14.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 157 / Zusatzpunkt 8

Carmen WeggeSPD - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst Folgendes voranstellen: Heute ist ein guter Tag für die moderne und bürgernahe Polizeiarbeit in diesem Land.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Ann-Veruschka Jurisch [FDP] – Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das sagt aber auch nur die Ampel!)

Denn später am heutigen Tag werden wir erstmals einen Polizeibeauftragten des Bundes wählen – ein wichtiger und richtungsweisender Schritt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizeien des Bundes weiter zu stärken.

(Beifall der Abg. Dorothee Martin [SPD] – Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Ein Amt, das von beiden Gewerkschaften kritisiert wird! Völliger Realitätsverlust!)

Die Gesetzesgrundlage für den Beauftragten haben wir vor Kurzem hier in diesem Plenum beschlossen.

(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Sie müssen mal die Blase verlassen und mit den Beamten reden!)

Auch die Gesetzesgrundlage für die Arbeit der Bundespolizei möchten wir nun endlich modernisieren. Einen Aspekt dieses Gesetzentwurfs möchte ich dabei besonders hervorheben – das wird die Union jetzt auch freuen –, und zwar die sogenannte Kennzeichnungspflicht.

(Sebastian Hartmann [SPD], an den Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU] gewandt: Aha! Jetzt genau zuhören! – Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Nicht nur wir, sondern auch die Gewerkschafen und die Bundespolizei selbst! Mein Gott!)

In diesem Gesetzentwurf sehen wir vor, dass alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten künftig bei Amtshandlungen eine Kennzeichnung an der Dienstkleidung tragen werden, entweder in Form des Familiennamens oder einer fünfstelligen Dienstnummer und in Einsatzeinheiten in Form einer taktischen Kennzeichnung.

Ich weiß – und man merkt es ja auch –, über diese Kennzeichnungspflicht gibt es einigen Unmut. Aber es gibt auch einen Grund, warum sich viele jahrelang für eine solche Kennzeichnungspflicht eingesetzt haben, und zwar nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch aus der Polizei heraus. Ich erkläre es gerne auch noch mal ganz langsam für die Union zum Mitschreiben:

(Sebastian Hartmann [SPD]: Sehr gut!)

Die Kennzeichnungspflicht drückt kein Misstrauen aus – aber das haben wir heute ja schon häufiger gehört –; vielmehr steht die Kennzeichnungspflicht für einen transparenten Staat, der gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern mit einem offenen Visier auftreten will. Denn sobald Polizistinnen und Polizisten eine Uniform anlegen, repräsentieren sie diesen deutschen Staat. Und der Staat verhält sich rechtskonform, jederzeit.

Die Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates übernehmen selbstverständlich Verantwortung für staatliches Handeln. Genau deshalb muss es für Bürgerinnen und Bürger nach einem Einsatz, dessen Rechtmäßigkeit sie anzweifeln wollen, möglich sein, ein vermeintliches Fehlverhalten von einzelnen Beamtinnen und Beamten genau anzeigen zu können.

(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das ging ja bisher auch!)

Nur so wird eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts ermöglicht, und alle rechtmäßig handelnden Beamtinnen und Beamten – und das ist die Mehrzahl – werden von Ermittlungsmaßnahmen gegen sie verschont.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir sind mit dem Wunsch nach einem transparenten Staat nicht allein. In den meisten EU-Staaten besteht eine Pflicht der Kennzeichnung zum Zweck der persönlichen Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. In 10 von 16 deutschen Bundesländern gibt es eine Kennzeichnungspflicht für die Landespolizeien.

(Sebastian Hartmann [SPD]: Aha! – Dorothee Martin [SPD]: Hört! Hört! – Zuruf des Abg. Martin Hess [AfD])

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Michael Brand?

– Nein, danke.

(Zuruf des Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU])

Die Erfahrungen aus Bundesländern und EU-Staaten zeigen, dass die Einführung einer Kennzeichnungspflicht nicht zu einem Anstieg von Falschbeschuldigungen führt. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem polizeiexterne Personen an die hinter einer Kennzeichnung stehenden privaten Daten gelangt sind.

Die Erwartungen der Gesellschaft an die Transparenz und Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sind in den letzten Jahren gestiegen. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Dienstkräfte ist durch die verstärkte Bürgernähe und Transparenz gerechtfertigt. So hat es im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht bereits beurteilt.

Ich selber besuche natürlich auch die Bundespolizei – in Garmisch, am Flughafen in München; das Präsidium in München habe ich auch schon besucht –, und eine Geschichte ist mir da sehr hängen geblieben. Die von der Bundespolizei haben gesagt: Wenn ihr dieses Bundespolizeigesetz anfasst, dann wünschen wir uns an erster Stelle, dass wir es schaffen können, Menschen zu retten – Menschen, die geschleust werden, die in Lastwagen sitzen, keine Luft mehr haben, ihre Familien kontaktieren und sagen: Ich sitze hier drin; ich weiß nicht, wo ich bin; jemand muss uns retten.

(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Die Telekommunikationsüberwachung steht auch nicht im Entwurf! Was reden Sie denn da? Steht doch gar nicht im Entwurf drin!)

Aber sie hatten bis jetzt keine Befugnis, herauszufinden, wo diese Menschen sind. Ich denke, darüber werden wir – wir sind ja in der ersten Lesung; auch das muss man hier vielleicht auch noch mal häufiger sagen – reden.

(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Bin mal gespannt, was ihr alles auf den Kopf stellt bis zur dritten!)

Es ist ein guter Tag für moderne und bürgernahe Polizeiarbeit in diesem Land. Ich schließe, wie ich begonnen habe.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Ann-Veruschka Jurisch [FDP] – Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Es gibt keinen einzigen Fall!)

Martina Renner für die Gruppe der Linken ist die nächste Rednerin.

(Beifall bei der Linken)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7608442
Wahlperiode 20
Sitzung 157
Tagesordnungspunkt Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
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