiger, sich aller Werkzeuge zu bedienen, um dagegenzuhalten und aktiv gegen die Verbreitung von irreführenden oder schlichtweg falschen Inhalten vorzugehen.
Mit dem hier nun vorliegenden Digitale-Dienste-Gesetz modernisieren wir den Rechtsrahmen für eben besagte digitale Dienste in Deutschland und nehmen Plattformbetreiber in die Verantwortung, damit sich jeder und jede sicher und frei im Netz bewegen kann. Wir schaffen einen Meilenstein in der digitalen Gesetzgebung nach dem schon erwähnten Grundsatz: Was offline illegal ist, muss es auch online sein.
Mit dem DDG werden wir außerdem eine an unsere föderale Ausgangslage angepasste Struktur schaffen, in der die Landesmedienanstalten ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Ich möchte mich an dieser Stelle für den vertrauensvollen Austausch mit der Thüringer Landesmedienanstalt besonders bedanken.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und des Abg. Ralph Lenkert [fraktionslos])
Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen im Ausschuss und die geplante Anhörung, um einen wirklich tollen Gesetzentwurf noch besser zu machen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ich schließe die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7605706 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 147 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung des Digital Services Act |