14.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 157 / Tagesordnungspunkt 15

Uwe SchulzAfD - Änderung des Funkanlagengesetzes

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Herr Kollege Metzler es schon sagte: Es gibt sehr viel wichtigere Themen. Im Januar sagte ich bereits, all das seien Peanuts. Aber wie auch immer: Es ist ein wichtiges Thema, und ich stelle eine gewisse Harmonie in diesem Hohen Hause fest. Das ist ja schon mal ganz okay.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Die Regelung – um es vielleicht noch einmal ganz kurz zu ergänzen –, die USB-C als neuen Standard ausweist, gilt nicht nur für Mobiltelefone, sondern für alle möglichen Kleingeräte und sorgt für all die Vorteile, die die Kollegen eben schon so schön angesprochen haben. Jetzt wäre ich eigentlich auch am Ende meiner Rede, die mein Referent noch mal schön zusammengestrichen hat.

(Gyde Jensen [FDP]: Ja, sehr schön!)

Aber es geht noch ein bisschen weiter; denn es gibt noch etwas, was erwähnenswert ist.

Das Vorgehen bei dem uns vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, offenbart bei genauerer Betrachtung eine bedenkliche Praxis: Der Änderungsantrag, der eigentlich eine einfache Regelung für eine technische Standardisierung darstellt, ist tatsächlich ein Beispiel für einen kleinen parlamentarischen Taschenspielertrick. In den vorliegenden Gesetzentwurf zum Funkanlagengesetz wurde nämlich ein vollkommen themenfremdes Element als Zusatzartikel eingefügt, nämlich eine Änderung im Sozialgesetzbuch. „ Was soll das?“, kann man da fragen. Dies geschah unter dem erklärten Erfordernis der Korrektur eines Redaktionsversehens im SGB III. Bei Lichte betrachtet handelt es sich bei der Anwendung eines solchen Omnibusses – so nennt man das – jedoch um einen problematischen Missbrauch des Gesetzgebungsverfahrens.

Die hin und wieder geübte Praxis des Omnibusverfahrens, meine Damen und Herren, ist nicht nur intransparent, sondern auch irreführend und wirft ein weiteres schlechtes Licht auf eine Regierung, die nicht vorhanden ist – wie auch immer – und die ohnehin jeden Tag bei immer mehr Bürgern von ihrer Glaubwürdigkeit einbüßt.

(Beifall bei der AfD)

Das vorliegende Einbringen von Änderungen aus dem Sozialrecht in ein technisch orientiertes Gesetz mag für den Gesetzgeber bequem sein. Die Zusammenführung verschiedener Rechtsmaterien via Omnibusverfahren schafft jedoch Intransparenz und erzeugt Misstrauen, zumal immer ein Geschmäckle des Vertuschens mitspielt.

(Beifall bei der AfD)

Generell untergräbt das Vorgehen das Prinzip der Rechtsklarheit und erschwert es dem Bürger und auch dem Rechtsanwender, sich schnell und eindeutig über die Gesetzeslage zu informieren, weil er halt überall blättern muss. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat bereits Bedenken gegenüber diesem Konstrukt geäußert.

Wir von der Alternative für Deutschland als Vertreter der demokratischen Prinzipien und der Rechtsstaatlichkeit, meine Damen und Herren,

(Beifall bei der AfD – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja der größte Mist!)

fordern, die Integrität unseres Rechtsstaats und das Vertrauen der Bürger in die Gesetzgebungsprozesse zu achten. Denn der deutsche Staatsbürger, meine Damen und Herren, ist der Souverän. Wir hier sind lediglich sein parlamentarischer Arm, der auf der Basis des Grundgesetzes zu agieren hat. Mögen die einen oder anderen diesen Auftrag auch anders verstehen.

(Zuruf von der SPD: Ja, die AfD zum Beispiel!)

Inhaltlich stimmt die AfD-Fraktion den Änderungen zu den fachlichen Regelungen des Funkanlagengesetzes gerne zu.

Und zum Schluss noch ein praktischer Vorschlag: Vielleicht kann das Thema „Transparenz und Rechtsklarheit“ ja mal bei einem der zahlreichen Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und Bundesverfassungsrichtern diskutiert werden. Seit Ampelantritt gab es ja wohl mindestens 80 von diesen Zusammenkünften. Ich meine, so ein kleiner Austausch zwischen Dessert und Absacker, bevor sich die Träger der roten Roben wieder auf den Rückweg nach Karlsruhe machen, wäre doch ganz praktisch an der Stelle.

(Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Das Bundesverfassungsgericht angreifen!)

Sie müssen auch nicht Omnibus fahren. Das brauchen Sie nicht. Sie haben einen Regierungsflieger, den Sie auch nutzen dürfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Nicole Bauer, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7608586
Wahlperiode 20
Sitzung 157
Tagesordnungspunkt Änderung des Funkanlagengesetzes
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