22.02.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 154 / Tagesordnungspunkt 22

Martina Englhardt-KopfCDU/CSU - Änderung des DWD-Gesetzes

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Guten Abend, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen zweiten und dritten Lesung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst kommen die parlamentarischen Beratungen zu einem Gesetz zu ihrem Ende, das nicht regelmäßig im Deutschen Bundestag debattiert wird. Die letzte große Änderung liegt mittlerweile sieben Jahre zurück.

Der Deutsche Wetterdienst ist unser nationaler ziviler meteorologischer Dienst, und er erbringt an seinem Hauptsitz in Offenbach und an vielen weiteren Standorten in Deutschland mit seinen über 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meteorologische Dienstleistungen für die Allgemeinheit und auch für einzelne Nutzer, für den Luftverkehr zum Beispiel, die Schifffahrt oder auch die Land- und Forstwirtschaft.

Von der hervorragenden Qualität der Arbeit des DWD überzeugen auch wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion uns regelmäßig. So war auch der Kollege MdB Björn Simon, den ich an dieser Stelle vertrete, im vergangenen Jahr vor Ort zu einem ausführlichen Gespräch. Insbesondere als Arbeitsgruppe Verkehr innerhalb der Unionsfraktion wissen wir die Daten, die geliefert werden, und die wertvolle Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre verantwortungsvolle Aufgabe und Tätigkeit hervorragend erfüllen, sehr zu schätzen. Aber auch viele Branchen profitieren davon – ich hatte die Land- und Forstwirtschaft angesprochen –; die Daten sind wichtig.

Im vergangenen Jahr konnte man sich im Übrigen auch hier im Deutschen Bundestag von der wichtigen Arbeit überzeugen: Es gab eine Ausstellung „70 Jahre zwischen Natur & Gesellschaft“.

Heute steht mit dem vorliegenden Änderungsgesetz aber ein sehr spezifisches Projekt des Deutschen Wetterdienstes im Mittelpunkt. Es geht um die Einrichtung eines Naturgefahrenportals, das die Menschen zukünftig klar, verständlich und ortsspezifisch vor Unwettern warnen soll. Zuständige Behörden sollen künftig ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren möglichst über autorisierte Schnittstellen in das neue Portal einpflegen können.

Wichtig ist, dass bestehende Warnsysteme für Akutwarnungen wie das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betriebene Modulare Warnsystem hiervon gänzlich unberührt bleiben. Die Warnungen dieses Systems aber sollen entsprechend auch in dem neuen Portal dargestellt werden.

Auch die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bleiben unberührt. Die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bleibt wie bereits heute bei den Ländern und deren Kommunen. Klare Zielsetzung des neuen Naturgefahrenportals ist es somit, Frühwarnung und Bevölkerungsschutz mit klaren Zuständigkeiten zu verbessern.

Hintergrund der Bemühungen um das neue Portal sind die Hochwasserkatastrophen aus dem Jahr 2021, von welchen die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und auch Bayern betroffen waren. Allein in NRW wurden über 180 Kommunen teilweise schwer beschädigt. In Rheinland-Pfalz waren 65 000 Personen betroffen, davon rund 42 000 im Ahrtal.

Im Rahmen der Aufarbeitung der Katastrophe haben die Bundesländer den Deutschen Wetterdienst im zuständigen Bund-Länder-Beirat des DWD beauftragt, das neue Naturgefahrenportal einzurichten und zu betreiben.

Wichtig ist uns als Unionsfraktion dabei, dass die Einrichtung des Naturgefahrenportals seitens des DWD ausdrücklich begrüßt wird. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen hat sich auch der Bundesrat zu den Plänen der Bundesregierung geäußert und noch Änderungsvorschläge eingebracht. Zudem spricht man sich dafür aus, dass es zu keinen Doppelungen durch bereits bestehende Warnmittel und Warnwege kommen darf, was aus unserer Sicht absolut sinnvoll ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir können der Bundesregierung und den Ampelfraktionen deshalb nur empfehlen, dem Vorschlag der zu vermeidenden Doppelungen zu folgen und das Naturgefahrenportal mit Blick auf Daten und Kosten so transparent wie möglich zu gestalten. Eine zukünftige enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wäre an dieser Stelle sehr wünschenswert.

Darüber hinaus begrüßen wir aufgrund der überaus großen Bedeutung des Portals für die Frühwarnung und den Bevölkerungsschutz aber auch die Zielsetzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, nun die notwendige gesetzliche Änderung zu schaffen.

Wir danken abschließend allen am Papier Beteiligten, natürlich insbesondere dem Deutschen Wetterdienst unter der Leitung von Frau Präsidentin Professor Dr. Sarah Jones und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ganz herzlich für die wertvolle Arbeit. Wir sind davon überzeugt, dass der Deutsche Wetterdienst ein hervorragendes Naturgefahrenportal zur Verfügung stellen wird, das die Frühwarnung und den Bevölkerungsschutz spürbar verbessern wird, und werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Sonja Eichwede [SPD] – Dr. Christoph Ploß [CDU/CSU]: Prima! Und das zu später Stunde!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7607629
Wahlperiode 20
Sitzung 154
Tagesordnungspunkt Änderung des DWD-Gesetzes
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