Ann-Veruschka JurischFDP - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle auf die besondere Rolle der Bundespolizei im Bereich der Migration eingehen.
Die Bundespolizei kann vieles, und sie macht wirklich eine großartige Arbeit. Aber sie kann für uns nicht das Migrationsproblem lösen. Ich denke da insbesondere auch an die völlige politische Überfrachtung des Themas „stationäre Grenzkontrollen“. Hier wird letztlich zulasten der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei ein Erwartungshorizont aufgebaut, der angesichts der geografischen Lage Deutschlands gar nicht zu erfüllen ist.
Ordnung und Klarheit in der Migrationspolitik entsteht vielmehr aus dem Zusammenspiel vieler Maßnahmen auf den einzelnen Ebenen: Europa, Bund, Land und Kommunen. Da sind wir in den letzten zwei Jahren mit Siebenmeilenstiefeln vorangegangen – nach Jahren des Stillstands.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Marcel Emmerich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir sprechen heute über den Regierungsentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes und damit über die Rolle der Bundespolizei auch im Migrationsbereich. Es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, der Bundespolizei die richtigen Instrumente an die Hand zu geben,
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Die stehen aber nicht drin! Die stehen aber nicht im Entwurf!)
damit sie ihre Arbeit in ihren Zuständigkeitsbereichen gut erledigen kann und ihre spezifische polizeiliche Expertise bestmöglich einsetzen kann.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, im parlamentarischen Verfahren die Novellierung des Bundespolizeigesetzes zu einem vollen Erfolg zu führen. Zuständigkeitsbrüche und unnötige umständliche Verfahren bei Abschiebungen, Rückführungen müssen der Vergangenheit angehören.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Sebastian Hartmann [SPD])
Im Bereich der Migration bedeuten Rückführungen rechtsstaatliche Konsequenz. Menschen, die bei uns kein Bleiberecht haben und die abgeschoben werden können, müssen auch abgeschoben werden. Die Menschen erwarten gerade im Bereich der Migration rechtsstaatliche Konsequenz. Denn oft scheitern Abschiebungen an den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern und an den vielen Schnittstellen unterschiedlicher Behörden. Das verstehen und akzeptieren die Menschen in unserem Land nicht. Deshalb muss die Bundespolizei im eigenen Zuständigkeitsbereich selber Menschen in ihre Herkunftsländer zurückführen können.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Christoph de Vries [CDU/CSU])
„Im eigenen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei“ heißt ganz konkret: vor allem im Bereich der Bahn und der Flughäfen.
Konkret fordere ich: Wenn eine Person aus einem Drittstaat im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellt wird, also zum Beispiel bei einer Personenkontrolle an einem Bahnhof, und die Bundespolizei dabei erkennt, dass diese Person vollziehbar ausreisepflichtig ist,
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Ja, aber das steht genau nicht im Entwurf! Genau das steht nicht im Entwurf! Sie haben recht!)
und die Abschiebung auch nicht ausgesetzt ist und wenn sich die Abschiebung innerhalb von sechs Monaten durchführen lässt, dann sollte die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit zur Durchführung der Rückführung erhalten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Finde ich gut!)
Wir sind hier in der ersten Lesung, und deswegen wollen wir hier auch darüber diskutieren. Deswegen fordere ich auch Sie auf, konkrete Vorschläge zu machen und sich konstruktiv auch in die Beratungen einzubringen.
(Beifall bei der FDP – Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Es gibt einen Antrag! – Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Lesen bildet!)
„Konstruktiv“ ist hier das Stichwort.
Die heutige notwendige Überführung der Person von Bundes- in Landeszuständigkeit sorgt nur für Verzögerung und behindert am Ende womöglich die Abschiebung.
Die Bundesländer können das Ganze auch noch unterstützen. Da sind auch Sie wiederum gefragt. Sie können die Polizei bei Abschiebungen entlasten und wichtiges Potenzial für gezieltere Maßnahmen freisetzen – ich bitte Sie, mit Ihren Ministerpräsidenten und -präsidentinnen darüber zu reden –, indem die Länder das konsequent tun, nämlich dezentrale Ausreisegewahrsamsplätze schaffen. Denn im Moment wird sinnlos wertvolle Arbeitszeit von Polizeibeamtinnen und -beamten gebunden, weil sie die Abzuschiebenden in weit entfernte Haft- und Gewahrsamsanstalten begleiten müssen. Nicht selten sind dafür Beamtinnen und Beamte sechs bis acht Stunden unterwegs. Da sind die Bundesländer in der Pflicht.
Die Bundespolizei sollte ihre personellen Ressourcen und hohen fachlichen Kompetenzen möglichst effektiv einsetzen. Deshalb braucht die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für Rückführungen. Machen wir in diesem parlamentarischen Verfahren den Weg dafür frei. Die Sinnhaftigkeit davon liegt auf der Hand.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Für die Unionsfraktion hat das Wort Christoph de Vries.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7608429 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes |