22.02.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 154 / Zusatzpunkt 12

Detlef MüllerSPD - Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten und lieben Kolleginnen und Kollegen! Michael Donth, deine Rede hat mich jetzt ein bisschen enttäuscht, weil du das gar nicht nötig hast, hier Fake News zu verbreiten.

(Stefan Gelbhaar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wie Pofalla ehedem!)

Du warst gestern im Ausschuss dabei. Du weißt das besser, und du kannst das auch besser.

(Michael Donth [CDU/CSU]: Nämlich?)

Meine Damen und Herren, manchmal fühlt man sich bei verkehrspolitischen Diskussionen an ein Musikstück der Fantastischen Vier aus den späten 1990er-Jahren erinnert: GVFG, BKS, StVO, PBefG, StVG und InfraGO.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Abkürzungen gäbe es also tatsächlich zur Genüge. Und falls sich jemand hier im Raum um Aufklärung bemühen möchte, nur zu.

Aber worum geht es denn in der vorliegenden Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetz, dem – Achtung! – BSWAG? Wir brechen mit diesem Gesetz erstmals die bisherige Unterscheidung zwischen der Finanzierung der Instandhaltung und dem neuen Ausbau der Schieneninfrastruktur auf. Der Gesetzentwurf ist damit ein Paradigmenwechsel, ein Gamechanger oder – ganz oldschool – ein wirklicher Meilenstein in der Frage, wie wir die Modernisierung der Schieneninfrastruktur in Deutschland angehen.

Diese wird dringend benötigt, um den Bahnverkehr in diesem Land langfristig verlässlicher, weniger störanfällig und damit für die Kundinnen und Kunden besser zu machen. Denn gerade die am stärksten belasteten Korridore des Schienennetzes sind in einem schlechten Zustand; das zeigt nicht zuletzt der Netzzustandsbericht 2022. Deswegen ist es absolut richtig, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag trotz schwieriger Haushaltslage in einem ersten Schritt für die anstehenden Korridorsanierungen Mittel in Höhe von über 30 Milliarden Euro bereitstellen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine Damen und Herren, damit diese Mittel aber auch tatsächlich abfließen, ist es wichtig, dass wir mit dieser Novelle auch die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Korridorsanierung endlich auf den Weg bringen. Im Kern schaffen wir neue Finanzierungsoptionen für den Bund bei Instandhaltungsmaßnahmen auf Schienenwegen. Damit ermöglichen wir umfangreiche Investitionen in den Erhalt und die Ertüchtigung von Schienenwegen zusätzlich zur bisherigen Nutzerfinanzierung.

Für die 40 im Gesetz genannten Generalsanierungen heißt das, dass bei einer Streckeninstandsetzung mehrere Baumaßnahmen gebündelt werden können. Es muss eben nicht für jede bahntechnische Einrichtung – von der Fahrleitung über den Gleiskörper bis hin zur Leit- und Sicherungstechnik – darauf gewartet werden, dass der Abschreibungszeitraum erreicht wird oder der technische Zustand eine Instandhaltung unabdingbar macht. Das spart Bau- und Sperrzeiten und schafft die Grundlage für weniger Störanfälligkeit, mehr Verlässlichkeit, mehr Kapazität, höhere Pünktlichkeit im Netz.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus wichtige Punkte ins Gesetz aufgenommen. Wir haben mehr Flexibilität im Bereich des freiwilligen Lärmschutzes und der Barrierefreiheit von Bahnsteigen festgeschrieben. Zudem werden – Michael Theurer hat darauf hingewiesen – zukünftig auch kleine und mittlere Maßnahmen für die Schaffung von Netzresilienz oder Störfestigkeit im Schienennetz einfacher umsetzbar und können ohne langwierige Prüfung von Kosten und Nutzen durch den Bund finanziert werden.

Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Abstellanlagen, Überleitstellen für den Gleiswechselbetrieb, Wende- und Überholgleise oder Kreuzungsbahnhöfe. Das mag für Nichteisenbahner nach böhmischen Dörfern klingen, aber diese Einrichtungen, die beispielsweise zum Überholen von langsameren Zügen dienen, senken die Stör- und Verspätungsanfälligkeit im Netz massiv. Leider wurden genau diese Anlagen viel zu lange vernachlässigt und fanden keinen Finanzierungsrahmen.

In den Verhandlungen konnten haushaltsrechtliche Bedenken ausgeräumt werden. Damit ist der Weg zur Aufnahme dieser Maßnahmen tatsächlich eröffnet worden. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Haushaltspolitikern der Koalitionsfraktionen, aber insbesondere beim Finanzministerium und dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Florian Toncar bedanken.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine Damen und Herren, jetzt geht es aber an die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die neu geschaffene DB InfraGO AG. Die Korridorsanierungen müssen – und ich betone: müssen – ein Erfolg werden; denn wir erwarten hier die klare Steuerung durch das BMDV. Das verdeutlichen wir nochmals durch den vom Verkehrsausschuss beschlossenen Entschließungsantrag.

Und wir haben klare Erwartungen an das noch im ersten Halbjahr 2024 vorzulegende Moderne-Schiene-Gesetz. Hier müssen weitere Handlungsempfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene umgesetzt werden, insbesondere die Beschleunigung und Vereinfachung von Elektrifizierungsmaßnahmen im Netz und die Vereinfachung der Struktur und mehr Transparenz bei der Eisenbahnfinanzierung. Wir müssen weg von den 189 verschiedenen Finanzierungstöpfen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine Damen und Herren, die Koalition steht zu ihrem Wort. Wir stärken den Schienenverkehr in diesem Land und schaffen die Grundlage dafür, dass die aktuellen Problemlagen schnellstmöglich abgestellt werden. Das beweisen die Haushaltsbeschlüsse aus dem Januar. Das beweist auch der vorliegende Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Wiehle, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7607496
Wahlperiode 20
Sitzung 154
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
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