Johannes FechnerSPD - Anpassung der Mindeststrafen des § 184 b StGB
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In welchem Ausmaß und mit welcher Brutalität Kinder zur Herstellung von Kinderpornografie und zu deren Verbreitung missbraucht werden, ist wirklich entsetzlich. Wir alle schämen uns, dass so etwas passiert, und wir alle müssen wirklich alles dafür tun, mit den Mitteln des Strafrechts diesen Missbrauch zu verhindern. Das darf so nicht mehr weitergehen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Deswegen bin ich Ihnen, Herr Minister Buschmann, ausdrücklich dankbar für die Vorlage dieses Gesetzentwurfes.
Ich will aber auch ausdrücklich sagen, dass wir in der vergangenen Wahlperiode vieles für den strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt getan haben. Im Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder haben wir zahlreiche Vorschriften im Strafgesetzbuch präzisiert, erweitert und verschärft. Zum Beispiel haben wir die Strafbarkeit ausgeweitet, wenn sexueller Missbrauch bei einer Person unter 18 Jahren von einem Vorgesetzten erfolgte oder gegenüber Schutzbefohlenen. Wir haben mehrere Strafbarkeitslücken geschlossen, und wir haben den Verjährungsbeginn beim Herstellen kinderpornografischer Inhalte deutlich verlängert; die Verjährung ruht jetzt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Wir haben eine Strafnorm geschaffen bezüglich des Inverkehrbringens und des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, und wir haben den Ermittlungsbehörden durch Änderungen in der Strafprozessordnung weiter gehende Befugnisse eingeräumt, damit sie die Täter dieser schlimmen Taten noch effektiver und noch schneller ermitteln können. Dazu gehört insbesondere, dass Polizisten computergeneriertes pornografisches Material verwenden können, um so in die Chats hineinzukommen und die Täter zu ermitteln. Wir haben sogar den Versuch des Cybergroomings strafrechtlich geregelt. Das alles waren wichtige Maßnahmen, um Kinder strafrechtlich besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Es war richtig, dass wir diese Gesetzesverschärfungen in der letzten Wahlperiode vorgenommen haben. Das will ich hier ausdrücklich so festhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei § 184b StGB haben wir ebenfalls das Strafmaß deutlich erhöht, und zwar auf zehn Jahre. Auch das war richtig, und das ändern wir auch nicht; das will ich hier ausdrücklich auch festhalten. Aber die Hochstufung zum Verbrechen, also die Mindeststrafe auf ein Jahr festzusetzen, war ein Fehler; das müssen wir hier ausdrücklich einräumen. Ich will kein großes Fass aufmachen, wer daran schuld war. Wir als SPD haben damals im Rahmen eines Fraktionsantrages vorgeschlagen, eine Änderung des damaligen Regierungsvorschlages herbeizuführen; dann wären wir jetzt bei sechs Monaten. Aber es ist umso besser, dass wir jetzt offensichtlich in einem breiten Konsens eine Regelung finden. Denn in der Tat gibt es Fälle, die offensichtlich nicht strafwürdig sind, beispielsweise wenn eine Mutter entdeckt, dass in der Klasse ihres Sohnes ein Nacktfoto verschickt wird, und sie, um die Eltern dieser Person oder den Lehrer oder die Polizei zu informieren, dieses Foto weiter verschickt. Derzeit wäre das eine Straftat. Das entsprechende Verfahren kann nicht eingestellt werden, weil ein Verbrechen vorliegt. Wir müssen den Staatsanwaltschaften die entsprechende Flexibilität geben, dass solche nicht strafwürdigen Taten dann auch tatsächlich nicht verurteilt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, das machen wir hier mit dem Gesetz sehr maßvoll.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die SPD kann ich sagen, dass wir uns auch in Zukunft mit den Mitteln des Strafrechts für den Schutz der Kinder einsetzen. Dazu gehört auch, für genügend Personal in der Justiz und für genügend technische Ausstattung zu sorgen. Wir sollten uns zudem die Studie von Frau Professor Hoven anschauen, die festgestellt hat, dass Gerichte bei Sexualstraftaten im Vergleich zu anderen Delikten im Rahmen ihres Ermessensspielraums oft am unteren Rand des Strafrahmens bleiben. Ich finde, das ist eine Diskussion wert. Das sollten wir uns anschauen; das will ich an dieser Stelle auch sagen.
Festzuhalten ist also, dass wir unsere Gesetzgebung bei einem einzigen Straftatbestand korrigieren, um bei Bagatellfällen und Fällen, bei denen keine strafwürdige Handlung vorliegt, die Verfahren einstellen zu können. Aber für uns ist ganz klar, dass wir mit den Möglichkeiten des Strafrechts Kinder vor sexueller Gewalt schützen müssen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7608543 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung der Mindeststrafen des § 184 b StGB |