02.02.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 152 / Zusatzpunkt 2

Thorsten FreiCDU/CSU - Anerkennung der Gruppen DIE LINKE und BSW, Ausschussgrößen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Anerkennung zweier Gruppen sprechen, die aus der Auflösung der Fraktion Die Linke hervorgegangen sind, dann geht es um Rechtsfragen. Aber es geht darunterliegend durchaus auch um mehr. Was wir derzeit erleben, ist, dass es durch Parteienneugründung eine zunehmende Fragmentierung in der Parteienlandschaft gibt. Die politische Frage, die wir hier mit zu beantworten haben, ist, ob wir dieser zunehmenden Fragmentierung auch den Weg ins Parlament bahnen möchten. Wir als CDU/CSU-Fraktion sind der Auffassung, dass wir das nicht sollten und dass wir uns deshalb auf das verfassungsrechtlich Gebotene beschränken sollten, aber insgesamt dafür sorgen sollten, dass Gruppenbildungen aus dem Parlament heraus nicht attraktiv sind und sich nicht lohnen. Das ist der Obersatz, unter den wir unsere Überlegungen stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn man sich das einmal anschaut, dann kann man ja sehr schnell sehen, dass die Stärke, die Kraft unserer parlamentarischen Demokratie auch daraus erwächst, dass wir wirkungsvolle Mechanismen haben, um Fragmentierung zu verhindern. Das gilt bei der Bundestagswahl mit der 5-Prozent-Hürde, und es gilt entsprechend für das 5-Prozent-Quorum für die Fraktionsbildung hier im Plenum. Deshalb sind wir der Auffassung, dass sich genau daraus das Abstandsgebot ergibt, Frau Mast, das Sie beschrieben haben, zwischen Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten hier im Plenum. Wir sind der Auffassung, dass mit den vorgelegten Antragsentwürfen dieses Abstandsgebot nicht hinreichend gewahrt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte trotz allem sagen, dass wir es zu schätzen wissen, dass die Koalitionsfraktionen uns in diesen Prozess mit eingebunden haben. Wir haben übrigens von Anfang an unsere Prämisse deutlich gemacht. Wir haben konstruktiv mitgearbeitet, aber auch nie einen falschen Eindruck erweckt.

Wir sind auch dankbar dafür und nehmen es zur Kenntnis, dass Sie beispielsweise bei der Frage „Wie sind Gruppenvorsitzende zu behandeln?“ auf einen Vorschlag von uns eingegangen sind und ihn übernommen haben. Das wissen wir sehr wohl zu schätzen.

Es gibt eine ganze Reihe von Einzelthemen, die man jetzt auffächern könnte. Das fängt bei der Finanzierung an. Das geht weiter über die Initiativrechte und vieles andere mehr. Sie haben sich im Wesentlichen nicht nur auf die Verfassungsrechtsprechung gestützt, sondern insbesondere auf die Vorgehensweise in der 12. und 13. Legislaturperiode. Wir meinen, die Sach- und Rechtslage ist heute eine andere. Und wir meinen, dass wir die Fragen, die die Verfassungsrechtsprechung nicht beantwortet hat, weil sie keine Untergrenze des verfassungsrechtlich Gebotenen eingezogen hat, sehr gut auch in einer Expertenanhörung im Geschäftsordnungsausschuss miteinander hätten besprechen können. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen. Wir werden die Beschlussanträge ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7606787
Wahlperiode 20
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Anerkennung der Gruppen DIE LINKE und BSW, Ausschussgrößen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta