Jens Brandenburg - Anerkennungsgesetz 2023
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit zwölf Jahren ermöglicht das Anerkennungsgesetz des Bundes Menschen, die im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, diese in Deutschland anerkennen zu lassen und somit einen einfacheren Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt zu bekommen. Wie sich die Zahlen, die Nachfrage, die Verfahren entwickeln, darüber berichtet die Bundesregierung alle paar Jahre, so auch im aktuellen Bericht, der sich auf die Jahre 2019 bis 2022 bezieht.
Die Zahlen sind sehr erfreulich. So gibt es im Jahr 2022 einen neuen Rekord, einen Höchststand von etwa 50 000 erfolgreichen Anerkennungsverfahren. Wir haben im Berichtszeitraum von 2019 bis 2022 so viele erfolgreiche Verfahren erlebt wie im gesamten Zeitraum davor. Wir sehen, dass sich die Verfahrensdauer von 111 Tagen auf im Schnitt 85 Tage deutlich verkürzt hat. Immer mehr Anträge werden auch direkt aus dem Ausland gestellt. Und sehr spannend finde ich im Übrigen, dass im Zuständigkeitsbereich des Bundes etwa 80 Prozent der Verfahren den Bereich der Gesundheitsberufe betreffen.
Jetzt sind das aber keine kalten Zahlen, sondern dahinter stecken konkrete Menschen. Das sind jedes Jahr etwa 50 000 leistungsbereite Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten wollen. Das ist eine gute Nachricht für unsere Volkswirtschaft, sicher eine gute Nachricht auch für den Bundeshaushalt – das sind dann ja auch Steuerzahler und Steuerzahlerinnen –, vor allem aber eine gute Nachricht für all die deutschen Unternehmen, die händeringend neue Fachkräfte suchen. Und es ist eine gute Nachricht für all die Patienten und Kundinnen, die dringend beispielsweise Handwerker oder Pflegekräfte suchen. Deutschland, unsere Volkswirtschaft braucht nicht weniger, sondern mehr Zuwanderung. Deshalb zeigen diese Zahlen so einen Erfolg.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gleichzeitig dürfen uns, wenn wir uns den Fachkräftemangel anschauen, diese Zahlen natürlich nicht zufriedenstellen. Deshalb haben wir auch in dieser Legislaturperiode als Koalition einiges auf den Weg gebracht. Nur beispielhaft möchte ich an dieser Stelle das Pflegestudiumstärkungsgesetz nennen, das insbesondere Hürden bei der Zuwanderung für Pflegekräfte abgebaut hat, oder die erfolgreiche Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im vergangenen Jahr. Auch dadurch wurden bürokratische Hürden für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt abgebaut und insbesondere mit der Anerkennungspartnerschaft die Möglichkeit gegeben, zuerst nach Deutschland einzuwandern, hier zu arbeiten und im Laufe dessen dann parallel das Anerkennungsverfahren durchzuführen. In der Zuständigkeit des BMBF kommt die Verstetigung des Anerkennungszuschusses für Menschen mit niedrigem Einkommen, sodass auch sie dieses Verfahren durchlaufen können.
Allerdingst möchte ich nicht verhehlen, dass noch viel zu tun ist, insbesondere was die Effizienz auf Verwaltungsseite angeht. Oftmals sehen wir gerade bei den Berufen in der Zuständigkeit der Länder 16 unterschiedliche – manchmal noch mehr – zuständige Stellen in ganz Deutschland. Bei den digitalen Verfahren ist es mit dem Bundeszuschuss von 13 Millionen Euro jetzt gelungen, ein einheitliches elektronisches Antragsverfahren für alle Berufe zur Verfügung zu stellen. Einige Bundesländer nehmen das in Anspruch, noch lange nicht alle. Gerade im Bereich „Verwaltungseffizienz und Digitalisierung“ haben wir also noch viel vor uns und noch viel zu tun, damit diese Zahlen im nächsten Berichtszeitraum dann noch etwas höher sein werden. In diesem Sinne setzen wir auf diese gute Nachricht in den nächsten Jahren gerne noch was drauf.
Ich freue mich auf die Debatte – die in dieser Nacht vermutlich recht kurz sein wird, im Ausschuss dann etwas ausführlicher.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7607645 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 154 |
Tagesordnungspunkt | Anerkennungsgesetz 2023 |