Steffen JanichAfD - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Boulevardzeitung mit vier Buchstaben titelte vor einer Woche: „Schimmel, Ratten und Mäuse: Deutschlands schäbigste Polizeiwache.“ Dieser Artikel beschreibt die hygienischen Zustände für Bundespolizisten in der Wache im Hagener Hauptbahnhof. In der Wache leben Mäuse, unter der Treppe liegt eine tote Ratte, überall stehen Luftreiniger gegen den Schimmel, so liest man in der Beschreibung der Zeitung. Kanister mit AdBlue müssen aus Platzgründen neben dem Vernehmungstisch gelagert werden. Eine bauliche Vergrößerung der Wache wird nicht vorgenommen, weil die Müllpresse hinter der Wache erhalten bleiben soll. Das ist heute der real existierende Zustand bei unseren Bundespolizisten in Deutschland.
Und was macht die Bundesregierung? Bundesinnenministerin Nancy Faeser präsentiert einen Gesetzentwurf, der den Arbeitsalltag für Bundespolizisten eher erschwert als vereinfacht. Nein, Frau Faeser, so geht das nicht!
(Beifall bei der AfD)
Schon zu Beginn, in § 1, liest man unter „Allgemeines“ die Vorgabe, dass die Bundespolizei „respektvoll und frei von Diskriminierung“ handeln soll. Ich sage Ihnen: Das deutsche Volk will eine Polizei, die nach Recht und Gesetz arbeitet. Unser Volk will keine Polizei, die die Fantasien linker Identitätspolitik umsetzen muss. Nicht Polizeibeamte müssen den Respekt vor Straftätern lernen, sondern Straftäter müssen endlich wieder den Respekt vor unserer Polizei lernen.
(Beifall bei der AfD)
Kritisch zu sehen ist auch die nun obligatorische Teilnahme der Bundespolizei an Auslandsaufgaben. Aus einer Kannvorschrift wird nun eine allgemeine Pflicht. Unsere Bundespolizei hätte eigentlich hier in Deutschland alle Hände voll zu tun, die Grenzen und die deutschen Bürger zu schützen. Dies sollte zunächst gewährleistet werden, bevor sie von der EU oder den Vereinten Nation zusätzlich belastet wird.
Die Gesetzesänderung strahlt nun mit neuen Vorgaben bei der Durchsuchung von Trans- und nichtbinären Personen. Es ist kein Witz: § 62 soll den Beamten zukünftig bei der Behandlung festgehaltener Personen vorschreiben, dass bei trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen der geäußerte Wille bezüglich der Unterbringung berücksichtigt werden soll. Gleiches steht übrigens auch analog im § 65 zum Thema „Durchsuchung der Person“. Anders ausgedrückt: Jeder Beschuldigte kann zukünftig in der polizeilichen Maßnahme sein Geschlecht selbst definieren. Meine Damen und Herren, Gott schuf zwei Geschlechter des Menschen, und er wusste, was er tat.
(Beifall bei der AfD – Anke Hennig [SPD]: Was reden Sie denn da?)
Ganz anders bei Rot, Grün und Gelb: Die rechtlichen Folgen werden von den Polizeibeamten zu tragen sein, wenn der Beschuldigte im Nachgang angeben sollte, nicht im Sinne einer Geschlechtszuordnung behandelt worden zu sein. Eine solche Rechtsunsicherheit werden wir in dieser Interessenlage niemals zulassen.
(Zuruf von der SPD: Na und? Was machen Sie denn?)
Die Polizei hat das Recht, Personen zu befragen. Mit der Verpflichtung für alle Bundespolizisten, jeder in einem Zug zu kontrollierenden Person eine Bescheinigung über die polizeiliche Maßnahme und deren Grund in Papierform auszustellen, gibt die Innenministerin unsere Polizei gänzlich der Lächerlichkeit preis. Demnächst wird es dann wohl, wenn die Polizei ihre Maßnahme beendet hat, heißen: Geben Sie mir mal bitte die Rechnung, Herr Obermeister! – So etwas ist völlig inakzeptabel.
(Beifall bei der AfD)
Die Polizei bekennt sich uneingeschränkt zur verfassungsmäßigen Ordnung. Indem die Innenministerin die Sicherheitsüberprüfung zur Regel für Polizisten macht, stellt sie die Polizei unter einen Generalverdacht irgendeiner verfassungsfeindlichen Gesinnung. Das wird das Vertrauen der Polizei in unsere oberste Dienstvorgesetzte nachhaltig beschädigen, und aus diesem Grund lehnen wir das ab.
(Beifall bei der AfD)
Wir als AfD gehen einen anderen Weg. Seit der Gründung unserer Partei haben wir es als unsere Verpflichtung angesehen, die Beamten unserer Bundespolizei seitens der Politik zu unterstützen. Wir haben die praktischen Bedürfnisse der eingesetzten Bundespolizisten unmittelbar in unsere Initiativen einfließen lassen.
Unser heutiger Antrag zielt darauf ab, unsere Bundespolizei zu unterstützen und ihre Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Wir fordern dauerhaft mehr Personal in grenznahen Dienststellen, die Begleitung von Mitarbeitern des BAMF für Erfassungsdienste bei Polizeieinsätzen in Bezug auf illegale Migration, die schnellere und einfachere Einrichtung von Kontrollstellen auf Bundesautobahnen, den dauerhaften Einsatz von sogenannten Agrarzelten bei stationär geführten Grenzkontrollen, Dashcams in Polizeifahrzeugen für die Dokumentation von Verfolgungsfahrten, Erleichterungen bei der Durchführung der Abschiebung von Straftätern sowie mehr praktische Einsatzbefugnisse für unsere Bundespolizei.
Wir halten denjenigen den Rücken frei, die sich täglich vor uns stellen, um unseren freiheitlichen Rechtsstaat zu schützen. Die Anpassung des Bundespolizeigesetzes muss also ziel- und praxisorientiert sein. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal darauf verweisen, dass die Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung zulasten der Beamten bereits zu einem tiefgreifenden Vertrauensverlust geführt hat.
(Sebastian Hartmann [SPD]: Von Rechtsextremisten!)
Ich bitte daher um Unterstützung für unseren Antrag. Nicht nur wir von der AfD-Fraktion werden es Ihnen danken, sondern auch und insbesondere unsere Bundespolizei.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Für die FDP-Fraktion hat das Wort Manuel Höferlin.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7608424 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes |