14.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 157 / Tagesordnungspunkt 17

Markus HerbrandFDP - Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

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Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt diesen wichtigen Gesetzentwurf ausdrücklich und wird ihn auch ohne Wenn und Aber vollumfänglich so unterstützen. Dies tun wir aus mindestens drei sehr guten Gründen, nämlich – erstens – weil er nach zwölf Jahren einfach mehr als überfällig ist. Das Gesetz sieht eigentlich einen ganz anderen Rhythmus vor, nämlich einen dreijährigen. Zweitens. Wir unterstützen als Bund die Kommunen bei der Erledigung ihrer elementaren, für unsere Gesellschaft fundamental wichtigen Aufgaben, und dies ist heute nun mal unzweifelhaft teurer, als das 2012 der Fall war. Drittens. Angesichts steigender Einkommen würde ansonsten bei gleichbleibenden Höchstbeträgen im Laufe der Zeit ein immer höherer Anteil der Einkommensteuerleistung abgeschnitten, und das sollte natürlich möglichst verhindert werden.

Dies vorangestellt, regeln wir mit diesem Gesetz zwei wesentliche Dinge: Erstens. Die kommunalen Aufkommensunterschiede bei der Einkommensteuer werden nach wie vor erheblich abgemildert, sodass kleine wie auch größere Gemeinden für ihre wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge nach wie vor genügend Mittel zur Verfügung haben. Zweitens glätten wir diese Unterschiede nicht so sehr, dass die Steuerkraft der einzelnen Gemeinden unfair verzerrt würde. Auch das ist aus unserer Sicht ein sehr wichtiger Aspekt.

Wenn wir also gleich abstimmen, sollten wir alle uns der vielen wichtigen Aufgaben bewusst sein, die unsere Gemeinden schultern. Sie managen die Müllabfuhr, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, sie sind zuständig für den Bau von Kindergärten und Schulen, aber auch für die Bereitstellung von Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und vielem mehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war uns als Koalitionsfraktionen auch wichtig, gerade nach der, wie ich finde, sehr guten Debatte im Finanzausschuss, mit einer Protokollerklärung dazu beizutragen, dass der Prozess an dieser Stelle eben nicht endet. Wir setzen damit auch ein Zeichen in Richtung der Kommunen und schließen gleichzeitig an eine Vereinbarung an, die wir im Koalitionsvertrag geschlossen haben. Mit dieser Protokollerklärung unterstreicht die Ampel die Notwendigkeit, die finanzielle Situation vieler deutscher Kommunen weitergehend in den Blick zu nehmen und sich mit den strukturellen Verbesserungen der Kommunalfinanzierung auseinanderzusetzen. Wir alle wollen erreichen, dass auch auf kommunaler Ebene weiterhin Impulse für mehr Wachstum und Transformation ermöglicht werden. Deshalb begrüßen wir die Zusage des BMF – meinen herzlichen Dank dafür! –, eine Konferenz zu organisieren mit dem Ziel, Maßnahmen für eine faire, transparente und nachhaltige Finanzierung für die kommunale Ebene zu diskutieren.

Es bleibt aber auch festzustellen, dass in diesem Zusammenhang die Länder nicht aus ihrer Verantwortung für die Kommunen entlassen werden können. Nach unserer festen Überzeugung kann die Altschuldenproblematik der Kommunen nur gemeinsam gelöst werden, und hierfür ist im Übrigen auch eine Grundgesetzänderung erforderlich. Schon allein deshalb ist eine breite politische Debatte notwendig.

Die FDP steht dabei jeder unkonditionierten Gießkannenlösung wirklich skeptisch gegenüber. Alle Lösungsansätze müssen unserer Meinung nach berücksichtigen, dass es – erstens – selbstverständlich Kommunen gibt, die bereits in der Vergangenheit erhebliche eigene Anstrengungen unternommen haben, zu einer nachhaltigen Haushaltsführung zu kommen, und dass – zweitens – finanzielle Hilfen des Bundes nicht unkonditioniert gegeben werden dürfen. Es bedarf also tragfähiger Konzepte für langfristig nachhaltige Finanzen. Oder anders ausgedrückt: Die Probleme sollten sich nicht wiederholen.

Man sieht also: Die Herausforderungen sind auch in diesem Bereich sehr vielschichtig. Nicht alle Kommunen sind in Schwierigkeiten. Nicht alle Länder behandeln ihre Kommunen gleich. Und politisch ist das Zusammenwirken von Bund und Ländern einerseits, aber auch die Kooperation von Regierung und Opposition andererseits zwingend erforderlich. Deswegen bedarf jeder Lösungsansatz zunächst einer gründlichen Analyse und anschließend einer breiten politischen Akzeptanz.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Abschließend bedanke ich mich an dieser Stelle bei meinen Berichterstatterkollegen Bernhard Daldrup und Stefan Schmidt, die sich sehr für das Zustandekommen der Protokollerklärung engagiert haben, bedanke mich aber auch bei der Opposition für die wirklich gute Debatte zu diesem Punkt im Finanzausschuss. Das war beispielgebend; das sollten wir häufiger so machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herbrand. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hermann-Josef Tebroke, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7608606
Wahlperiode 20
Sitzung 157
Tagesordnungspunkt Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
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