Diana StöckerCDU/CSU - Gesundheit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 6. Juli letzten Jahres haben wir Parlamentarier ein ganz starkes Zeichen hier im Deutschen Bundestag gesetzt. Wir haben mit der überwältigenden Mehrheit von 687 Jastimmen, 1 Neinstimme und 4 Enthaltungen die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz zur Suizidprävention vorzulegen, bereits bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention finanziell zu unterstützen, aber auch weitere anerkannte Maßnahmen umzusetzen.
(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Eine so eindeutige Beschlusslage wie diese findet sich im Bundestag selten und muss sich daher auch im Bundeshaushalt widerspiegeln.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Im vorliegenden Haushaltsentwurf ist sie jedoch so gut wie nicht berücksichtigt. Es bedarf aber ausreichender finanzieller Mittel; ansonsten läuft die beste Strategie ins Leere.
In Deutschland nimmt sich etwa alle 60 Minuten ein Mensch das Leben. Die Zahl der Suizidversuche liegt 10- bis 20-mal höher. Allein diese Zahlen, die zuletzt wieder angestiegen sind, zeigen auf, dass Suizidprävention gestärkt werden muss. Es braucht Gelder, um die hervorragende Arbeit von Organisationen und Vereinen, die in diesem Bereich arbeiten, zu verstetigen und auszubauen. Es scheint aber nicht einmal gewährleistet zu sein, dass die bisherigen Akteure und Strukturen vollständig erhalten bleiben. Gemeinsam mit vielen Fachexperten der Suizidprävention erfüllt mich das mit großer Sorge.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es muss, wie wir das als Abgeordnete mit unserem Beschluss festgehalten haben, ein deutschlandweiter Suizidpräventionsdienst etabliert werden, der Menschen mit Suizidgedanken rund um die Uhr online und unter einer bundeseinheitlichen Telefonnummer einen sofortigen Kontakt mit geschulten Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen ermöglicht.
Menschen, die an einer psychischen Krankheit leiden, haben ein um 30- bis 50-fach erhöhtes Suizidrisiko. Ein Großteil aller Suizide steht in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung. Im Übrigen können immer mehr Versicherte wegen einer psychischen Störung und deren Folgen dauerhaft nicht mehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen. Für 47,5 Prozent waren psychische Erkrankungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Jeder Euro, den wir in die Therapie von psychischen Erkrankungen stecken, bekommen wir mehrfach zurück. Menschen stehen dem Arbeitsmarkt als Fachkräfte wieder zur Verfügung. Sie können sich den Lebensunterhalt wieder selbst finanzieren und zahlen auch wieder Einkommensteuer und Rentenbeiträge.
Dazu braucht es, wie wir als CDU/CSU-Fraktion in unserem Antrag zur Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen gefordert haben, ausreichend gut ausgebildete Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Medizinerinnen und Mediziner. Es ist dringend notwendig, ausreichend Weiterbildungsplätze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach dem Master sowie in der Grundversorgung tätige Facharztgruppen zu finanzieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
2024 darf nicht zum verlorenen Jahr für die Suizidprävention und die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Deutschland werden. Die Bundesregierung hat es in der Hand gehabt, diese Haltung im Haushaltsplan deutlich zu machen. Im Sinne auch Ihres Demokratieverständnisses: Orientieren Sie sich bei der Aufstellung des Haushaltes bitte auch an den eindeutigen Beschlüssen des Parlaments.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Heike Engelhardt für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7606697 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 151 |
Tagesordnungspunkt | Gesundheit |