Thorsten LiebFDP - Bundesverfassungsgerichtsgesetz - elektronischer Rechtsverkehr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute Abend kommen wir dem Tag, an dem das letzte Mal ein Telefax an ein deutsches Gericht gesandt wird oder von dort versandt wird, einen ganz wichtigen Schritt näher.
Mit dem hier zur abschließenden Beratung vorliegenden Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht führen wir gleich mehrere sichere digitale Übertragungswege und damit Zugänge zum wichtigsten deutschen Gericht ein. Es gibt dann einen umfassenden digitalen Zugang.
Behörden, Länder, Kommunen und andere öffentliche Institutionen werden mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, Schriftsätze beim Bundesverfassungsgericht digital einzureichen – ein ganz wichtiger Schritt für die Digitalisierung der deutschen Justiz.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD und des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gilt nach einer gewissen Übergangsfrist – hier haben wir per Änderung noch die Regelungen der VwGO übernommen – die gleiche Verpflichtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Daher ist entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger mit dieser Gesetzesänderung endlich auch einen elektronischen Zugang zum höchsten deutschen Gericht bekommen, so wie das alle in ihrer tagtäglichen Praxis gewohnt sind.
Aber eines bleibt klar: Der Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger bleibt auch auf anderen Wegen möglich. Der Zugang zum Bundesverfassungsgericht ist zentral für das Funktionieren unserer Rechtsordnung, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD und des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das Gesetz enthält zudem einen weiteren wichtigen, zentralen Punkt für die Digitalisierung des Bundesverfassungsgerichts. Es schafft die Grundlagen für die Einführung der elektronischen Akte auch in Karlsruhe, auch dort einschließlich der Möglichkeit, elektronisch Akteneinsicht zu nehmen. Und damit das kein Papiertiger bleibt, haben wir das Ganze im Haushaltsverfahren für den Haushalt 2024 bereits ausfinanziert und die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, sodass das Projekt beim Bundesverfassungsgericht unverzüglich starten kann. Wir freuen uns alle darauf, wenn das dann endlich entsprechend funktioniert.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist eine gute Nachricht: Die Zeiten, in denen umfangreichste Schriftsätze gerade in Organstreitverfahren per Telefax nach Karlsruhe übermittelt werden, haben endlich ein Ende – der Minister hat ein eindrucksvolles Beispiel in der Einbringungsrede vorgebracht –; das ist endlich vorbei, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Susanne Menge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zusätzlich – und das ist ein wichtiger Punkt –: Für die Sicherung der wehrhaften parlamentarischen Demokratie nehmen wir eine Veränderung bei den Fristen für die Richteranklage vor. Die bis jetzt zweijährige Frist verlängern wir auf fünf Jahre, weil sich in der Praxis klar gezeigt hat: Wir brauchen hier mehr Spielraum, um entsprechend zu ermitteln. Auch das ist ein wichtiger Schritt für den Rechtsstaat.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sonja Eichwede [SPD]: Absolut!)
Abschließend weise ich auf einen Teil des Gesetzes hin, der zwar überhaupt nichts mit Digitalisierung zu tun hat, der aber für die Demokratie und die Erinnerungskultur in diesem Land gleichwohl wichtig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Forschungsvorhaben beschlossen, welches die personellen Verquickungen gerade in der Anfangszeit des Gerichts mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime untersuchen soll. Es gibt Hinweise, dass Persönlichkeiten dort leider – es ist allerdings auch nicht ganz überraschend, wie ich finde – verquickt waren.
Dieser Aufarbeitung, die für Institutionen ja oft sehr schwierig ist, stellt sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht. Auch das haben wir im Haushalt bereits finanziell abgesichert. Gerne unterstützen wir das. Es gibt für Forschende zukünftig die Möglichkeit, entsprechend Akteneinsicht zu nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend sage ich: Hier steht ein wichtiger, zukunftsweisender Entwurf zur Abstimmung. Ich werbe für die Zustimmung.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7607624 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 154 |
Tagesordnungspunkt | Bundesverfassungsgerichtsgesetz - elektronischer Rechtsverkehr |