02.02.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 152 / Tagesordnungspunkt III, IV

Helge BraunCDU/CSU - Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz, Haushaltsgesetz 2024 (3. Beratung)

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 68 Stunden und 35 Minuten hat der Haushaltsausschuss über diesem Haushalt gebrütet. Das sind drei Tage und drei Nächte, wenn man es zusammenrechnet. 1 438 Anträge wurden abgestimmt, 566 angenommen, und weil das in dieser Woche eine so große Rolle gespielt hat, will ich auch sagen: In den Haushaltsberatungen hat die CDU/CSU-Fraktion 258 Anträge gestellt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Otto Fricke [FDP]: Aber wann? Aber wann?)

Und, ganz wichtig, lieber Otto Fricke, wenn man ihn dazurechnen möchte: Heute kommt der 259. Antrag hinzu, nämlich unser Vorschlag, die Streichung des Zuschusses für Agrardiesel zurückzunehmen. Wenn die Koalition dem zustimmen würde, dann wäre das nicht nur gut für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, sondern das wäre auch gut für den Bundesrat, wo selbst die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Ampelkoalition gesagt haben,

(Dr. Silke Launert [CDU/CSU]: Oh, oh!)

dass sie das Haushaltsfinanzierungsgesetz in der Form nicht für zustimmungsfähig halten. Also, stimmen Sie diesem Antrag der Unionsfraktion zu,

(Otto Fricke [FDP]: Hat der einen Deckungsvorschlag? – Gegenruf des Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU])

und schon sind wir auf einem guten Weg, dass dieser Haushalt auch das Licht der Welt erblicken darf!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben Geschichte geschrieben mit zwei Bereinigungssitzungen; da ging es zuweilen relativ turbulent zu. Ich habe gedacht, wenn man Ausschussvorsitzender im Haushaltsausschuss wird, dann ist die berufliche Vorqualifikation als Narkosearzt und Notfallmediziner hinreichend.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Ich hatte zeitweilig das Gefühl, eine mehrjährige Berufserfahrung als Zirkuspädagoge wäre nicht schlecht gewesen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Bruno Hönel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich wünsche mir doch sehr, dass diese Qualifikation in den nächsten Beratungen nicht mehr erforderlich ist.

(Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich möchte mich bei unserem Ausschusssekretariat bedanken, das damit gut die doppelte Arbeit hatte,

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD und bei fraktionslosen Abgeordneten)

bei den Mitarbeitern der Fraktionen, der Abgeordneten und auch des BMF.

Ich möchte dabei einen erwähnen, der bei den nächsten Haushaltsberatungen nicht mehr dabei sein wird, nämlich Werner Gatzer, der als Staatssekretär unseren Ausschuss über zwei Jahrzehnte begleitete. Ich habe ihn auch in der Regierung erlebt. Wir haben zusammen gekämpft – gegen überbordende Finanzforderungen der Länder. Wir haben zusammen für die schwarze Null gekämpft – gegen die höheren Ausgabenwünsche mancher Häuser. Dass er nach dem Verfassungsgerichtsurteil sein Amt vorzeitig verlassen hat,

(Otto Fricke [FDP]: Unverständlich!)

entspricht jedenfalls nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden. Deshalb an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank an Werner Gatzer für seine langjährige Arbeit!

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD und bei fraktionslosen Abgeordneten)

Als Vorsitzender des Ausschusses will ich zum Verfahren im Haushaltsausschuss anmerken: Am 15. November kam das Urteil. Der Haushaltsausschuss hat sich relativ schnell entschieden, ein Verfahren zu wählen, das so zügig ist, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung möglichst kurz andauert und wir heute zum Abschluss des Haushaltsverfahrens kommen. In dieser Zeit hat sich die Bundesregierung zunächst siebeneinhalb Wochen Zeit gelassen, uns die Gesetze vorzulegen. Dann hatten wir noch 72 Stunden, bis die Anhörung stattfand. Das war also die Zeit, die die Experten hatten, sich einzuarbeiten. Die Regierung hat sich achteinhalb Wochen Zeit gelassen, uns die Haushaltsänderungen vorzulegen. Dann hatten wir bis zur endgültigen Bereinigungssitzung erneut 72 Stunden Zeit.

Ich will deutlich sagen: Der Haushaltsausschuss ist stolz darauf, dass er in der Lage ist, so schnell zu arbeiten; aber unsere Reaktionsfähigkeit dient nicht dazu, den Streit in der Koalition auszugleichen, sondern dazu, in schwierigen Situationen zu zeigen, dass der Deutsche Bundestag handlungsfähig ist. Deshalb kann ich nur nachdrücklich sagen, Herr Bundesminister: So etwas sollte sich nicht wiederholen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)

Eines macht mir besondere Sorgen: Wir werden in diesem Jahr 75 Jahre unseres Grundgesetzes feiern. Das Verfassungsgerichtsurteil, das gleich in drei Dimensionen die Verfassungswidrigkeit des Haushalts deutlich gemacht hatte, hätte aus meiner Sicht dazu führen müssen, dass der Bundeshaushalt in diesem Jahr sehr sorgfältig auf dem Boden des Grundgesetzes ausformuliert wird. Die Tatsache, dass die Bundesregierung sich entschieden hat, die Buchungsregel nur im Hinblick auf Notlagenkredite zu verändern, ist aus meiner Sicht ein großes Manko an diesem Haushalt.

Mögen Sie uns doch mal erklären, warum man aufgrund der Konjunkturkomponente in diesem Jahr Kreditermächtigungen aufnehmen und diese in die Zukunft verschieben kann, um dann in irgendwelchen zukünftigen Jahren dafür zu sorgen, dass rückwirkend die Konjunktur in diesem Jahr gestärkt wird. Ich glaube, da gibt es in Zukunft noch viel zu diskutieren.

Wir werden den Haushalt ablehnen. Aber ich danke für das Verfahren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Nächster hat das Wort für die SPD-Fraktion Dennis Rohde.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7606751
Wahlperiode 20
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz, Haushaltsgesetz 2024 (3. Beratung)
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