Petra Pau - Anpassung der Mindeststrafen des § 184 b StGB
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/10540 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen.
Wahl von Mitgliedern des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung. Wir haben 735 Mitglieder des Deutschen Bundestages; davon haben 670 Mitglieder des Bundestages an der Wahl teilgenommen. Auf den Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, CDU/CSU-Fraktion, entfielen 527 Jastimmen, 91 Neinstimmen, 50 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten, 2 Stimmen waren ungültig. Auf den Abgeordneten Yannick Bury, CDU/CSU-Fraktion, entfielen 534 Jastimmen, 81 Neinstimmen, 49 Enthaltungen. Hier waren 6 Stimmen ungültig.
Die Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl und Yannick Bury haben die nach § 10a Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten des Bundes erforderliche Mehrheit von 368 Stimmen erreicht. Sie sind damit als Mitglieder des Vertrauensgremiums gewählt.
Wir kommen zum Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes. Wir sind noch immer 735 Mitglieder des Deutschen Bundestages. Abgegeben wurden 670 Stimmen. Mit Ja stimmten 552 Abgeordnete, mit Nein stimmten 77 Abgeordnete, 41 Abgeordnete haben sich enthalten. Der Abgeordnete Christian Haase hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 368 Stimmen erreicht. Er ist gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes in das Gremium gewählt.
Wir kommen zum Ergebnis der Wahl eines Mitgliedes des Gremiums gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes. Mitglieder des Bundestages 735, abgegebene Stimmen 670. Mit Ja stimmten 550 Abgeordnete, mit Nein stimmten 82 Abgeordnete, 38 haben sich enthalten. Die Abgeordnete Franziska Hoppermann hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 368 Stimmen erreicht. Sie ist damit als Mitglied des Gremiums gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes gewählt.
All den gewählten Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg in ihrer Arbeit!
Wir kommen damit zum Ergebnis – und das war heute eine Premiere im Deutschen Bundestag – der Wahl eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag. Der Deutsche Bundestag hat 735 Mitglieder, davon haben sich 670 durch Abgabe ihres Stimmzettels an der Wahl beteiligt. Ein Stimmzettel war ungültig. Mit Ja stimmten 416 Abgeordnete, mit Nein stimmten 215 Abgeordnete, 38 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Der Abgeordnete Uli Grötsch hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 368 Stimmen erreicht.
Lassen Sie mich das noch rechtskräftig und protokollfest zu Ende bringen: Er ist zum Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag gemäß § 9 Polizeibeauftragtengesetz gewählt. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg in Ihrer Arbeit entsprechend der Beauftragung, die wir hier im Gesetz auch beschlossen haben!
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7608556 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung der Mindeststrafen des § 184 b StGB |