Judith SkudelnyFDP - Neufassung der 37. VO zur Durchführung des BImSchG
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren über die 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Um zu verstehen, um was es heute geht, möchte ich das Ganze einmal in den Gesamtrahmen einordnen, damit wir alle über das Gleiche sprechen.
Als ein Instrument des Klimaschutzes im Verkehr haben Deutschland und die EU beschlossen, dass die Mineralölwirtschaft dazu verpflichtet wird, Treibstoffe in den Verkehr zu bringen, die einen immer geringeren CO2-Gehalt haben. Die Grundregulierung finden wir im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die genaue Ausgestaltung davon in der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Diese Verordnungen legen fest, wie genau der CO2-Gehalt zu reduzieren ist: durch das Beifügen von biogenen Kraftstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, durch die Anrechnung beispielsweise der Elektromobilität oder auch durch strombasierte Kraftstoffe. Gerade für die strombasierten Kraftstoffe gab es in der Vergangenheit keine klaren Regeln, sodass die Investoren, die in Deutschland bereitstehen und das umsetzen wollen, bisher noch nicht investiert haben. Wir sind deswegen so schnell unterwegs, weil das Geld bereitliegt und in Deutschland investiert werden soll.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Rechtssicherheit, die wir brauchen, bringt die 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung.
(Daniel Rinkert [SPD]: Sehr richtig!)
Zudem führen wir das sogenannte Co-Processing wieder ein. Bislang müssen biogene Kraftstoffe und mineralische Kraftstoffe zusammengemixt werden, damit sie bei der THG-Quote, der Treibhausgasminderungsquote, in Anrechnung gebracht werden können. Bis jetzt können sie nicht in Anrechnung gebracht werden, wenn die Rohstoffe in die gleiche Raffinerie kommen wie die mineralischen Erdöle. Das ist eine völlig willkürliche Abgrenzung. Es sollte darauf ankommen, welche Klimawirkung ein Treibstoff hat, und nicht, welchen Herstellungsprozess er durchlaufen hat. Wir gleichen heute die beiden Regulierungen an und sorgen so für eine Gleichbehandlung.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die getroffenen Regelungen werden in weiten Teilen begrüßt. Einzig die Bioenergiebranche ist besorgt, dass es hier Nachteile für sie geben wird. An dieser Stelle eine herzliche Gratulation an die Lobby! Sie hat es nicht nur geschafft, im politischen Raum Gehör zu finden, sondern auch dafür gesorgt, dass ihre Forderungen ungeprüft eins zu eins Einzug in die Vorlage der Union gefunden haben. Herzliche Gratulation an diese Lobby!
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Branche ist besorgt, dass die Marktpreise durch die Zulassung des sogenannten Co-Processing reduziert werden. Allerdings macht das Potenzial von Co-Processing gerade einmal 1 Prozent des Gesamtvolumens aus. Ganz ehrlich, liebe Damen und Herren, mit 1 Prozent des Gesamtvolumens hat es keine relevante Auswirkung auf die Marktpreise.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Trotzdem will die Union eine Verschiebung auf 2025. Im Ernst: Es hat keine Auswirkungen. Das Einzige, was diese Maßnahme bringt, ist Verzug. Deswegen können wir ihr leider nicht zustimmen.
Eine Beeinflussung des Marktpreises erfolgt aber möglicherweise durch illegale und gefälschte Bioenergieimporte. Daher wird von der Union gefordert, die national geltenden Regelungen von Belgien, Österreich und den Niederlanden auch in Deutschland einzuführen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, zu gucken, was das bedeutet. Deutschland fragt schon heute genau die gleichen Daten ab, aber digital. Die drei genannten Länder machen das analog.
(Daniel Rinkert [SPD]: Genau!)
Dazu müssen die Inverkehrbringer, diejenigen, die teilnehmen möchten, Proben dessen abgeben, was sie umwandeln. Das heißt, sie reichen ein Päckchen mit Stroh oder ein Döschen mit Mais ein, um es einmalig prüfen zu lassen. Das garantiert keine Fälschungssicherheit, sondern das ist lediglich Schikane. Aber Schikane sollte kein Stilmittel des Handels werden.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Zudem ist sehr zu bezweifeln, dass diese Schikane irgendetwas in Europa bringt. Diejenigen, die hier nicht auf den Markt kommen, gehen doch ins Nachbarland. Das Nachbarland hat dann eine Überkapazität, von der auch wir betroffen sind. Wenn wir einen europäischen Markt haben wollen, müssen wir diesen mit europäischen Regeln bespielen. Da sind wir wieder an der Seite der Bioenergiebranche. Das werden wir forcieren. Da kann Ihre Frau von der Leyen, die sonst sehr schweigsam ist, in diesem Fall einmal die Stimme erheben. Das hat sie bis jetzt nicht gemacht. Aber ich freue mich, wenn sie mit Ihrer Unterstützung auf europäischer Ebene etwas bewirkt.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Die wird ja auch wiedergewählt!)
Letzter Redner in dieser Debatte ist Dr. Christoph Ploß für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU – Carsten Träger [SPD]: Sagen Sie doch mal was zu Stroh und Mais, Herr Ploß!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7608634 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Neufassung der 37. VO zur Durchführung des BImSchG |