14.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 157 / Tagesordnungspunkt 19

Philipp AmthorCDU/CSU - Änderung des Aufenthaltsgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für einen souveränen Staat sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass er die Einreise von gefährlichen Ausländern, von politischen oder religiösen Extremisten untersagen darf. Aber anders ist es nach der geltenden Rechtslage in Ampeldeutschland, und wir finden, das ist ein Fehler, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und warum ärgern wir uns darüber? Warum nehmen wir daran Anstoß? Ich will Sie kurz einführen. Im Aufenthaltsgesetz sind die Voraussetzungen für ein Einreise- und ein Aufenthaltsverbot geregelt; oft wird das auch als „Wiedereinreisesperre“ bezeichnet. Es war bisher in der Rechtswissenschaft zumindest umstritten, ob eine solche Wiedereinreisesperre auch gegenüber Menschen ausgesprochen werden kann, die noch nicht nach Deutschland eingereist sind, mit deren Einreise aber gerechnet wird. Diese Unklarheit ist jetzt beseitigt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr entschieden, dass man ein Einreise- oder ein Aufenthaltsverbot nur gegenüber gefährlichen Ausländern, die schon einmal in Deutschland eingereist sind, verhängen kann.

Wozu führt das? Das führt dann dazu, dass wir im November 2023 hier dulden mussten, dass Talibanfunktionäre ungehindert nach Deutschland einreisen,

(Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein einziger!)

dass sie in einer Kölner Moschee Propaganda verbreiten und dass unser Staat dagegen keine rechtlichen Instrumente hat. Wir finden, das ist ein Missstand, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann waren Sie das letzte Mal in der Kölner Moschee?)

Man fragt sich: Wer ist schuld daran? Das Bundesverwaltungsgericht ist es jedenfalls nicht. Es hat nämlich klargestellt – und ich zitiere –:

„Ob darüber hinaus eine Ausweisung auch in Fällen möglich sein soll, in denen sich ein Ausländer noch nie im Bundesgebiet aufgehalten hat, muss der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten bleiben.“

Wir, der Gesetzgeber, müssen entscheiden, ob gefährliche Ausländer auch vor Einreise mit einer Einreisesperre belegt werden können. Sie müssen es jetzt entscheiden. Sie kennen diesen Missstand. Sie sollten ihn abstellen. Sie müssen unserem Gesetzentwurf zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir müssen gar nichts!)

Ich will Ihnen sagen: Ich bin gespannt, welche Argumente Sie dagegen vorbringen. Es heißt, man könne das in einem Visaverfahren lösen. Der Talibanprediger bekomme dann kein Visum. Das löst aber die Probleme nicht, weil Deutschland mit 60 Staaten Visafreiheit vereinbart hat und weil wir uns an die Regelungen zu den Schengen-Visa zu halten haben. Der betreffende Talibanprediger war über die Niederlande eingereist.

All diese Missstände können nicht andere für uns lösen, sondern nur wir, indem wir das Aufenthaltsgesetz ändern. Es geht uns hier nicht darum, die Regierung vorzuführen – das können wir oft genug –, sondern ganz bewusst darum, Ihnen an einer kleinen Stelle des Aufenthaltsgesetzes eine Brücke zu bauen und gute Gesetzgebung zu machen.

Machen Sie es sich leicht, und stimmen Sie uns zu! Tun Sie etwas gegen die Einreise gefährlicher Ausländer!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Wort erhält Gülistan Yüksel für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Jetzt kommt eine Geschichte aus dem Leben!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7608639
Wahlperiode 20
Sitzung 157
Tagesordnungspunkt Änderung des Aufenthaltsgesetzes
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